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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Umstellung vom Verfahren nach § 13b BauGB auf das Normalverfahren

2023/0115 28.09.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Umstellung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Das Vorhaben sieht die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für ein Wohngebiet mit 18 Wohneinheiten westlich der Straße „Roßmühle“ vor. Ursprünglich war die Aufstellung nach dem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB vorgesehen, welches unter anderem auf die Erstellung eines Umweltberichtes sowie auf die Behörden- und Bürgerbeteiligung verzichten konnte.

Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023, wonach die Regelungen des § 13b BauGB gegen europäisches Recht verstoßen, ist die Fortführung des beschleunigten Verfahrens nicht mehr möglich. In der Folge muss das Verfahren auf das sogenannte Normalverfahren umgestellt werden. Dies erfordert die Erstellung eines Umweltberichtes, die Ermittlung und Feststellung von Ausgleichsmaßnahmen sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

Nach der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, die Überführung des Verfahrens in das Normalverfahren zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfes.

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