Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Erweiterung Elektrobetrieb" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 mit dem Titel „Erweiterung Elektrobetrieb“ im Ortsteil Brünen liegt der Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vor. Die Fachdienste 61 führen dazu aus, dass wesentliche Belange im aktuellen Stadium des Planungsverfahrens noch nicht abschließend beurteilt werden können.
Nach Angaben der Verwaltung sind für eine fachlich fundierte Durchführung des Verfahrens weitere Recherchen sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden erforderlich. Da die Abwägungen zur Beteiligung der Behörden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig vorbereitet werden können, ist derzeit auch kein Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB möglich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Entwurf zu folgen und die vorliegenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Sobald die fachlichen Belange durch die notwendigen Abstimmungen geklärt sind, soll das Verfahren entsprechend fortgeführt werden. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Ausschusses am 6. September 2023 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023kein Ergebnis hinterlegt