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Beschlussvorlage

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behö

2023/0122 28.09.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0122 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Planung ist die Verlagerung einer notwendigen Ausgleichsfläche. Diese soll aus dem Bereich des Erholungsgebietes an einen Standort südlich der Ortslage Dingden im Bereich des Heidebaches verlegt werden. Die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtung ist dort mit einer weiteren Ausgleichsmaßnahme sowie einer Hochwasserschutzmaßnahme in Form der Anlage eines Retentionsraumes als Gesamtprojekt vorgesehen.

Die Änderung der Zuordnungsfestsetzung und die neue Darstellung der Ausgleichsfläche basieren auf einem Antrag der Erholungsgebiet Dingdener Heide GmbH aus dem Jahr 2022, dem der Rat bereits im Dezember 2022 zugestimmt hatte. Die Verwaltung prüft derzeit die Sicherstellung der Verfügbarkeit der neu geplanten Fläche.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen.

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