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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 "Ringstraße" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss (gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

2023/0114 28.09.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0114 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ringstraße“ im Ortsteil Dingden. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten für Wohngebäude auf einer bisherigen Grünfläche.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes im Sommer 2023 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Kreis Wesel wies über die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Versickerung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen mit motorisiertem Verkehr nur über Versickerungsmulden erfolgen kann. Zudem wurde angeregt, auf die Genehmigungspflichten für die Einleitung von Regenwasser in das Grundwasser, die Grundwasserentnahme sowie die Nutzung von Erdwärme hinzuweisen. Die Verwaltung sieht diese Hinweise als ergänzende Informationen an, die den Planinhalt nicht verändern, aber bei der Entwässerungsplanung und der Antragstellung zu beachten sind.

Ein weiterer Hinweis der Westnetz GmbH bezog sich auf bestehende Versorgungsleitungen und Leuchtstellen im Plangebiet. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Punkt nicht im Bebauungsplan zu berücksichtigen, da die Relevanz primär die spätere Bauausführung und die Abstimmung zwischen Bauherr und Versorger betrifft.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die genannten Hinweise des Kreises Wesel zu beachten.

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