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Beschlussvorlage

69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss

2023/0120 28.09.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0120 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtliche Grundlage für das Wohngebiet „An der Roßmühle“ zu sichern.

Der Rat der Stadt hatte bereits am 22. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 gefasst. Dieser sieht die Schaffung von 18 Wohneinheiten westlich der Straße „Roßmühle“ vor. Ursprünglich war vorgesehen, das Verfahren nach den Regelungen des § 13b BauGB beschleunigt durchzuführen, wodurch auf eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf bestimmte Beteiligungsverfahren hätte verzichtet werden können.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 ist die Anwendung der Regelungen des § 13b BauGB jedoch nicht mehr möglich, da diese gegen europäisches Recht verstoßen. In der Folge ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die geplante Wohnbebauung nicht mit der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan übereinstimmt, welche die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweist. Die Änderung soll die Widmung von der Fläche für die Landwirtschaft hin zu Wohnbaufläche anpassen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Annahme des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.

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