4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0121 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, konkret eines Lebensmitteldiscounters.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Stellungnahmen von Behörden geprüft. Bezüglich des Immissionsschutzes und der Pflege von Grünstreifen sieht die Verwaltung vor, entsprechende Verpflichtungen im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu verankern. Die Verwaltung empfiehlt, die Hinweise zur Artenschutzprüfung und zur Bautätigkeit im Umfeld nicht gesondert zu berücksichtigen, da die vorliegenden Gutachten den fachlichen Anforderungen entsprechen.
Die Beteiligung des Kreises Wesel führte zu Anpassungen im Bereich des Wasser- und Naturschutzes. Um die Interessen des Hochwasserschutzes und der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu vereinen, ist die Anlage eines Auenwaldes geplant. Zudem wird die Regenwasserversickerung für einen benachbarten Kindergarten über eine neu anzulegende Mulde realisiert. Die Anforderungen der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie der Gesundheitsaufsicht sollen ebenfalls durch Festlegungen im Durchführungsvertrag sichergestellt werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat darauf hingewiesen, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz geltend gemacht werden können, was die Verwaltung als bekannt zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung empfieilt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zu beschließen.
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