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Beschlussvorlage

Vierte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 25. Oktober 2010

2023/0138 28.09.2023 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Vorlage 2023/0138 eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 25. Oktober 2010 vorgeschlagen. Ziel der vierten Satzungsänderung ist die Anpassung der Regelungen an die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse.

Im Rahmen der Einführung von Online-Formularen mit integrierter Bezahlfunktion sollen Dienstleistungen künftig schneller bereitgestellt werden können. Da diese digitalen Prozesse eine Bezahlung vor der Erbringung der Leistung ermöglichen, soll der Paragraph 7 zur Fälligkeit der Gebühren angepasst werden. Während die Gebühr bisher mit der Erbringung der Leistung fällig wird, sieht der neue Entwurf vor, dass die Gebühr auch vor der Leistungserbringung gefordert werden kann, sofern die Satzung keinen anderen Zeitpunkt bestimmt.

Zusätzlich ist die Aufnahme der Tarifnummer D8 für eine Anliegerauskunft vorgesehen, für die eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben werden soll. Durch diese Neuerung verschieben sich die nachfolgenden Tarifnummern in der Satzung entsprechend.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gebühren kostendeckend sind, weshalb keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, die Änderung der Satzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu verabschieden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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