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Beschlussvorlage

Prüfung der Denkmaleigenschaft der ehemaligen Volksschule Hamminkeln, Lehrerhaus und Turnhalle sowie mögliche Folgenutzung; hier Anträge a) Hamminkelner Verkehrsverein b) Senioren Union

2023/0140 28.09.2023 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2023/0140 befasst sich mit der Prüfung der Denkmaleigenschaft der ehemaligen Volksschule in Hamminkeln sowie des dazugehörigen Lehrerhauses und der Turnhalle. Grundlage der Vorlage sind Anträge des Hamminkelner Verkehrsvereins und der Senioren Union.

Nach einer Einschätzung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege aus dem Jahr 2022 erfüllt das Schulgebäude aufgrund umfangreicher baulicher Veränderungen an Dachstuhl, Fenstern und Innenraum die Voraussetzungen für ein Baudenkmal nicht mehr. Auch die Prüfung des Ensembles, bestehend aus dem Schulgebäude, den Lehrerhäusern und der Turnhalle, ergab nach einem Ortstermin im Juli 2023, dass aufgrund substanzieller Veränderungen kein Antrag auf Unterschutzstellung gestellt wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Lehrerhäuser sich in Privateigentum befinden und die Turnhalle bauliche Mängel aufweist.

Hinsichtlich einer möglichen Folgenutzung des Schulgebäudes nach Fertigstellung des neuen Schulkomplexes werden verschiedene Optionen aufgeführt, die von der Vermarktung der gesamten Fläche bis zur Überlassung des Gebäudes an Dritte reichen. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass der schulhistorische Wert allein nicht für eine Nutzung als Heimathaus oder Haus der Vereine ausreicht. Antragstellende werden dazu angehalten, ein Nutzungskonzept sowie einen Wirtschaftsplan vorzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Beratung zur Folgenutzung des Gebäudes im Bauausschuss fortzuführen.

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