Instandhaltungsaufwendungen städtischer Liegenschaften hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 16.06.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat mit Antrag vom 16. Juni 2023 eine Anfrage zur Ermittlung der Soll-Instandhaltungsaufwendungen für städtische Liegenschaften im Jahr 2022 gestellt. Der Fokus der Anfrage liegt dabei auf den Schulen, einschließlich der Gebäude und Turnhallen, sowie auf dem städtischen Kindergarten. Die Fraktion strebt für diese Berechnung eine vereinfachte Methode an, die sich an der Berechnungsmethode der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Steuerfragen (KGSt) orientiert.
Nach einer Testberechnung durch den zuständigen Fachdienst wurde aufgezeigt, dass für eine solche Ermittlung zunächst der Wiederbeschaffungszeitwert der Gebäude sowie die entsprechenden Indexwerte und weiteren Gewichtungsfaktoren wie Alter, Technikanteil und Nutzungsart ermittelt werden müssten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die rein rechnerische Ermittlung des Wiederbeschaffungszeitwertes aufgrund der unterschiedlichen bilanziellen Anlagen und Nutzungsdauern sehr komplex und zeitaufwendig ist.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschlussvorschlag abzulehnen. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Umsetzung der notwendigen Instandhaltungsleistungen personell und haushaltsmäßig nicht möglich sei. Zudem stehe der Aufwand für die detaillierte Ermittlung der Zahlen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Für eine realistische Einschätzung der Jahreswerte der Soll-Aufwendungen wird auf die bereits vorhandenen Werte aus Neubauprojekten in Mehrhoog und Hamminkeln verwiesen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023kein Ergebnis hinterlegt