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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Technische und kaufmännische Voruntersuchung des Abwasserbetriebes hier: Ergebnisse und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0130 befasst sich mit den Ergebnissen einer technischen und kaufmännischen Untersuchung des Abwasserbetriebs in Hamminkeln. Die Gelsenwasser AG wurde von der Verwaltung beauftragt, den aktuellen Stand der technischen Leistungserbringung sowie die kaufmännische Situation zu prüfen.
Die Untersuchung zeigt, dass der gewerbliche Betrieb der Kläranlage und des Netzes mit 13 Beschäftigten personell gesichert ist. Im Bereich der Planung und Verwaltung besteht jedoch ein Bedarf an etwa 3,5 bis 3,75 Vollzeitäquivalenten in verschiedenen Fachgebieten. Da eine rein interne Besetzung dieses Bedarfs die Problematik nicht lösen würde, empfiehlt die Verwaltung eine Zusammenarbeit mit einem Partner.
Hinsichtlich der Investitionen weist die Analyse eine Diskrepanz zwischen der Planung und dem tatsächlichen Geschehen auf. Während das Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum 2023 bis 2028 Investitionsziele von rund 25,3 Millionen Euro vorsieht, deuten die Daten der letzten zehn Jahre auf ein geringeres tatsächliches Aufkommen hin. Es wurde ein Investitionsrückstand von etwa 20 Millionen Euro, insbesondere bei der Kanalsanierung, festgestellt.
Der technische Zustand der Kläranlage wird als gut bis sehr gut bewertet, wobei die Maschinentechnik und die Bautechnik durch sukzessive Erneuerungen gepflegt sind. Bei den Ablaufgrenzwerten wird aufgrund der Überwachung der Wasserrahmenrichtlinie mit zukünftigen Verschärfungen gerechnet. Im Rahmen eines Energiechecks wurde zudem festgestellt, dass die spezifische Faulgasproduktion im Vergleich zu Anlagen ähnlicher Größenklasse gering ist, was auf das Fehlen einer Vorklärung zurückgeführt wird.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 3Änderung der Straßenreinigungssatzung hier: Bürgerantrag zur Aufnahme der Straße "Im Isselgrund"Zur Vorlage · 2023/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0131 befasst sich mit dem Antrag eines Anliegers, die Straße „Im Isselgrund“ in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufzunehmen. Der entsprechende Bürgerantrag ging fristgerecht ein.
Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Abfrage der betroffenen Grundstückseigentümer durchgeführt. Von den 22 berechtigten Eigentümern stimmten 16 für die Aufnahme des Straßenabschnitts in das Verzeichnis, während sechs Eigentümer gegen die Aufnahme stimmten oder sich nicht zurückmeldeten. Damit liegt die Zustimmung bei 72 Prozent. Da die erforderliche Hürde von 70 Prozent erreicht wurde, ist die Vorlage für eine Entscheidung durch den Rat zulässig.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Verlängerung der Reinigungsstrecke ein erhöhter CO2-Ausstoß des eingesetzten Reinigungsfahrzeugs entsteht. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Der Bauausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, den Straßenabschnitt „Im Isselgrund“ in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufzunehmen und die Reinigung entsprechend durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 4Sachstand zur Sanierung der Möllmannsbrücke/ I 16 hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.08.2023Zur Vorlage · 2023/0133 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0133 informiert über den aktuellen Sachstand zur Sanierung der Möllmannsbrücke an der I 16. Hintergrund ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom 17. August 2023. Da die Stadtgrenze mittig durch das Gewässer verläuft, liegt die Federführung für alle Maßnahmen an der Brücke bei der Gemeinde Schermbeck.
Nach der Feststellung erheblicher Mängel wurde vereinbart, die Sanierungsfähigkeit extern prüfen zu lassen. Aktuell unterliegt die Brücke Verkehrsbeschränkungen: Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 2,8 Tonnen dürfen die Brücke nicht befahren, während leichtere Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h einhalten müssen. Eine statische Nachrechnung ergab, dass eine Sanierung die Tragfähigkeit auf 12 Tonnen begrenzen würde. Die Kosten für eine solche Sanierung werden auf etwa 145.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt Hamminkeln zur Hälfte beteiligt wäre.
Ein Neubau der Brücke würde jedoch höhere Kosten verursachen und erfordert die Prüfung wasserrechtlicher Genehmigungen sowie Anpassungen an der straßentechnischen Anbindung auf Hamminkelner Seite. Eine Absichtserklärung der Gemeinde Schermbeck für eine Sanierung oder einen Neubau im kommenden Jahr liegt der Verwaltung nicht vor. Die Stadt Hamminkeln hat für das Jahr 2023 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 72.000 Euro gebildet, die auch für den Haushalt 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 5Fachkräftemangel hier: Auswirkungen auf die städtischen ProjekteZur Vorlage · 2023/0134 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0134 des Vorstandsbereichs III thematisiert die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf städtische Projekte in Hamminkeln. In den Fachdiensten 65 und 66 wird ein personeller Engpass sowohl bei der Verwaltung als auch in der Bauwirtschaft und im Handwerk festgestellt.
Im Bereich der Tiefbau- und Abwassertechnik führt der Weggang von Personal sowie der Mangel an Nachbesetzungen zu vakanten Stellen. Auch Ingenieurbüros sind durch Personalwechsel oder den Eintritt in den Ruhestand betroffen, was die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Einhaltung von Meilensteinen erschwert. Zudem verzögern personelle Engpässe bei Genehmigungsbehörden die zeitliche Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Um die Transparenz zu erhöhen, hat die zuständige Fachabteilung für Abwasser Behördentermine mit Rahmenterminplänen initiiert.
Im Hochbau zeigt sich der Mangel insbesondere bei den technischen Gewerken für Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro, wo Angebote für kurz- bis mittelfristige Arbeiten kaum verfügbar sind. Bei Bauwerkskonstruktionen ist die Situation aufgrund der Inflation und eines Rückgangs der privaten Bautätigkeit weniger ausgeprägt, während im Innenausbau weiterhin mit Verzögerungen zu rechnen ist.
Die Verwaltung priorisiert bei der Umsetzung von Maßnahmen die Erfüllung von Pflichtaufgaben. Eine laufende Organisationsuntersuchung soll im Jahr 2024 weitere Erkenntnisse zur Verbesserung der Personalsituation und Ressourcenplanung liefern. Die Mittelanmeldungen für den Haushalt ab 2024 wurden unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen und der Sicherung laufender Projekte vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 6Instandhaltungsaufwendungen städtischer Liegenschaften hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 16.06.2023Zur Vorlage · 2023/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat mit Antrag vom 16. Juni 2023 eine Anfrage zur Ermittlung der Soll-Instandhaltungsaufwendungen für städtische Liegenschaften im Jahr 2022 gestellt. Der Fokus der Anfrage liegt dabei auf den Schulen, einschließlich der Gebäude und Turnhallen, sowie auf dem städtischen Kindergarten. Die Fraktion strebt für diese Berechnung eine vereinfachte Methode an, die sich an der Berechnungsmethode der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Steuerfragen (KGSt) orientiert.
Nach einer Testberechnung durch den zuständigen Fachdienst wurde aufgezeigt, dass für eine solche Ermittlung zunächst der Wiederbeschaffungszeitwert der Gebäude sowie die entsprechenden Indexwerte und weiteren Gewichtungsfaktoren wie Alter, Technikanteil und Nutzungsart ermittelt werden müssten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die rein rechnerische Ermittlung des Wiederbeschaffungszeitwertes aufgrund der unterschiedlichen bilanziellen Anlagen und Nutzungsdauern sehr komplex und zeitaufwendig ist.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschlussvorschlag abzulehnen. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Umsetzung der notwendigen Instandhaltungsleistungen personell und haushaltsmäßig nicht möglich sei. Zudem stehe der Aufwand für die detaillierte Ermittlung der Zahlen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Für eine realistische Einschätzung der Jahreswerte der Soll-Aufwendungen wird auf die bereits vorhandenen Werte aus Neubauprojekten in Mehrhoog und Hamminkeln verwiesen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 7Friedhofshalle Hamminkeln hier: aktueller Sachstand und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0136 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2023/0136 informiert über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen bezüglich der Sanierung der Friedhofshalle Hamminkeln. Basierend auf einem Beschluss zur Sanierung ohne bauliche Erweiterung wurde die Planungsleistung bereits beauftragt. Nach einer Bestandsaufnahme des Gebäudes aus den Jahren 1961 und 1978 wurde die Planung der Sanierung und Umgestaltung mit dem zuständigen Fachdienst abgestimmt.
Die geplanten Maßnahmen umfassen eine Grundrissänderung der Trauerhalle zur Verbesserung der Nutzung, die Erneuerung der Wasser-, Elektro- und Sanitärinstallationen sowie der Entwässerungsleitungen. Zudem sind der Umbau auf Kühlzellen, Arbeiten am Innenausbau, die Erneuerung von Fenster- und Türelementen sowie eine Überarbeitung der Außenanlage vorgesehen.
Da die Halle während der Bauphase gesperrt wird und auf umliegende Hallen ausgewichen werden muss, ist eine kurze Bauzeit angestrebt. Der Zeitplan sieht vor, dass die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Auftragsvergabe bis zum Jahresende abgeschlossen werden, um einen Baubeginn im ersten Quartal 2024 zu ermöglichen. Die Bauzeit wird auf vier bis maximal fünf Monate geschätzt.
Eine detaillierte Kostenberechnung wird derzeit erarbeitet. Eine erste Kostenschätzung liegt im Rahmen des aktuellen Haushaltsansatzes von 588.300 Euro. Eine Aktualisierung der Kosten erfolgt nach den Ergebnissen der Ausschreibungen zu den Haushaltsberatungen 2024. Zudem können noch ausstehende Untersuchungen zum Kanalverlauf zu Kostenänderungen führen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 8Einführung eines CAFM-Systems hier: aktueller Sachstand und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0137 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Hamminkeln prüft derzeit den Wechsel ihres CAFM-Systems (Computer-Aided Facility Management). Im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2023/0137 informiert die Fachdienste 65 über den aktuellen Sachstand und die geplante Vorgehensweise.
Nach der Anschaffung der Software „Famos“ im Jahr 2017 traten bei der Implementierung technische Schwierigkeiten sowie Herausforderungen durch Personalwechsel in der Projektleitung auf. Die Anwendung wurde im täglichen Einsatz aufgrund ihrer Komplexität oft als zusätzliche Belastung wahrgenommen. Um die ursprünglichen Ziele der effizienten Steuerung von Gebäude- und Technikbeständen sowie der optimierten Arbeitsprozesse zu erreichen, wird nun die Software „Kommsoft“ in Betracht gezogen. Diese Lösung wird vom KRZN betreut und deckt verschiedene Bereiche wie Gebäudemanagement, Fuhrparkmanagement und Beschwerdemanagement ab.
Ein wesentlicher Aspekt des Wechsels ist die Reduzierung des administrativen Aufwands sowie der jährlichen Lizenz- und Dienstleistungskosten, da die Software „Kommsoft“ bereits Bestandteil eines bestehenden Rahmenvertrags mit dem KRZN ist. Der Einsatz soll zunächst am Bauhof beginnen, um dort die Digitalisierung der Stunden- und Tätigkeitserfassung voranzutreiben. Nach einer erfolgreichen Implementierung ist eine Ausweitung auf das Gebäudemanagement und die Ablösung der bisherigen Software vorgesehen. Die bereits investierten Kosten für die CAD-Bestandsdatenerfassung in Höhe von etwa 54.000 Euro bleiben dabei unabhängig von der neuen Software nutzbar.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen