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Beschlussvorlage

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" im Ortsteil Dingden hier: - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2023/0163 07.12.2023 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0163 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden. Ziel der planungsrechtlichen Änderung ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, konkret eines Lebensmitteldiscounters.

Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Stellungnahmen von Behörden geprüft. Zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußerten Bedenken bezüglich des Immissionsschutzes, der Pflege von Grünstreifen sowie des Artenschutzes empfiehlt die Verwaltung, die entsprechenden Anpassungen und Verpflichtungen, etwa durch Verankerung im Durchführungsvertrag, vorzunehmen.

Die Stellungnahmen der Behörden des Kreises Wesel wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Untere Wasserbehörde äußerte Bedenken hinsichtlich der Hochwasserschutzrelevanz von Ausgleichsmaßnahmen und der Regenwasserversickerung eines benachbarten Kindergartens. Die Verwaltung sieht hierfür eine Lösung durch die Anlage eines Auenwaldes vor, der sowohl als Ausgleichsfläche als auch als Retentionsraum dient. Zudem werden die Anforderungen an die Entwässerungsplanung und die Notwendigkeit wasserbehördlicher Erlaubnisse für technische Anlagen festgehalten. Die Untere Naturschutzbehörde und die Gesundheitsaufsicht gaben Hinweise zur Vergrößerung der Ausgleichsflächen sowie zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, welche die Verwaltung durch entsprechende Anpassungen im Planinhalt und im Durchführungsvertrag aufgreift.

Weitere Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Deutschen Telekom Technik GmbH wurden im Rahmen der Abwägung bewertet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die entsprechenden Beschlussentwürfe anzunehmen.

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