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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Richtlinie über die Förderung von Investitionen von Kindertagesstätten zur Schaffung neuer KinderbetreuungsplätzenZur Vorlage · 2023/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0149 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung einer Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kindertagesstätten. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze sowie die Sicherung der Trägervielfalt in der Stadt Hamminkeln.
Die Grundlage für diesen Entwurf bildet ein Beschluss des Rates vom 15. Juni 2023. Die neue Regelung sieht vor, dass die Stadt 8 % der Trägeranteile für Investitionsmaßnahmen übernimmt. Demnach verbleibt ein Eigenanteil von 2 %, den die jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen haben.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Richtlinie in seiner Sitzung am 23. November 2023 mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beraten. Das Gremium empfiehlt dem Rat, die Richtlinie mit Wirkung zum 1. Januar 2024 bzw. zum Kindergartenjahr 2024/2025 zu verabschieden. Die Entscheidung über die Vorlage steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 7. Dezember 2023.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 JaStimmen, 3 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen - 3Schulentwicklungsplanung a) Entwicklung aller Schulen b) Offene Ganztagsschule in den Grundschulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0145 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung die Ergebnisse des Monitorings 2023 vorgelegt. Basierend auf den Einwohnerdaten des Einwohnermeldeamtes verzeichnete die Stadt in den letzten sechs Jahren einen Zuwachs von 570 Personen. Besonders in der Altersgruppe der 28- bis 40-Jährigen ist ein Anstieg zu beobachten, was Auswirkungen auf die Schullandschaft hat. Die Prognosen des Beratungsbüros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch deuten auf eine stabile bis leicht steigende Entwicklung der Schülerzahlen hin.
An den Grundschulen zeigt sich ein differenziertes Bild: Während die Hermann-Landwehr-Schule Brünen stabil zweizügig bleibt und durch Baumaßnahmen auf eine offene Ganztagsschule vorbereitet wird, bleibt die Ludgerischule Dingden trotz leicht steigender Zahlen dreizügig. Die Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln verzeichnet einen deutlichen Zuwachs, wobei die Prognose von bis zu 15 Klassen den Raumbedarf durch Container und die Nutzung von Obergeschossflächen sowie einen Neubau ab dem Schuljahr 2025/2026 abdeckt. Die Grundschule Mehrhoog wird am Hauptstandort stabil dreizügig prognostiziert, während der Teilstandort Wertherbruch einzügig bleibt.
Die Städtische Gesamtschule Hamminkeln weist eine stabile Auslastung auf, wobei für die Sekundarstufe I eine Entwicklung von sechs bis sieben Zügen erwartet wird.
Hinsichtlich der offenen Ganztagsschulen (OGS) ist die Betreuungsquote in den Grundschulen von 36 % im Schuljahr 2022/2023 auf 39 % gestiegen. Die Stadt verfügt über ein Förderbudget des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 1,03 Millionen Euro für den Ausbau ganztägiger Angebote, welches jedoch die anfallenden Investitionskosten, wie etwa beim Neubau Hamminkeln, nicht vollständig deckt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 4Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Zahl und Verteilung der Ein- gangsklassen der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2024/25Zur Vorlage · 2023/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie der Festlegung der Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen in den Grundschulen der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2024/25. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen obliegt dem Schulträger die Festlegung der Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die einzelnen Schulstandorte.
Basierend auf den aktuellen Anmeldungen und den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre sieht die Planung vor, dem Land Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 15. Januar 2024 eine kommunale Klassenrichtzahl von 13 Eingangsklassen zu melden. Die Berechnung der Klassenanzahl orientiert sich dabei an der Schülerzahl der jeweiligen Standorte.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat empfohlen, die Verteilung der 13 Eingangsklassen wie folgt vorzunehmen: An der Grundschule Brünen sollen zwei Klassen gebildet werden, an der Grundschule Dingden drei Klassen und an der Grundschule Hamminkeln vier Klassen. Für die Grundschule Mehrhoog ist die Bildung von insgesamt vier Eingangsklassen vorgesehen, wobei drei Klassen am Standort Mehrhoog und eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet werden sollen. Die entsprechende Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 53. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln ab dem 01.08.2024Zur Vorlage · 2023/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0147 eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Elternbeiträge über alle Einkommensstufen hinweg für das Schuljahr 2024/25 sowie für die darauffolgenden Jahre um jeweils 3 % zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet die jährliche Erhöhung der Landeszuschüsse aus Nordrhein-Westfalen. Da sich die Höchstgrenze der Beiträge gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den Zuschüssen mitentwickelt, sieht die Anpassung vor, dass die Höchstgrenze ab dem 01.08.2024 auf 228 Euro pro Monat pro Kind steigen kann. Weitere Erhöhungen sind für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 vorgesehen.
Neben der Anpassung der Beträge enthält der Entwurf der dritten Satzungsänderung weitere Ergänzungen, die der rechtlichen Sicherheit bei der Auslegung der bestehenden Satzung dienen sollen. Die finanziellen Auswirkungen werden als Mehreinnahmen für die Stadt ausgewiesen, die im Schuljahr 2024/25 etwa 10.000 Euro und in den folgenden zwei Schuljahren jeweils rund 8.000 Euro betragen sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die vorliegende Satzungsänderung sowie die Erhöhung der Beiträge bereits mit entsprechenden Mehrheiten empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 6Eigenes Jugendamt für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Prüfung der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes für die Stadt Hamminkeln. Der Anlass für die Untersuchung geht auf einen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD aus dem Jahr 2021 zurück. Aktuell ist die Stadt Hamminkeln dem Jugendamt des Kreises Wesel zugeordnet, welches als zuständiger öffentlicher Träger für mehrere kreisangehörige Gemeinden fungiert. Während der Allgemeine Soziale Dienst derzeit noch in Hamminkeln ansässig ist, sind weitere Dienste des Kreises Wesel in Wesel konzentriert.
Die Vorlage thematisiert die finanzielle Situation und die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe. Die Stadt Hamminkeln beteiligt sich an den Kosten über die Jugendamtsumlage, welche im Haushaltsplanentwurf 2024 des Kreises Wesel auf rund 9,78 Millionen Euro beziffert wird. Es wird auf steigende Kosten durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie veränderte Grundlagen im Kinderschutz hingewiesen.
Ein im Jahr 2017 vorgelegtes Gutachten weist darauf hin, dass die Einrichtung eines eigenen Jugendamtes bei gleichbleibendem Leistungsstandard Personalausgaben in Höhe von etwa 8 bis 9 Millionen Euro verursachen würde, ohne unmittelbar eine Leistungsverbesserung zu garantieren. Als Alternative wurde die Investition in Jugendarbeit und Familienbildung sowie eine stärkere Mitgestaltung der regionalen Jugendhilfeplanung empfohlen. Zudem wird die rechtliche Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Hünxe und Schermbeck zur gemeinsamen Aufgabenübernahme erörtert.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 7Night-Mover-Konzept für den Kreis Wesel; hier: InteressenabfrageZur Vorlage · 2023/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0157 der Fachdienste 40 befasst sich mit einer Interessenabfrage des Kreises Wesel zur Einführung eines sogenannten Night-Mover-Konzepts. Hintergrund ist ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, der die Entwicklung eines Mobilitätsangebots für junge Menschen im Kreis Wesel vorsieht. Dieses Konzept orientiert sich am Projekt „Night-Mover 2.0“ des Kreises Kleve, welches einen Zuschuss von 8 Euro pro Person für Taxi- oder Mietwagenfahrten ermöglicht. Während das Modell im Kreis Kleve primär die Rückfahrt abdeckt, sieht der Antrag für den Kreis Wesel auch die Bezuschussung von Hinfahrten vor.
Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren mit Meldeadresse im Kreisgebiet und umfasst Fahrten an Wochenenden, Feiertagen sowie in der Karnevalszeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln beurteilt die Einführung des Angebtes für Heimfahrten als positiv und spricht sich für eine Ausgestaltung analog zum Kreis Kleve aus. Für die Stadt Hamminkeln werden im ersten Jahr Kosten in Höhe von 16.796,45 Euro und in den Folgejahren von 12.507,56 Euro kalkuliert. Da das Angebot nicht als öffentlicher Personennahverkehr eingestuft wird, ist eine Finanzierung über die Kreisumlage vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Befürwortung der Einführung im Rat der Stadt Hamminkeln mit 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen - 8Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes; Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2023/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0150 den Antrag gestellt, zum Schuljahresbeginn 2024/25 ein Kinder- und Jugendparlament einzurichten. Hierfür sollen Richtlinien für die parlamentarische Arbeit erarbeitet und entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Ziel des Antrags ist es, die politische Partizipation junger Menschen zu stärken, nachdem das bisherige Forum Kinder und Jugend infolge personeller Veränderungen und der Coronapandemie nicht mehr aktiv war.
Die Verwaltung sowie der zuständige Fachdienst haben sich in der Vorlage gegen die Einrichtung eines Jugendparlaments und für die Fortführung des Projekts „OPEN“ ausgesprochen. Das Projekt, das in Kooperation mit der Akademie Klausenhof durchgeführt wurde, dient der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der politischen Beteiligung. Im Gegensatz zu einem festen Parlament liegt beim Projekt „OPEN“ die Verantwortung für die Umsetzung von Projektideen bei den Jugendlichen selbst. Bisherige Ergebnisse umfassen unter anderem die Gestaltung von Graffitiwänden und die Gestaltung von Spielflächen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem Rat empfohlen, auf die Einrichtung eines Jugendparlaments zu verzichten und stattdessen das Projekt „OPEN“ weiterzuführen. Für die Fortführung des Projekts im Haushalt 2024 sollen Mittel in Höhe von 2.500 Euro bereitgestellt werden. Der Ausschuss sprach sich mit 14 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen für diesen Vorschlag aus.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen - 9Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu baulichen Investitionsmaßnahmen des SV Blau-Weiß Wertherbruch e. V. Hier: Errichtung eines MultifunktionsraumesZur Vorlage · 2023/0184 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2023/0184 der Fachdienste 40 befasst sich mit dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für bauliche Investitionsmaßnahmen des SV Blau-Weiß Wertherbruch e. V. Konkret geht es um die Errichtung eines Multifunktionsraumes im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Sportplatz Wertherbruch“. Der Neubau soll auf einem städtischen Grundstück hinter dem bestehenden Vereinsheim entstehen.
Im Rahmen der Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Wertherbruch hat die Stadt Hamminkeln Förderzusagen aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von bis zu 750.000 Euro brutto erhalten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die endgültige Fördersumme aufgrund der noch laufenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bezirksregierung derzeit nicht abschließend beziffert werden kann. Es ist eine quotale Förderung von 90 Prozent vorgesehen, wodurch ein kommunaler Eigenanteil von etwa 72.000 Euro verbleibt. Dieser Betrag liegt innerhalb der Höchstgrenze der Sportförderrichtlinien der Stadt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 28.000 Euro zu gewähren, um die Differenz zur Höchstfördersumme auszugleichen. Als Begründung wird das Engagement des Vereins bei der Senkung der Planungskosten angeführt. Da im laufenden Haushalt 2023 keine entsprechenden Mittel vorgesehen sind, soll der Betrag außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung soll durch bisher nicht veranschlagte Bundesfördermittel für den Kunstrasenplatz erfolgen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat diesen Vorschlag mit 11 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen übernommen und empfiehlt ihn dem Rat.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen - 10Außenbereichssatzung Butenfeld/Strauchheide im Ortsteil Hamminkeln hier: - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0172 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0172 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung im Bereich Butenfeld/Strauchheide im Ortsteil Hamminkeln. Der Rat der Stadt hatte im Dezember 2022 den Auftrag erteilt, eine solche Satzung zu erarbeiten.
Nach einer Beratung im September 2023 wurde die Vorlage vertagt, um eine Information der Anlieger durch die Verwaltung durchzuführen. Laut der vorliegenden Niederschrift der Anliegerinformation vom November 2023 sprachen sich die Betroffenen einhellig für eine erweiterte Abgrenzung aus, da diese die Prüfung von Genehmigungsmöglichkeiten durch die Baugenehmigungsbehörde ermögliche.
Eine rechtliche Prüfung durch einen Fachjuristen ergab, dass das Grundstück Butenfeld 15 nicht in den Satzungsbereich aufgenommen werden kann, da der bauliche Zusammenhang zur Strauchheide fehlt. Die von der Verwaltung vorgenommene engere Abgrenzung wurde als rechtmäßig bestätigt. Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung durch die Festlegung von Bauzonen zu ergänzen, um die baulichen Möglichkeiten für Neubauten, Umbauten oder Anbauten klar zu definieren und eine unkontrollierte Erweiterung des Siedlungsbereichs nach außen zu vermeiden. Während die Anlieger eine solche Konkretisierung als entbehrlich ansehen, sieht die Verwaltung darin ein Mittel zur transparenten Regelung der baurechtlichen Möglichkeiten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen
- 22.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung) — 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen - 114. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" im Ortsteil Dingden hier: - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0163 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0163 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden. Ziel der planungsrechtlichen Änderung ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, konkret eines Lebensmitteldiscounters.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Stellungnahmen von Behörden geprüft. Zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußerten Bedenken bezüglich des Immissionsschutzes, der Pflege von Grünstreifen sowie des Artenschutzes empfiehlt die Verwaltung, die entsprechenden Anpassungen und Verpflichtungen, etwa durch Verankerung im Durchführungsvertrag, vorzunehmen.
Die Stellungnahmen der Behörden des Kreises Wesel wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Untere Wasserbehörde äußerte Bedenken hinsichtlich der Hochwasserschutzrelevanz von Ausgleichsmaßnahmen und der Regenwasserversickerung eines benachbarten Kindergartens. Die Verwaltung sieht hierfür eine Lösung durch die Anlage eines Auenwaldes vor, der sowohl als Ausgleichsfläche als auch als Retentionsraum dient. Zudem werden die Anforderungen an die Entwässerungsplanung und die Notwendigkeit wasserbehördlicher Erlaubnisse für technische Anlagen festgehalten. Die Untere Naturschutzbehörde und die Gesundheitsaufsicht gaben Hinweise zur Vergrößerung der Ausgleichsflächen sowie zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, welche die Verwaltung durch entsprechende Anpassungen im Planinhalt und im Durchführungsvertrag aufgreift.
Weitere Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Deutschen Telekom Technik GmbH wurden im Rahmen der Abwägung bewertet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die entsprechenden Beschlussentwürfe anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 22.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung) — 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 12Schloss Ringenberg hier: Vorstellung einer möglichen Folgenutzung und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0173 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2023/0173 befasst sich mit der künftigen Nutzung des Schlosses Ringenberg. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Notwendigkeit künftiger Investitionen zur Erhaltung des Gebäudes wurde eine mögliche Veräußerung des Objekts geprüft. Im April 2023 wurde hierzu ein Exposé erstellt, um das Schloss zum Erwerb anzubieten.
Auf dieses Angebot gingen vier Bewerbungen ein. Nach einer ersten Sichtung der Nutzungskonzepte wurden zwei Bewerber eingeladen, ihre Vorhaben der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden vorzustellen. Aus diesen Gesprächen ging ein favorisiertes Konzept hervor, das die Einrichtung eines Schulungs- und Seminarzentrums vorsieht. Der inhaltliche Schwerpunkt des Zentrums soll auf dem klimagerechten Bauen sowie der Sanierung von Gebäuden liegen. Die bisherigen Funktionen des Schlosses, wie die Nutzung als Standesamt oder als Dritter-Ort-Raum, sollen vorerst fortgeführt werden können, während die Wohnungen als Unterbringung für Seminarteilnehmer dienen könnten.
Durch einen Verkauf des Schlosses würden die jährlichen Kosten für die Gebäudeunterhaltung sowie die damit verbundenen Abschreibungen und Verbrauchskosten entfallen. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Kosten auf etwa 140.000 Euro. Der Bauausschuss soll über die Art der Folgenutzung entscheiden und dem Rat empfehlen, das favorisierte Konzept weiter zu verfolgen und Verhandlungen mit dem Bewerber aufzunehmen. Weitere Details zu finanziellen und vertraglichen Regelungen werden im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen - 13Neubau der Grundschule Hamminkeln hier: überplanmäßige Ausgabe bei der Turnhalle aufgrund dadurch entstehender FördermöglichkeitenZur Vorlage · 2023/0179 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0179 befasst sich mit dem Neubau der Grundschule Hamminkeln, insbesondere mit der finanziellen und baulichen Anpassung der Turnhalle. Im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ wurden Förderanträge gestellt, für die nun die Förderbescheide vorliegen. Während für das Schulgebäude ein Zuschuss in Höhe von 1.832.500 € bewilligt wurde, beläuft sich die Förderung für die Turnhalle auf 595.125 €.
Da die Fördermöglichkeit für die Turnhalle zum Zeitpunkt der ursprünglichen Angebotsabgabe nicht bekannt war, sind die für die Förderfähigkeit erforderlichen baulichen Maßnahmen bisher nicht kalkuliert worden. Die Verwaltung hat die notwendigen Anpassungen angefragt, wobei die Mehrkosten für die Erfüllung der Anforderungen an den klimafreundlichen Neubau auf etwa 546.000 € geschätzt werden. Diese Kosten entstehen primär durch Materialkosten im Bereich der Dämmung, eine Erhöhung der Leistung der Photovoltaik-Anlage um 66 kWp sowie durch den Einsatz von Recyclingmaterial und Zertifizierungskosten. Für den laufenden Betrieb werden jährliche Mehrkosten von etwa 5.000 € erwartet.
Den Mehraufwendungen stehen die Förderbescheide gegenüber, die eine Verbesserung der CO2-Bilanz und des Energieverbrauchs ermöglichen. Die Verwaltung empfiehlt, die erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen und die Finanzmittel bereitzustellen. Der Bauausschuss soll dem Rat die entsprechende Empfehlung zur Beauftragung der baulichen Maßnahmen vorlegen.
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- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 14Bauhofkonzept 2030+ hier: Vorstellung des aktuellen Sachstandes und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0176 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2023/0176 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit dem aktuellen Sachstand und der weiteren Vorgehensweise zum Bauhofkonzept 2030+. Nachdem bereits im Jahr 2020 Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Bauhofes bereitgestellt wurden, stellte sich in ersten Planungen heraus, dass punktuelle Maßnahmen nicht zielführend sind. In der Folge wurde die Verwaltung 2021 mit der Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Nutzung beauftragt. Aufgrund der Prioritätenverschiebungen während der Pandemie konnte die Ausarbeitung des Konzepts bisher nicht abgeschlossen werden.
Im Jahr 2023 wurde die Entwicklung unter Einbeziehung eines externen Konzeptentwicklers intensiviert. Der Prozess ist in vier Phasen unterteilt, welche die Grundlagenermittlung, die Festlegung von Projektzielen, die Detaillierung sowie die Erstellung einer Bedarfsplanung umfassen. Ziel des Vorhabens ist es, den Bauhof an aktuelle Anforderungen anzupassen und zukünftige Entwicklungen, etwa bei Personal- und Ablaufstrukturen, zu berücksichtigen. Dabei werden auch Optionen zur dezentralen Anordnung von Funktionen oder zur Verlagerung auf andere Grundstücke geprüft.
In der Sitzung werden die bereits erarbeiteten Grundlagen sowie Teilziele durch das beauftragte Büro ConPartners vorgestellt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diese Teilziele als Basis für die weitere Konzeptentwicklung zu nutzen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die vorgestellte Bedarfsplanung weiterzuentwickeln und die Ergebnisse den zuständigen Gremien erneut vorzulegen.
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- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 15Errichtung eines Bürgerradweges an der L505 in Wertherbruch; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2023/0201 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung wurde die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Baumaßnahme „Errichtung eines Bürgerradweges an der L505 in Wertherbruch“ festgelegt. Da eine rechtzeitige Beratung im Rat sowie im Haupt- und Finanzausschuss nicht mehr möglich war, haben der Bürgermeister und die Ratsmitglieder am 21. November 2023 gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung getroffen, die dem Rat in der nächsten Sitzung zur Geneigung vorzulegen ist.
Die Kosten für die Errichtung des Radweges werden aktuell mit 2.200.000 € veranschlagt. Für das Jahr 2023 waren im Haushaltsplan 1.443.000 € vorgesehen. Durch zusätzliche Sanierungsmaßnahmen des Straßenbaulastträgers StraßenNRW, die eine Deckensanierung sowie Teilabschnitte einer Totalsanierung der L505 umfassen, sind Mehraufwendungen in Höhe von 757.000 € entstanden. Um einen Baustopp zu verhindern, wurden diese Maßnahmen als Nachtrag beauftragt.
Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt über die bereitgestellten Finanzmittel von StraßenNRW im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung. Da die entsprechenden Mittel bereits im Jahr 2022 verbucht wurden, wird das PSP-Element „Entwässerung Marienthal“ zur Deckung herangezogen. Die Entscheidung wurde aufgrund einer abgelaufenen Zahlungsfrist für eine Abschlagsrechnung als Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
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- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 16Abfallentsorgung hier: Sachstand zur Windelentsorgung im Holsystem und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0177 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0177 befasst sich mit dem Sachstand und der weiteren Vorgehensweise bei der Windelentsorgung im Holsystem in Hamminkeln. Seit der Einführung des Holsystems zum 1. Januar 2023 wurden durch das Steueramt statistische Auswertungen vorgenommen, um die bisherigen Freimengen zu überprüfen. Eine Stichprobe von 100 Anträgen ergab, dass die aktuellen Abfallmengen in den untersuchten Haushalten unterhalb der gewährten Sonderfreimengen liegen, wodurch der Restabfall durch die Sonderfreimenge mitsubventioniert wird.
Auf Basis dieser Daten schlägt die Verwaltung für das Abgabenjahr 2024 eine Anpassung der Freimengen vor. Bei Anträgen für Personen, die von Inkontinenz betroffen sind, soll die jährliche Freimenge um 300 kg auf 432 kg reduziert werden. Für Anträge im Bereich Kleinkinder wird eine Reduzierung der jährlichen Freimenge um 24 kg auf ebenfalls 432 kg vorgeschlagen. Um den Zeitraum auf 3,5 Jahre zu erweitern, soll die Berechnung im dritten Antragsjahr für 18 Monate erfolgen, wobei 288 kg für das dritte und 144 kg für die ersten sechs Monate des vierten Jahres angerechnet werden. Diese Regelung soll auch auf die Übertragungen an Kindertageseinrichtungen ausgeweitet werden. Die Verringerung der Freimengen führt dazu, dass der zur Ausgleichsfinanzierung notwendige Anteil der allgemeinen Steuermittel sinkt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diese Neuregelung für das Jahr 2024 festzusetzen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 14 Enthaltungen
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 6 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 14 Enthaltungen - 17Abfallentsorgung hier: Bioabfallentsorgung in den Ortsteilen unter Berücksichtigung des USD-Antrages vom 21.09.2023Zur Vorlage · 2023/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0178 befasst sich mit der künftigen Gestaltung der Bioabfallentsorgung in den Ortsteilen von Hamminkeln. Seit dem 1. Januar 2023 werden in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Loikum/Wertherbruch sowie Mehrhoog Bioabfall über ein Bring-System in Sammelcontainern abgeholt. Ziel dieser Maßnahme war es, die Sammelmengen zusätzlich zur stationären Stelle an der Güterstraße zu erhöhen.
Ein Vergleich der Daten für den Zeitraum von Januar bis September der Jahre 2022 und 2023 zeigt eine Zunahme der Bioabfallmenge um etwa 58 Tonnen, was einem Plus von rund 17 % entspricht. Gleichzeitig sank die Menge an der Sammelstelle an der Güterstraße um knapp 25 Tonnen. Die Analyse der Ortsteilsammlungen verdeutlicht, dass etwa zwei Drittel der eingesammelten Mengen im Ortsteil Dingden anfallen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Ortsteilsammlung ab dem 1. Januar 2024 einzustellen, da der finanzielle Mehraufwand von jährlich etwa 30.000 Euro durch die erzielten Mehrmengen nicht gerechtfertigt sei. Ein Wegfall der Maßnahme könnte sich potenziell auf die Gebührenberechnung auswirken. Demgegenüber steht ein Antrag der USD-Fraktion, die Bioabfallsammlung im bisherigen Umfang fortzuführen. Der Bauausschuss hat dazu zwei Beschlussvorschläge erarbeitet, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 1820. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2023/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0185 sieht die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2024 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze für verschiedene Restabfallgefäße sowie für Altpapier. Während die Gebühren für 120-Liter- und 240-Liter-Restabfallbehälter geringfügig ansteigen, sinkt die Gebühr für das 1100-Liter-Restabfallgefäß. Die Gebühren für Altpapiergefäße in 240-Liter- und 1100-Liter-Ausführung entfallen im Jahr 2024 vollständig.
Ein wesentlicher Faktor für die weitgehend stabilen Gebührensätze ist ein Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von über 330.000 Euro, der aus geringeren Entsorgungsmengen bei Grünschnitt, Bioabfall, Sperrgut und Elektroschrott resultierte. Dieser Überschuss wird in die Kalkulation 2024 eingestellt.
Zudem sieht die Vorlage eine Neuregelung der Freimengen für die Windelentsorgung vor. Die Auswertung der Daten aus dem Jahr 2023 ergab, dass die bisherigen Freimengen für Kleinkinder sowie für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, zu hoch angesetzt waren, was zu negativen Restabfallgewichten führte. Die Neuregelung sieht vor, dass für Kleinkinder von der Geburt bis zum vollendeten 3,5. Lebensjahr ein Gewicht von 432 kg pro Jahr für die ersten zwei Jahre und 432 kg pro 1,5 Jahre für die darauffolgenden 18 Monate freigestellt wird. Für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, wird eine Freimenge von 432 kg pro Jahr festgelegt. Der Bauausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zur Verabschiedung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen - 19Änderung/Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2024 hier: Erweiterung um die Straße "Im Isselgrund"Zur Vorlage · 2023/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0180 sieht eine Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung des Verzeichnisses um den Straßenabschnitt „Im Isselgrund“ im Ortsteil Marienthal zum 01.01.2024.
Die Ergänzung basiert auf einem bereits gefassten Beschluss des Rates vom 28.09.2023. Die Reinigung des neuen Abschnitts soll ab dem genannten Zeitpunkt erfolgen, wobei der Stichweg der Straße „Im Isselgrund“ ausdrücklich nicht berücksichtigt wird, da dort die notwendigen Zufahrts- und Wendemöglichkeiten fehlen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen in der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 berücksichtigt werden. In Bezug auf die Klimabilanz wird angemerkt, dass durch die Verlängerung der Reinigungsstrecke ein erhöhter CO2-Ausstoß des eingesetzten Reinigungsfahrzeugs entsteht.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufnahme des Straßenabschnitts in das Straßenverzeichnis vorzunehmen und die entsprechende Reinigung ab dem 01.01.2024 durchzuführen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Bauausschusses am 29.11.2023 und des Rates am 07.12.2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 20Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2024Zur Vorlage · 2023/0183 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0183 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024. Laut der vorliegenden Berechnung wird der Gebührensatz für das kommende Jahr bei 0,90 Euro pro Meter Grundstücksseite festgesetzt. Da dieser Wert dem Satz des Vorjahres entspricht, ist laut der Verwaltung keine Änderung der bestehenden Straßenreinigungssatzung erforderlich.
In die Kalkulation für das Jahr 2024 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss des Jahres 2022 in Höhe von 583 Euro eingestellt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien, wobei die Beratung in der vorgesehenen Folge im Bauausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat stattfinden soll. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 217. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2023/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0186 sieht die Verabschiedung der 7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Vorlage sind die angepassten Gebührensätze für das Jahr 2024, die auf Basis einer entsprechenden Kalkulation berechnet wurden.
Die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände weisen im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen auf. Bei den Verbänden Obere Issel, Raesfelder Isselverband sowie Untere Issel Nord ist ein Anstieg der Gebühren für befestigte Flächen zu verzeichnen, was auf angekündigte Erhöhungen der Verbandsbeiträge zurückzuführen ist. Bei den Verbänden Mittlere Issel, Untere Issel Süd und Mengering-Rümping-Honselbach ergeben sich geringfügige Änderungen der Sätze für befestigte und übrige Flächen, die durch Flächenveränderungen sowie Anpassungen der Kosten verursacht werden.
Der Bauausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat ausgesprochen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Bauausschuss am 29. November 2023, in den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2023 und schließlich in den Rat am 7. Dezember 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 2216. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2023/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 16. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf einer Anpassung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024, die unter anderem durch Änderungen im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen beeinflusst wird.
Im Rahmen der neuen Kalkulation erfolgt die Berechnung der Abschreibungen nun auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts. Zudem wird ein einheitlicher Nominalzinssatz für Fremd- und Eigenkapital angewandt, der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere ableitet.
Durch diese Anpassungen verändern sich die Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr. Die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter steigt von 2,94 Euro auf 3,50 Euro. Die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter erhöht sich von 1,03 Euro auf 1,05 Euro. Die Verwaltung führt diese Entwicklung unter anderem auf die vollständige Einberechnung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2022 sowie auf eine Korrektur der Abschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 zurück. Letztere wurde notwendig, da die tatsächlich gezahlten Abwasserabgaben für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser geringer ausfielen als ursprünglich veranschlagt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 29. November 2023 keine Beschlussempfehlung ausgesprochen und die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 2319. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2023/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0193 sieht die 19. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2024.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt der Gebührensatz für Kleinkläranlagen von 34,96 Euro im Jahr 2023 auf 32,76 Euro im Jahr 2024. Für die Entsorgung abflussloser Gruben reduziert sich der Betrag von 27,24 Euro im Vorjahr auf 24,36 Euro im kommenden Jahr. Als wesentlicher Grund für diese Senkung wird der Einsatz eines Überschusses aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1.878 Euro angeführt. Im Gegensatz dazu musste in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 noch ein Fehlbetrag von 2.997 Euro berücksichtigt werden.
Der Bauausschuss hat bereits am 29. November 2023 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat abgegeben. Die Vorlage liegt zur weiteren Beratung in den entsprechenden Gremien vor, wobei die Sitzung des Rates für den 7. Dezember 2023 angesetzt ist. Ziel ist die Verabschiedung der Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 247. Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2023/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0155 eine 7. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgelegt. Ziel der geplanten Anpassungen ist die Stärkung der Steuerkraft der Stadt sowie die Haushaltskonsolidierung. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Steuersätze für verschiedene Steuergegenstände vor.
Im Bereich der Unterhaltungseinrichtungen soll die Steuer für Striptease, Peepshows und ähnliche Darbietungen sowie für sexuelle Vergnügungen in Bars, Saunen oder FKK-Clubs von bisher 5,00 Euro auf 7,00 Euro pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche angehoben werden. Bei Spielklubs und Kasinos soll der Satz für das Ausspielen von Geld oder Gegenständen von 6 % auf 8 % des Spielumsatzes steigen. Für Apparate mit Gewinnmöglichkeit wird die Steuer von 5 % auf 7 % des Spieleinsatzes erhöht.
Die Gebühren für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit sollen in Spielhallen von 35,00 Euro auf 50,00 Euro und in Gastwirtschaften von 25,00 Euro auf 40,00 Euro steigen. Für Apparate, die Gewalt, Krieg oder pornografische Inhalte darstellen, ist eine Erhöhung von 300,00 Euro auf 500,00 Euro vorgesehen. Zudem wird die Steuer für sexuelle Handlungen gegen Entgelt außerhalb spezieller Einrichtungen von 6,00 Euro auf 8,00 Euro pro Person und Tag angehoben. Für pornografische Vorführungen sowie Erotikmessen soll der Satz von 22 % auf 26 % der Roheinnahmen steigen.
Die Verwaltung geht von einer jährlichen Steigerung des Steueraufkommens um etwa 70.000 Euro aus. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 259. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/0153 die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Hintergrund der Anpassungen ist die Neufassung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und deren Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Ein wesentlicher Punkt der Änderung betrifft die Vergütung für entgangenen Arbeitsverdienst sowie die Pauschalsätze für haushaltsführende Mandatsträger. Durch die neue Rechtslage wird der bisherige Regelstundensatz von 10 Euro an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst. Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich der Satz auf 12,41 Euro, wobei für das Jahr 2025 eine weitere Anhebung auf 12,84 Euro vorgesehen ist. Der Entwurf sieht dabei keinen Satz vor, der über das Niveau des Mindestlohns hinausgeht, um eine Gleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Mandatsträgern zu gewährleisten.
Zudem wird in der Hauptsatzung klargestellt, dass haushaltsführende Mandatsträger einen Stundenpauschalsatz erhalten. Die Möglichkeit, die Erstattung notwendiger Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu beantragen, entfällt, da diese Regelung in der Gemeindeordnung nicht mehr vorgesehen ist. Ergänzt wird die Satzung hingegen um die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Des Weiteren werden die Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende an die neue Entschädigungsverordnung angepasst. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen durch die Erhöhung der Sätze im Bereich der jährlichen Gesamtsummen von etwa 4.000 Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 26Freier Internetzugang im Bereich der Bürgerhalle und des Sportplatzes Wertherbruch, hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 23.10.2023Zur Vorlage · 2023/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 beantragt, in der Bürgerhalle Wertherbruch, im Außenbereich der Halle sowie im vorderen Bereich des Sportplatzes einen kostenlosen und öffentlich zugänglichen Internetzugang einzurichten. Der Antrag wurde nach Rücksprache mit der Verwaltung dahingehend modifiziert, dass die Entscheidung über die Umsetzung nicht dem Bauausschuss zur Vorberatung vorgelegt, sondern direkt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits im Rahmen des Projekts „public-wifi“ zentrale WLAN-Punkte in den Ortsteilen etabliert wurden. Eine Erweiterung der vorhandenen Internetanschlüsse außerhalb städtischer Gebäude ist aus Gründen der Datensicherheit nicht umsetzbar. Die Einrichtung eines zusätzlichen AccessPoints würde jährliche Kosten in Höhe von 1.050 Euro sowie einmalige Baukosten von etwa 4.500 Euro verursachen, wobei für diese Erweiterung keine Förderung durch die Firma Westenergie zur Verfügung steht.
Zudem wird angeführt, dass die beantragten Maßnahmen der ursprünglichen Planung des WLAN-Projekts aus dem Jahr 2020 widersprechen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen, um eine Präzedenzfallwirkung zu vermeiden und im Rahmen der Haushaltskonsolidierung keine weiteren freiwilligen Leistungen für die WLAN-Versorgung von Sportplätzen oder Vereinen zu verursachen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der FWI-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
- 27Dritter Sachstandsbericht des DigitalisierungsbeauftragtenZur Vorlage · 2023/0195 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2023/0195 des Bürgermeisters befasst sich mit dem dritten Sachstandsbericht des Digitalisierungsbeauftragten der Stadt Hamminkeln. Der Bericht wurde für die Sitzung des Rates am 7. Dezember 2023 vorbereitet.
Inhaltlich wird erläutert, dass Digitalisierung über die reine Nutzung von Hardware und das Online-Angebot von Dienstleistungen hinausgeht. Der Fokus liegt auf der systematischen Erhebung, Auswertung, Verknüpfung und Anwendung von Daten mit dem Ziel, interne Arbeitsprozesse zu optimieren sowie den Bürgerservice flexibler und effizienter zu gestalten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Rückschau auf die Einführung des Dokumentenmanagementsystems. Mit dem Produktivstart der elektronischen Aktenführung wird dieser Schritt als ein Meilenstein im Prozess zur Entwicklung einer digitalen Verwaltung der Stadt Hamminkeln beschrieben. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei den Fachdiensten 10.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 28Vorlage des 3. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2023Zur Vorlage · 2023/0170 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat den dritten Quartalsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis September 2023. Neben Plan-Ist-Vergleichen in den Gebührenhaushalten werden auch die Entwicklung der Geldanlagen sowie Hochrechnungen und Vorjahresvergleiche dargestellt. Aufgrund prognostizierter negativer Salden aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wird der Bedeutung der Liquiditätsplanung eine besondere Bedeutung beigemessen.
Im Bereich der Gesamterträge sind in den ersten drei Quartalen 54 % der für 2023 geplanten Beträge angefallen. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 63 % der Planwerte verbucht, wobei die Gewerbesteuererträge im dritten Quartal einen positiven Trend zeigten, während bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer ein Unterschreiten des Planansatzes erwartet wird. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen liegen bei 32 % des Planwerts; hier sind Schlüsselzuweisungen und Schulpauschen bereits vollständig eingegangen, während die Zuwendungen für den Breitbandausbau im Außenbereich noch ausstehen.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 81 % der Planwerte erreicht, wobei Gebühren für Flüchtlingsunterkünfte voraussichtlich den Plan übersteigen werden. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen bei 60 %, wobei Erlöse aus der Abfallverwertung noch ausstehen. Die Kostenerstattungen und Umlagen sowie die sonstigen ordentlichen Erträge liegen jeweils über den Planwerten. Letztere werden durch die Verbuchung der Rückerstattung der Jugendamtsumlage aus dem Jahr 2021 beeinflusst.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 29Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2022 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 2023/0198.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0198.1 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 sowie des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2022. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 01.08.2023 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss unter Einbeziehung der Fachdienste Rechnungsprüfung geprüft und in seiner Sitzung am 06.12.2023 beraten.
Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 7.712.214,08 € aus. Dieser Wert liegt über dem ursprünglichen Entwurf von 4,6 Mio. €. Die Verwaltung führt diese Differenz auf die Aufarbeitung von Instandhaltungsrückstellungen zurück, wobei die Rechnungsprüfung anmerkte, dass eine konkrete Absicht zur Nachholung der Instandhaltung nicht gegeben war. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Hinsichtlich der Bilanzierung wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der wirtschaftlichen Lage durch die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz beeinflusst wird, wodurch Belastungen aus der Pandemie in Höhe von etwa 2,25 Mio. € in Folgeperioden verschoben wurden. Zudem wurde der Anhang um eine Erklärung ergänzt, wonach die Stadt aufgrund fehlender vollkonsolidierungspflichtiger Aufgabenbereiche von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Jahresabschlusses in der vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten Fassung, die Zuweisung des Überschusses zur Ausgleichsrücklage, die Entlastung des Bürgermeisters sowie den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses vor.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 30Förderantrag Heimatpreis 2024Zur Vorlage · 2023/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für das Jahr 2024 einen erneuten Förderantrag beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen zu stellen. Gegenstand des Antrags ist das Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen“, welches Mittel für die Verleihung des Heimatpreises bereitstellt.
Die Grundlage für die Vergabe des Preises bilden Kriterien, die der Rat der Stadt Hamminkeln in einer Sitzung im Oktober 2019 festgelegt hat. Zu den förderfähigen Bereichen gehören Vereine, Organisationen und Projekte, welche die lokale Identität stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Ebenso werden die nachhaltige Natur- und Landschaftspflege sowie die Pflege der Stadt- und Kulturgeschichte berücksichtigt. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein freiwilliges, gemeinnütziges und unentgeltliches Engagement ohne Aufwandsentschädigung.
Für die vorangegangene Vergabe wurden acht Bewerbungen von Vereinen und Initiativen eingereicht. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich aus dem Bürgermeister sowie vier weiteren Gruppen zusammensetzt. Die Entscheidung über die Zusammensetzung der Jury obliegt dem Heimatförderverein. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Einreichung des Förderantrags für das kommende Jahr zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 31Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und BodenverbändeZur Vorlage · 2023/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Vertretungen der Stadt Hamminkeln in verschiedenen Gremien der Wasser- und Bodenverbände. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Leiters der Fachdienste 66 aus dem Dienst der Stadtverwaltung zum 31. Dezember 2023. Da diese Person bisher als Vertreter der Stadt in mehreren Organen tätig war, müssen die entsprechenden Positionen neu besetzt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Nachfolgefeststellung in den Organen von Drittorganisationen durch Mehrheitswahl im Rat. Während der Rat beim Verbandsausschuss der Gruppe Gemeinden des Raesfelder Isselverbandes ein unmittelbares Entsendungsrecht besitzt, steht dem Rat bei den Verbandsvorständen lediglich ein Vorschlagsrecht zu. Dabei ist die gesetzliche Regelung zu beachten, dass Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig dem Verbandsausschuss angehören können.
Die Verwaltung schlägt für die Nachbesetzung folgende Personen und Funktionen vor: Im Raesfelder Isselverband soll ein Vertreter der Kläranlage als stellvertretendes Mitglied im Verbandsausschuss der Gruppe Gemeinden Untere Issel Süd fungieren. Zudem wird ein Mitarbeiter der Fachdienste 61 als stellvertretendes Mitglied im Verbandsvorstand der Gruppe Gemeinden Mittlere Issel vorgeschlagen. Ein Mitarbeiter der Fachdienste 66 soll die Vertretung im Verbandsvorstand der Gruppe Gemeinden Obere Issel übernehmen. Der Rat wird gebeten, diesen Vorschlägen zuzustimmen und den Bürgermeister damit zu beauftragen, die daraus resultierenden Weisungen für die Verbandsvorstände zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 32Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 33Mitteilungen und Anfragen