20. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0185 sieht die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2024 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze für verschiedene Restabfallgefäße sowie für Altpapier. Während die Gebühren für 120-Liter- und 240-Liter-Restabfallbehälter geringfügig ansteigen, sinkt die Gebühr für das 1100-Liter-Restabfallgefäß. Die Gebühren für Altpapiergefäße in 240-Liter- und 1100-Liter-Ausführung entfallen im Jahr 2024 vollständig.
Ein wesentlicher Faktor für die weitgehend stabilen Gebührensätze ist ein Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von über 330.000 Euro, der aus geringeren Entsorgungsmengen bei Grünschnitt, Bioabfall, Sperrgut und Elektroschrott resultierte. Dieser Überschuss wird in die Kalkulation 2024 eingestellt.
Zudem sieht die Vorlage eine Neuregelung der Freimengen für die Windelentsorgung vor. Die Auswertung der Daten aus dem Jahr 2023 ergab, dass die bisherigen Freimengen für Kleinkinder sowie für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, zu hoch angesetzt waren, was zu negativen Restabfallgewichten führte. Die Neuregelung sieht vor, dass für Kleinkinder von der Geburt bis zum vollendeten 3,5. Lebensjahr ein Gewicht von 432 kg pro Jahr für die ersten zwei Jahre und 432 kg pro 1,5 Jahre für die darauffolgenden 18 Monate freigestellt wird. Für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, wird eine Freimenge von 432 kg pro Jahr festgelegt. Der Bauausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zur Verabschiedung empfohlen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.12.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 30.11.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 29.11.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig