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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Schloss Ringenberg hier: Vorstellung einer möglichen Folgenutzung und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0173 befasst sich mit der künftigen Nutzung des Schlosses Ringenberg. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Notwendigkeit künftiger Investitionen zur Erhaltung des Gebäudes wurde eine mögliche Veräußerung des Objekts geprüft. Im April 2023 wurde hierzu ein Exposé erstellt, um das Schloss zum Erwerb anzubieten.
Auf dieses Angebot gingen vier Bewerbungen ein. Nach einer ersten Sichtung der Nutzungskonzepte wurden zwei Bewerber eingeladen, ihre Vorhaben der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden vorzustellen. Aus diesen Gesprächen ging ein favorisiertes Konzept hervor, das die Einrichtung eines Schulungs- und Seminarzentrums vorsieht. Der inhaltliche Schwerpunkt des Zentrums soll auf dem klimagerechten Bauen sowie der Sanierung von Gebäuden liegen. Die bisherigen Funktionen des Schlosses, wie die Nutzung als Standesamt oder als Dritter-Ort-Raum, sollen vorerst fortgeführt werden können, während die Wohnungen als Unterbringung für Seminarteilnehmer dienen könnten.
Durch einen Verkauf des Schlosses würden die jährlichen Kosten für die Gebäudeunterhaltung sowie die damit verbundenen Abschreibungen und Verbrauchskosten entfallen. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Kosten auf etwa 140.000 Euro. Der Bauausschuss soll über die Art der Folgenutzung entscheiden und dem Rat empfehlen, das favorisierte Konzept weiter zu verfolgen und Verhandlungen mit dem Bewerber aufzunehmen. Weitere Details zu finanziellen und vertraglichen Regelungen werden im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen - 3.Bauhofkonzept 2030+ hier: Vorstellung des aktuellen Sachstandes und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0176 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit dem aktuellen Sachstand und der weiteren Vorgehensweise zum Bauhofkonzept 2030+. Nachdem bereits im Jahr 2020 Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Bauhofes bereitgestellt wurden, stellte sich in ersten Planungen heraus, dass punktuelle Maßnahmen nicht zielführend sind. In der Folge wurde die Verwaltung 2021 mit der Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Nutzung beauftragt. Aufgrund der Prioritätenverschiebungen während der Pandemie konnte die Ausarbeitung des Konzepts bisher nicht abgeschlossen werden.
Im Jahr 2023 wurde die Entwicklung unter Einbeziehung eines externen Konzeptentwicklers intensiviert. Der Prozess ist in vier Phasen unterteilt, welche die Grundlagenermittlung, die Festlegung von Projektzielen, die Detaillierung sowie die Erstellung einer Bedarfsplanung umfassen. Ziel des Vorhabens ist es, den Bauhof an aktuelle Anforderungen anzupassen und zukünftige Entwicklungen, etwa bei Personal- und Ablaufstrukturen, zu berücksichtigen. Dabei werden auch Optionen zur dezentralen Anordnung von Funktionen oder zur Verlagerung auf andere Grundstücke geprüft.
In der Sitzung werden die bereits erarbeiteten Grundlagen sowie Teilziele durch das beauftragte Büro ConPartners vorgestellt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diese Teilziele als Basis für die weitere Konzeptentwicklung zu nutzen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die vorgestellte Bedarfsplanung weiterzuentwickeln und die Ergebnisse den zuständigen Gremien erneut vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 4.Neubau der Grundschule Hamminkeln hier: überplanmäßige Ausgabe bei der Turnhalle aufgrund dadurch entstehender FördermöglichkeitenZur Vorlage · 2023/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0179 befasst sich mit dem Neubau der Grundschule Hamminkeln, insbesondere mit der finanziellen und baulichen Anpassung der Turnhalle. Im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ wurden Förderanträge gestellt, für die nun die Förderbescheide vorliegen. Während für das Schulgebäude ein Zuschuss in Höhe von 1.832.500 € bewilligt wurde, beläuft sich die Förderung für die Turnhalle auf 595.125 €.
Da die Fördermöglichkeit für die Turnhalle zum Zeitpunkt der ursprünglichen Angebotsabgabe nicht bekannt war, sind die für die Förderfähigkeit erforderlichen baulichen Maßnahmen bisher nicht kalkuliert worden. Die Verwaltung hat die notwendigen Anpassungen angefragt, wobei die Mehrkosten für die Erfüllung der Anforderungen an den klimafreundlichen Neubau auf etwa 546.000 € geschätzt werden. Diese Kosten entstehen primär durch Materialkosten im Bereich der Dämmung, eine Erhöhung der Leistung der Photovoltaik-Anlage um 66 kWp sowie durch den Einsatz von Recyclingmaterial und Zertifizierungskosten. Für den laufenden Betrieb werden jährliche Mehrkosten von etwa 5.000 € erwartet.
Den Mehraufwendungen stehen die Förderbescheide gegenüber, die eine Verbesserung der CO2-Bilanz und des Energieverbrauchs ermöglichen. Die Verwaltung empfiehlt, die erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen und die Finanzmittel bereitzustellen. Der Bauausschuss soll dem Rat die entsprechende Empfehlung zur Beauftragung der baulichen Maßnahmen vorlegen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 5.Abfallentsorgung hier: Sachstand zur Windelentsorgung im Holsystem und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0177 befasst sich mit dem Sachstand und der weiteren Vorgehensweise bei der Windelentsorgung im Holsystem in Hamminkeln. Seit der Einführung des Holsystems zum 1. Januar 2023 wurden durch das Steueramt statistische Auswertungen vorgenommen, um die bisherigen Freimengen zu überprüfen. Eine Stichprobe von 100 Anträgen ergab, dass die aktuellen Abfallmengen in den untersuchten Haushalten unterhalb der gewährten Sonderfreimengen liegen, wodurch der Restabfall durch die Sonderfreimenge mitsubventioniert wird.
Auf Basis dieser Daten schlägt die Verwaltung für das Abgabenjahr 2024 eine Anpassung der Freimengen vor. Bei Anträgen für Personen, die von Inkontinenz betroffen sind, soll die jährliche Freimenge um 300 kg auf 432 kg reduziert werden. Für Anträge im Bereich Kleinkinder wird eine Reduzierung der jährlichen Freimenge um 24 kg auf ebenfalls 432 kg vorgeschlagen. Um den Zeitraum auf 3,5 Jahre zu erweitern, soll die Berechnung im dritten Antragsjahr für 18 Monate erfolgen, wobei 288 kg für das dritte und 144 kg für die ersten sechs Monate des vierten Jahres angerechnet werden. Diese Regelung soll auch auf die Übertragungen an Kindertageseinrichtungen ausgeweitet werden. Die Verringerung der Freimengen führt dazu, dass der zur Ausgleichsfinanzierung notwendige Anteil der allgemeinen Steuermittel sinkt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diese Neuregelung für das Jahr 2024 festzusetzen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 14 Enthaltungen
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 6 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 6 Enthaltungen - 6.Abfallentsorgung hier: Bioabfallentsorgung in den Ortsteilen unter Berücksichtigung des USD-Antrages vom 21.09.2023Zur Vorlage · 2023/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0178 befasst sich mit der künftigen Gestaltung der Bioabfallentsorgung in den Ortsteilen von Hamminkeln. Seit dem 1. Januar 2023 werden in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Loikum/Wertherbruch sowie Mehrhoog Bioabfall über ein Bring-System in Sammelcontainern abgeholt. Ziel dieser Maßnahme war es, die Sammelmengen zusätzlich zur stationären Stelle an der Güterstraße zu erhöhen.
Ein Vergleich der Daten für den Zeitraum von Januar bis September der Jahre 2022 und 2023 zeigt eine Zunahme der Bioabfallmenge um etwa 58 Tonnen, was einem Plus von rund 17 % entspricht. Gleichzeitig sank die Menge an der Sammelstelle an der Güterstraße um knapp 25 Tonnen. Die Analyse der Ortsteilsammlungen verdeutlicht, dass etwa zwei Drittel der eingesammelten Mengen im Ortsteil Dingden anfallen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Ortsteilsammlung ab dem 1. Januar 2024 einzustellen, da der finanzielle Mehraufwand von jährlich etwa 30.000 Euro durch die erzielten Mehrmengen nicht gerechtfertigt sei. Ein Wegfall der Maßnahme könnte sich potenziell auf die Gebührenberechnung auswirken. Demgegenüber steht ein Antrag der USD-Fraktion, die Bioabfallsammlung im bisherigen Umfang fortzuführen. Der Bauausschuss hat dazu zwei Beschlussvorschläge erarbeitet, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.20. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2023/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0185 sieht die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2024 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze für verschiedene Restabfallgefäße sowie für Altpapier. Während die Gebühren für 120-Liter- und 240-Liter-Restabfallbehälter geringfügig ansteigen, sinkt die Gebühr für das 1100-Liter-Restabfallgefäß. Die Gebühren für Altpapiergefäße in 240-Liter- und 1100-Liter-Ausführung entfallen im Jahr 2024 vollständig.
Ein wesentlicher Faktor für die weitgehend stabilen Gebührensätze ist ein Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von über 330.000 Euro, der aus geringeren Entsorgungsmengen bei Grünschnitt, Bioabfall, Sperrgut und Elektroschrott resultierte. Dieser Überschuss wird in die Kalkulation 2024 eingestellt.
Zudem sieht die Vorlage eine Neuregelung der Freimengen für die Windelentsorgung vor. Die Auswertung der Daten aus dem Jahr 2023 ergab, dass die bisherigen Freimengen für Kleinkinder sowie für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, zu hoch angesetzt waren, was zu negativen Restabfallgewichten führte. Die Neuregelung sieht vor, dass für Kleinkinder von der Geburt bis zum vollendeten 3,5. Lebensjahr ein Gewicht von 432 kg pro Jahr für die ersten zwei Jahre und 432 kg pro 1,5 Jahre für die darauffolgenden 18 Monate freigestellt wird. Für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, wird eine Freimenge von 432 kg pro Jahr festgelegt. Der Bauausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zur Verabschiedung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 8.Änderung/Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2024 hier: Erweiterung um die Straße "Im Isselgrund"Zur Vorlage · 2023/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0180 sieht eine Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung des Verzeichnisses um den Straßenabschnitt „Im Isselgrund“ im Ortsteil Marienthal zum 01.01.2024.
Die Ergänzung basiert auf einem bereits gefassten Beschluss des Rates vom 28.09.2023. Die Reinigung des neuen Abschnitts soll ab dem genannten Zeitpunkt erfolgen, wobei der Stichweg der Straße „Im Isselgrund“ ausdrücklich nicht berücksichtigt wird, da dort die notwendigen Zufahrts- und Wendemöglichkeiten fehlen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen in der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 berücksichtigt werden. In Bezug auf die Klimabilanz wird angemerkt, dass durch die Verlängerung der Reinigungsstrecke ein erhöhter CO2-Ausstoß des eingesetzten Reinigungsfahrzeugs entsteht.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufnahme des Straßenabschnitts in das Straßenverzeichnis vorzunehmen und die entsprechende Reinigung ab dem 01.01.2024 durchzuführen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Bauausschusses am 29.11.2023 und des Rates am 07.12.2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 9.Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2024Zur Vorlage · 2023/0183 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0183 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024. Laut der vorliegenden Berechnung wird der Gebührensatz für das kommende Jahr bei 0,90 Euro pro Meter Grundstücksseite festgesetzt. Da dieser Wert dem Satz des Vorjahres entspricht, ist laut der Verwaltung keine Änderung der bestehenden Straßenreinigungssatzung erforderlich.
In die Kalkulation für das Jahr 2024 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss des Jahres 2022 in Höhe von 583 Euro eingestellt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien, wobei die Beratung in der vorgesehenen Folge im Bauausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat stattfinden soll. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 10.7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2023/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0186 sieht die Verabschiedung der 7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Vorlage sind die angepassten Gebührensätze für das Jahr 2024, die auf Basis einer entsprechenden Kalkulation berechnet wurden.
Die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände weisen im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen auf. Bei den Verbänden Obere Issel, Raesfelder Isselverband sowie Untere Issel Nord ist ein Anstieg der Gebühren für befestigte Flächen zu verzeichnen, was auf angekündigte Erhöhungen der Verbandsbeiträge zurückzuführen ist. Bei den Verbänden Mittlere Issel, Untere Issel Süd und Mengering-Rümping-Honselbach ergeben sich geringfügige Änderungen der Sätze für befestigte und übrige Flächen, die durch Flächenveränderungen sowie Anpassungen der Kosten verursacht werden.
Der Bauausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat ausgesprochen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Bauausschuss am 29. November 2023, in den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2023 und schließlich in den Rat am 7. Dezember 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 11.16. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2023/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 16. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf einer Anpassung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024, die unter anderem durch Änderungen im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen beeinflusst wird.
Im Rahmen der neuen Kalkulation erfolgt die Berechnung der Abschreibungen nun auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts. Zudem wird ein einheitlicher Nominalzinssatz für Fremd- und Eigenkapital angewandt, der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere ableitet.
Durch diese Anpassungen verändern sich die Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr. Die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter steigt von 2,94 Euro auf 3,50 Euro. Die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter erhöht sich von 1,03 Euro auf 1,05 Euro. Die Verwaltung führt diese Entwicklung unter anderem auf die vollständige Einberechnung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2022 sowie auf eine Korrektur der Abschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 zurück. Letztere wurde notwendig, da die tatsächlich gezahlten Abwasserabgaben für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser geringer ausfielen als ursprünglich veranschlagt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 29. November 2023 keine Beschlussempfehlung ausgesprochen und die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 12.19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2023/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0193 sieht die 19. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2024.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt der Gebührensatz für Kleinkläranlagen von 34,96 Euro im Jahr 2023 auf 32,76 Euro im Jahr 2024. Für die Entsorgung abflussloser Gruben reduziert sich der Betrag von 27,24 Euro im Vorjahr auf 24,36 Euro im kommenden Jahr. Als wesentlicher Grund für diese Senkung wird der Einsatz eines Überschusses aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1.878 Euro angeführt. Im Gegensatz dazu musste in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 noch ein Fehlbetrag von 2.997 Euro berücksichtigt werden.
Der Bauausschuss hat bereits am 29. November 2023 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat abgegeben. Die Vorlage liegt zur weiteren Beratung in den entsprechenden Gremien vor, wobei die Sitzung des Rates für den 7. Dezember 2023 angesetzt ist. Ziel ist die Verabschiedung der Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 13.Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14.Mitteilungen und Anfragen