Abfallentsorgung hier: Sachstand zur Windelentsorgung im Holsystem und weitere Vorgehensweise
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0177 befasst sich mit dem Sachstand und der weiteren Vorgehensweise bei der Windelentsorgung im Holsystem in Hamminkeln. Seit der Einführung des Holsystems zum 1. Januar 2023 wurden durch das Steueramt statistische Auswertungen vorgenommen, um die bisherigen Freimengen zu überprüfen. Eine Stichprobe von 100 Anträgen ergab, dass die aktuellen Abfallmengen in den untersuchten Haushalten unterhalb der gewährten Sonderfreimengen liegen, wodurch der Restabfall durch die Sonderfreimenge mitsubventioniert wird.
Auf Basis dieser Daten schlägt die Verwaltung für das Abgabenjahr 2024 eine Anpassung der Freimengen vor. Bei Anträgen für Personen, die von Inkontinenz betroffen sind, soll die jährliche Freimenge um 300 kg auf 432 kg reduziert werden. Für Anträge im Bereich Kleinkinder wird eine Reduzierung der jährlichen Freimenge um 24 kg auf ebenfalls 432 kg vorgeschlagen. Um den Zeitraum auf 3,5 Jahre zu erweitern, soll die Berechnung im dritten Antragsjahr für 18 Monate erfolgen, wobei 288 kg für das dritte und 144 kg für die ersten sechs Monate des vierten Jahres angerechnet werden. Diese Regelung soll auch auf die Übertragungen an Kindertageseinrichtungen ausgeweitet werden. Die Verringerung der Freimengen führt dazu, dass der zur Ausgleichsfinanzierung notwendige Anteil der allgemeinen Steuermittel sinkt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diese Neuregelung für das Jahr 2024 festzusetzen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 14 Enthaltungen
- 29.11.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 6 Enthaltungen