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Beschlussvorlage

19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2023/0193 07.12.2023

🟢 Beschlossen 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmig

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0193 sieht die 19. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2024.

Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt der Gebührensatz für Kleinkläranlagen von 34,96 Euro im Jahr 2023 auf 32,76 Euro im Jahr 2024. Für die Entsorgung abflussloser Gruben reduziert sich der Betrag von 27,24 Euro im Vorjahr auf 24,36 Euro im kommenden Jahr. Als wesentlicher Grund für diese Senkung wird der Einsatz eines Überschusses aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1.878 Euro angeführt. Im Gegensatz dazu musste in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 noch ein Fehlbetrag von 2.997 Euro berücksichtigt werden.

Der Bauausschuss hat bereits am 29. November 2023 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat abgegeben. Die Vorlage liegt zur weiteren Beratung in den entsprechenden Gremien vor, wobei die Sitzung des Rates für den 7. Dezember 2023 angesetzt ist. Ziel ist die Verabschiedung der Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung.

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