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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Unterbringung von geflüchteten Menschen in Hamminkeln hier: Antrag der Initiative für eine dezentrale Flüchtlingsunterbringung gegen eine Zentrale Unterbringungseinheit in HamminkelnZur Vorlage · 2023/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0188 befasst sich mit einem Antrag der Initiative für eine dezentrale Flüchtlingsunterbringung gegen eine Zentrale Unterbringungseinheit in Hamminkeln. Die Initiative fordert mit diesem Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, dass der Rat der Stadt Hamminkeln sämtliche Planungen bezüglich einer zentralen Unterbringungseinheit für Geflüchtete in Dingden oder anderen Stadtteilen mit sofortiger Wirkung einstellt.
Die zuständige Fachabteilung (Fachdienste 50) spricht sich in der Vorlage gegen die Anregung aus. Die Verwaltung empfiehlt stattdessen, verschiedene Alternativen der Flüchtlingsunterbringung zu prüfen und in den demokratischen Abwägungsprozess einzubeziehen, anstatt eine zentrale Unterbringungseinheit bereits im Vorfeld auszuschließen.
Da die Entscheidung über die Flüchtlingsunterbringung laut Zuständigkeitsordnung dem Rat nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport unterliegt, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Anregung zur weiteren Bearbeitung an diese Gremien zu verweisen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Anregung mit der Empfehlung, diese abzulehnen, an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport zur Vorberatung sowie an den Rat zur endgültigen Entscheidung weiterleiten. Eine Beratung im genannten Ausschuss ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen, die abschließende Entscheidung im Rat soll voraussichtlich im Februar 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 3Ausbau der Straßen Am Rott und Feldblumenstraße im Ortsteil Hamminkeln, hier: Anregung eines Anwohners gem. § 24 GOZur Vorlage · 2023/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Anregung eines Anwohners der Feldblumenstraße vorgelegt, die den Ausbau der Straßen Am Rott und Feldblumenstraße im Ortsteil Hamminkeln fordert. Die Anregung erfolgte gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW.
Nach Prüfung der Zuständigkeiten sieht der Beschlussvorschlag vor, die Angelegenheit vom Haupt- und Finanzausschuss an den Bauausschuss zur Vorberatung sowie an den Rat zur Entscheidung zu verweisen. Eine Beratung im Bauausschuss ist für den 1. Februar 2024 und im Rat für den 15. Februar 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der baulichen Umsetzung wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der betroffenen Straßen erst nach der Rechtskraft des Satzungsbeschlusses zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 10 „Halfmannsfeld II“ realisierbar ist. Die Planungsarbeiten für den Straßenausbau wurden Mitte 2023 vergeben, wobei der Baubeginn für Ende 2024 geplant ist. Für das dritte Quartal 2024 ist eine Anliegerversammlung vorgesehen. Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind für dieses Vorhaben Mittel in Höhe von 549.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 4Freier Internetzugang im Bereich der Bürgerhalle und des Sportplatzes Wertherbruch, hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 23.10.2023Zur Vorlage · 2023/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 beantragt, in der Bürgerhalle Wertherbruch, im Außenbereich der Halle sowie im vorderen Bereich des Sportplatzes einen kostenlosen und öffentlich zugänglichen Internetzugang einzurichten. Der Antrag wurde nach Rücksprache mit der Verwaltung dahingehend modifiziert, dass die Entscheidung über die Umsetzung nicht dem Bauausschuss zur Vorberatung vorgelegt, sondern direkt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits im Rahmen des Projekts „public-wifi“ zentrale WLAN-Punkte in den Ortsteilen etabliert wurden. Eine Erweiterung der vorhandenen Internetanschlüsse außerhalb städtischer Gebäude ist aus Gründen der Datensicherheit nicht umsetzbar. Die Einrichtung eines zusätzlichen AccessPoints würde jährliche Kosten in Höhe von 1.050 Euro sowie einmalige Baukosten von etwa 4.500 Euro verursachen, wobei für diese Erweiterung keine Förderung durch die Firma Westenergie zur Verfügung steht.
Zudem wird angeführt, dass die beantragten Maßnahmen der ursprünglichen Planung des WLAN-Projekts aus dem Jahr 2020 widersprechen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen, um eine Präzedenzfallwirkung zu vermeiden und im Rahmen der Haushaltskonsolidierung keine weiteren freiwilligen Leistungen für die WLAN-Versorgung von Sportplätzen oder Vereinen zu verursachen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der FWI-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen - 5Richtlinie über die Förderung von Investitionen von Kindertagesstätten zur Schaffung neuer KinderbetreuungsplätzenZur Vorlage · 2023/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0149 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung einer Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kindertagesstätten. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze sowie die Sicherung der Trägervielfalt in der Stadt Hamminkeln.
Die Grundlage für diesen Entwurf bildet ein Beschluss des Rates vom 15. Juni 2023. Die neue Regelung sieht vor, dass die Stadt 8 % der Trägeranteile für Investitionsmaßnahmen übernimmt. Demnach verbleibt ein Eigenanteil von 2 %, den die jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen haben.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Richtlinie in seiner Sitzung am 23. November 2023 mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beraten. Das Gremium empfiehlt dem Rat, die Richtlinie mit Wirkung zum 1. Januar 2024 bzw. zum Kindergartenjahr 2024/2025 zu verabschieden. Die Entscheidung über die Vorlage steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 7. Dezember 2023.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 JaStimmen, 3 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen - 6Eigenes Jugendamt für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Prüfung der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes für die Stadt Hamminkeln. Der Anlass für die Untersuchung geht auf einen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD aus dem Jahr 2021 zurück. Aktuell ist die Stadt Hamminkeln dem Jugendamt des Kreises Wesel zugeordnet, welches als zuständiger öffentlicher Träger für mehrere kreisangehörige Gemeinden fungiert. Während der Allgemeine Soziale Dienst derzeit noch in Hamminkeln ansässig ist, sind weitere Dienste des Kreises Wesel in Wesel konzentriert.
Die Vorlage thematisiert die finanzielle Situation und die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe. Die Stadt Hamminkeln beteiligt sich an den Kosten über die Jugendamtsumlage, welche im Haushaltsplanentwurf 2024 des Kreises Wesel auf rund 9,78 Millionen Euro beziffert wird. Es wird auf steigende Kosten durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie veränderte Grundlagen im Kinderschutz hingewiesen.
Ein im Jahr 2017 vorgelegtes Gutachten weist darauf hin, dass die Einrichtung eines eigenen Jugendamtes bei gleichbleibendem Leistungsstandard Personalausgaben in Höhe von etwa 8 bis 9 Millionen Euro verursachen würde, ohne unmittelbar eine Leistungsverbesserung zu garantieren. Als Alternative wurde die Investition in Jugendarbeit und Familienbildung sowie eine stärkere Mitgestaltung der regionalen Jugendhilfeplanung empfohlen. Zudem wird die rechtliche Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Hünxe und Schermbeck zur gemeinsamen Aufgabenübernahme erörtert.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen - 73. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln ab dem 01.08.2024Zur Vorlage · 2023/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0147 eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Elternbeiträge über alle Einkommensstufen hinweg für das Schuljahr 2024/25 sowie für die darauffolgenden Jahre um jeweils 3 % zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet die jährliche Erhöhung der Landeszuschüsse aus Nordrhein-Westfalen. Da sich die Höchstgrenze der Beiträge gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den Zuschüssen mitentwickelt, sieht die Anpassung vor, dass die Höchstgrenze ab dem 01.08.2024 auf 228 Euro pro Monat pro Kind steigen kann. Weitere Erhöhungen sind für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 vorgesehen.
Neben der Anpassung der Beträge enthält der Entwurf der dritten Satzungsänderung weitere Ergänzungen, die der rechtlichen Sicherheit bei der Auslegung der bestehenden Satzung dienen sollen. Die finanziellen Auswirkungen werden als Mehreinnahmen für die Stadt ausgewiesen, die im Schuljahr 2024/25 etwa 10.000 Euro und in den folgenden zwei Schuljahren jeweils rund 8.000 Euro betragen sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die vorliegende Satzungsänderung sowie die Erhöhung der Beiträge bereits mit entsprechenden Mehrheiten empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
- 87. Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2023/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0155 eine 7. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgelegt. Ziel der geplanten Anpassungen ist die Stärkung der Steuerkraft der Stadt sowie die Haushaltskonsolidierung. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Steuersätze für verschiedene Steuergegenstände vor.
Im Bereich der Unterhaltungseinrichtungen soll die Steuer für Striptease, Peepshows und ähnliche Darbietungen sowie für sexuelle Vergnügungen in Bars, Saunen oder FKK-Clubs von bisher 5,00 Euro auf 7,00 Euro pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche angehoben werden. Bei Spielklubs und Kasinos soll der Satz für das Ausspielen von Geld oder Gegenständen von 6 % auf 8 % des Spielumsatzes steigen. Für Apparate mit Gewinnmöglichkeit wird die Steuer von 5 % auf 7 % des Spieleinsatzes erhöht.
Die Gebühren für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit sollen in Spielhallen von 35,00 Euro auf 50,00 Euro und in Gastwirtschaften von 25,00 Euro auf 40,00 Euro steigen. Für Apparate, die Gewalt, Krieg oder pornografische Inhalte darstellen, ist eine Erhöhung von 300,00 Euro auf 500,00 Euro vorgesehen. Zudem wird die Steuer für sexuelle Handlungen gegen Entgelt außerhalb spezieller Einrichtungen von 6,00 Euro auf 8,00 Euro pro Person und Tag angehoben. Für pornografische Vorführungen sowie Erotikmessen soll der Satz von 22 % auf 26 % der Roheinnahmen steigen.
Die Verwaltung geht von einer jährlichen Steigerung des Steueraufkommens um etwa 70.000 Euro aus. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 9Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2024Zur Vorlage · 2023/0183 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0183 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024. Laut der vorliegenden Berechnung wird der Gebührensatz für das kommende Jahr bei 0,90 Euro pro Meter Grundstücksseite festgesetzt. Da dieser Wert dem Satz des Vorjahres entspricht, ist laut der Verwaltung keine Änderung der bestehenden Straßenreinigungssatzung erforderlich.
In die Kalkulation für das Jahr 2024 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss des Jahres 2022 in Höhe von 583 Euro eingestellt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien, wobei die Beratung in der vorgesehenen Folge im Bauausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat stattfinden soll. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 1020. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2023/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0185 sieht die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2024 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze für verschiedene Restabfallgefäße sowie für Altpapier. Während die Gebühren für 120-Liter- und 240-Liter-Restabfallbehälter geringfügig ansteigen, sinkt die Gebühr für das 1100-Liter-Restabfallgefäß. Die Gebühren für Altpapiergefäße in 240-Liter- und 1100-Liter-Ausführung entfallen im Jahr 2024 vollständig.
Ein wesentlicher Faktor für die weitgehend stabilen Gebührensätze ist ein Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von über 330.000 Euro, der aus geringeren Entsorgungsmengen bei Grünschnitt, Bioabfall, Sperrgut und Elektroschrott resultierte. Dieser Überschuss wird in die Kalkulation 2024 eingestellt.
Zudem sieht die Vorlage eine Neuregelung der Freimengen für die Windelentsorgung vor. Die Auswertung der Daten aus dem Jahr 2023 ergab, dass die bisherigen Freimengen für Kleinkinder sowie für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, zu hoch angesetzt waren, was zu negativen Restabfallgewichten führte. Die Neuregelung sieht vor, dass für Kleinkinder von der Geburt bis zum vollendeten 3,5. Lebensjahr ein Gewicht von 432 kg pro Jahr für die ersten zwei Jahre und 432 kg pro 1,5 Jahre für die darauffolgenden 18 Monate freigestellt wird. Für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, wird eine Freimenge von 432 kg pro Jahr festgelegt. Der Bauausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zur Verabschiedung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen - 117. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2023/0186 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0186 sieht die Verabschiedung der 7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Vorlage sind die angepassten Gebührensätze für das Jahr 2024, die auf Basis einer entsprechenden Kalkulation berechnet wurden.
Die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände weisen im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen auf. Bei den Verbänden Obere Issel, Raesfelder Isselverband sowie Untere Issel Nord ist ein Anstieg der Gebühren für befestigte Flächen zu verzeichnen, was auf angekündigte Erhöhungen der Verbandsbeiträge zurückzuführen ist. Bei den Verbänden Mittlere Issel, Untere Issel Süd und Mengering-Rümping-Honselbach ergeben sich geringfügige Änderungen der Sätze für befestigte und übrige Flächen, die durch Flächenveränderungen sowie Anpassungen der Kosten verursacht werden.
Der Bauausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat ausgesprochen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Bauausschuss am 29. November 2023, in den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2023 und schließlich in den Rat am 7. Dezember 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 1216. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2023/0192 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 16. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf einer Anpassung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024, die unter anderem durch Änderungen im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen beeinflusst wird.
Im Rahmen der neuen Kalkulation erfolgt die Berechnung der Abschreibungen nun auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts. Zudem wird ein einheitlicher Nominalzinssatz für Fremd- und Eigenkapital angewandt, der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere ableitet.
Durch diese Anpassungen verändern sich die Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr. Die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter steigt von 2,94 Euro auf 3,50 Euro. Die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter erhöht sich von 1,03 Euro auf 1,05 Euro. Die Verwaltung führt diese Entwicklung unter anderem auf die vollständige Einberechnung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2022 sowie auf eine Korrektur der Abschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 zurück. Letztere wurde notwendig, da die tatsächlich gezahlten Abwasserabgaben für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser geringer ausfielen als ursprünglich veranschlagt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 29. November 2023 keine Beschlussempfehlung ausgesprochen und die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 1319. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2023/0193 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0193 sieht die 19. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2024.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt der Gebührensatz für Kleinkläranlagen von 34,96 Euro im Jahr 2023 auf 32,76 Euro im Jahr 2024. Für die Entsorgung abflussloser Gruben reduziert sich der Betrag von 27,24 Euro im Vorjahr auf 24,36 Euro im kommenden Jahr. Als wesentlicher Grund für diese Senkung wird der Einsatz eines Überschusses aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1.878 Euro angeführt. Im Gegensatz dazu musste in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 noch ein Fehlbetrag von 2.997 Euro berücksichtigt werden.
Der Bauausschuss hat bereits am 29. November 2023 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat abgegeben. Die Vorlage liegt zur weiteren Beratung in den entsprechenden Gremien vor, wobei die Sitzung des Rates für den 7. Dezember 2023 angesetzt ist. Ziel ist die Verabschiedung der Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung.
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- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 29.11.2023 · Bauausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 149. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0153 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/0153 die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Hintergrund der Anpassungen ist die Neufassung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und deren Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Ein wesentlicher Punkt der Änderung betrifft die Vergütung für entgangenen Arbeitsverdienst sowie die Pauschalsätze für haushaltsführende Mandatsträger. Durch die neue Rechtslage wird der bisherige Regelstundensatz von 10 Euro an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst. Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich der Satz auf 12,41 Euro, wobei für das Jahr 2025 eine weitere Anhebung auf 12,84 Euro vorgesehen ist. Der Entwurf sieht dabei keinen Satz vor, der über das Niveau des Mindestlohns hinausgeht, um eine Gleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Mandatsträgern zu gewährleisten.
Zudem wird in der Hauptsatzung klargestellt, dass haushaltsführende Mandatsträger einen Stundenpauschalsatz erhalten. Die Möglichkeit, die Erstattung notwendiger Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu beantragen, entfällt, da diese Regelung in der Gemeindeordnung nicht mehr vorgesehen ist. Ergänzt wird die Satzung hingegen um die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Des Weiteren werden die Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende an die neue Entschädigungsverordnung angepasst. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen durch die Erhöhung der Sätze im Bereich der jährlichen Gesamtsummen von etwa 4.000 Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
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