3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln ab dem 01.08.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0147 eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Elternbeiträge über alle Einkommensstufen hinweg für das Schuljahr 2024/25 sowie für die darauffolgenden Jahre um jeweils 3 % zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet die jährliche Erhöhung der Landeszuschüsse aus Nordrhein-Westfalen. Da sich die Höchstgrenze der Beiträge gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den Zuschüssen mitentwickelt, sieht die Anpassung vor, dass die Höchstgrenze ab dem 01.08.2024 auf 228 Euro pro Monat pro Kind steigen kann. Weitere Erhöhungen sind für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 vorgesehen.
Neben der Anpassung der Beträge enthält der Entwurf der dritten Satzungsänderung weitere Ergänzungen, die der rechtlichen Sicherheit bei der Auslegung der bestehenden Satzung dienen sollen. Die finanziellen Auswirkungen werden als Mehreinnahmen für die Stadt ausgewiesen, die im Schuljahr 2024/25 etwa 10.000 Euro und in den folgenden zwei Schuljahren jeweils rund 8.000 Euro betragen sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die vorliegende Satzungsänderung sowie die Erhöhung der Beiträge bereits mit entsprechenden Mehrheiten empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023Abstimmungsergebnis:
- 30.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 23.11.2023Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung