Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Flüchtlingssituation in HamminkelnZur Vorlage · 2023/0191 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0191 der Fachdienste 50 informiert über die aktuelle Flüchtlingssituation in Hamminkeln mit Stand vom 9. November 2023. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport wird durch die Fachbereichsleitung der Caritas über die Belegung der Übergangsheime sowie die Verteilung der Geflüchteten auf die Ortsteile berichtet.
Nach den vorliegenden Daten leben insgesamt 1.001 Personen in der Stadt, die sich auf 35 verschiedene Nationen verteilen. Die größten Gruppen stammen aus Syrien, der Ukraine, Afghanistan und dem Irak. Die Verteilung der Bewohner auf die Ortsteile zeigt die höchsten Zahlen in Dingden, Mehrhoog und Hamminkeln, während in Wertherbruch, Loikum und Brünen die geringsten Zahlen verzeichnet werden.
Von der Gesamtzahl befinden sich 183 Personen im laufenden Asylverfahren, während für 75 Personen ein Ablehnungsbescheid vorliegt und eine Ausreiseverpflichtung besteht. Die Zuweisungsquote lag in den vergangenen Monaten bei etwa 50 Personen pro Monat, wobei bis zum 22. November 2023 weitere 42 Personen zugewiesen wurden. Damit ist die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erfüllt, wenngleich bei der Quote für Personen mit Wohnsitzzuweisung ein Minus von 94 Personen besteht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass alle genannten Aufnahmequoten dynamischen Veränderungen unterliegen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung)
- 3.Richtlinie über die Förderung von Investitionen von Kindertagesstätten zur Schaffung neuer KinderbetreuungsplätzenZur Vorlage · 2023/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0149 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung einer Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kindertagesstätten. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze sowie die Sicherung der Trägervielfalt in der Stadt Hamminkeln.
Die Grundlage für diesen Entwurf bildet ein Beschluss des Rates vom 15. Juni 2023. Die neue Regelung sieht vor, dass die Stadt 8 % der Trägeranteile für Investitionsmaßnahmen übernimmt. Demnach verbleibt ein Eigenanteil von 2 %, den die jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen haben.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Richtlinie in seiner Sitzung am 23. November 2023 mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beraten. Das Gremium empfiehlt dem Rat, die Richtlinie mit Wirkung zum 1. Januar 2024 bzw. zum Kindergartenjahr 2024/2025 zu verabschieden. Die Entscheidung über die Vorlage steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 7. Dezember 2023.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 JaStimmen, 3 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 JaStimmen, 3 Nein-Stimmen - 4.Schulentwicklungsplanung a) Entwicklung aller Schulen b) Offene Ganztagsschule in den Grundschulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0145 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung die Ergebnisse des Monitorings 2023 vorgelegt. Basierend auf den Einwohnerdaten des Einwohnermeldeamtes verzeichnete die Stadt in den letzten sechs Jahren einen Zuwachs von 570 Personen. Besonders in der Altersgruppe der 28- bis 40-Jährigen ist ein Anstieg zu beobachten, was Auswirkungen auf die Schullandschaft hat. Die Prognosen des Beratungsbüros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch deuten auf eine stabile bis leicht steigende Entwicklung der Schülerzahlen hin.
An den Grundschulen zeigt sich ein differenziertes Bild: Während die Hermann-Landwehr-Schule Brünen stabil zweizügig bleibt und durch Baumaßnahmen auf eine offene Ganztagsschule vorbereitet wird, bleibt die Ludgerischule Dingden trotz leicht steigender Zahlen dreizügig. Die Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln verzeichnet einen deutlichen Zuwachs, wobei die Prognose von bis zu 15 Klassen den Raumbedarf durch Container und die Nutzung von Obergeschossflächen sowie einen Neubau ab dem Schuljahr 2025/2026 abdeckt. Die Grundschule Mehrhoog wird am Hauptstandort stabil dreizügig prognostiziert, während der Teilstandort Wertherbruch einzügig bleibt.
Die Städtische Gesamtschule Hamminkeln weist eine stabile Auslastung auf, wobei für die Sekundarstufe I eine Entwicklung von sechs bis sieben Zügen erwartet wird.
Hinsichtlich der offenen Ganztagsschulen (OGS) ist die Betreuungsquote in den Grundschulen von 36 % im Schuljahr 2022/2023 auf 39 % gestiegen. Die Stadt verfügt über ein Förderbudget des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 1,03 Millionen Euro für den Ausbau ganztägiger Angebote, welches jedoch die anfallenden Investitionskosten, wie etwa beim Neubau Hamminkeln, nicht vollständig deckt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung)
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 5.Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Zahl und Verteilung der Ein- gangsklassen der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2024/25Zur Vorlage · 2023/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie der Festlegung der Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen in den Grundschulen der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2024/25. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen obliegt dem Schulträger die Festlegung der Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die einzelnen Schulstandorte.
Basierend auf den aktuellen Anmeldungen und den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre sieht die Planung vor, dem Land Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 15. Januar 2024 eine kommunale Klassenrichtzahl von 13 Eingangsklassen zu melden. Die Berechnung der Klassenanzahl orientiert sich dabei an der Schülerzahl der jeweiligen Standorte.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat empfohlen, die Verteilung der 13 Eingangsklassen wie folgt vorzunehmen: An der Grundschule Brünen sollen zwei Klassen gebildet werden, an der Grundschule Dingden drei Klassen und an der Grundschule Hamminkeln vier Klassen. Für die Grundschule Mehrhoog ist die Bildung von insgesamt vier Eingangsklassen vorgesehen, wobei drei Klassen am Standort Mehrhoog und eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet werden sollen. Die entsprechende Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 6.3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln ab dem 01.08.2024Zur Vorlage · 2023/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0147 eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Elternbeiträge über alle Einkommensstufen hinweg für das Schuljahr 2024/25 sowie für die darauffolgenden Jahre um jeweils 3 % zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet die jährliche Erhöhung der Landeszuschüsse aus Nordrhein-Westfalen. Da sich die Höchstgrenze der Beiträge gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den Zuschüssen mitentwickelt, sieht die Anpassung vor, dass die Höchstgrenze ab dem 01.08.2024 auf 228 Euro pro Monat pro Kind steigen kann. Weitere Erhöhungen sind für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 vorgesehen.
Neben der Anpassung der Beträge enthält der Entwurf der dritten Satzungsänderung weitere Ergänzungen, die der rechtlichen Sicherheit bei der Auslegung der bestehenden Satzung dienen sollen. Die finanziellen Auswirkungen werden als Mehreinnahmen für die Stadt ausgewiesen, die im Schuljahr 2024/25 etwa 10.000 Euro und in den folgenden zwei Schuljahren jeweils rund 8.000 Euro betragen sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die vorliegende Satzungsänderung sowie die Erhöhung der Beiträge bereits mit entsprechenden Mehrheiten empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung - 7.Eigenes Jugendamt für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Prüfung der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes für die Stadt Hamminkeln. Der Anlass für die Untersuchung geht auf einen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD aus dem Jahr 2021 zurück. Aktuell ist die Stadt Hamminkeln dem Jugendamt des Kreises Wesel zugeordnet, welches als zuständiger öffentlicher Träger für mehrere kreisangehörige Gemeinden fungiert. Während der Allgemeine Soziale Dienst derzeit noch in Hamminkeln ansässig ist, sind weitere Dienste des Kreises Wesel in Wesel konzentriert.
Die Vorlage thematisiert die finanzielle Situation und die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe. Die Stadt Hamminkeln beteiligt sich an den Kosten über die Jugendamtsumlage, welche im Haushaltsplanentwurf 2024 des Kreises Wesel auf rund 9,78 Millionen Euro beziffert wird. Es wird auf steigende Kosten durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie veränderte Grundlagen im Kinderschutz hingewiesen.
Ein im Jahr 2017 vorgelegtes Gutachten weist darauf hin, dass die Einrichtung eines eigenen Jugendamtes bei gleichbleibendem Leistungsstandard Personalausgaben in Höhe von etwa 8 bis 9 Millionen Euro verursachen würde, ohne unmittelbar eine Leistungsverbesserung zu garantieren. Als Alternative wurde die Investition in Jugendarbeit und Familienbildung sowie eine stärkere Mitgestaltung der regionalen Jugendhilfeplanung empfohlen. Zudem wird die rechtliche Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Hünxe und Schermbeck zur gemeinsamen Aufgabenübernahme erörtert.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 30.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung - 8.Night-Mover-Konzept für den Kreis Wesel; hier: InteressenabfrageZur Vorlage · 2023/0157 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0157 der Fachdienste 40 befasst sich mit einer Interessenabfrage des Kreises Wesel zur Einführung eines sogenannten Night-Mover-Konzepts. Hintergrund ist ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, der die Entwicklung eines Mobilitätsangebots für junge Menschen im Kreis Wesel vorsieht. Dieses Konzept orientiert sich am Projekt „Night-Mover 2.0“ des Kreises Kleve, welches einen Zuschuss von 8 Euro pro Person für Taxi- oder Mietwagenfahrten ermöglicht. Während das Modell im Kreis Kleve primär die Rückfahrt abdeckt, sieht der Antrag für den Kreis Wesel auch die Bezuschussung von Hinfahrten vor.
Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren mit Meldeadresse im Kreisgebiet und umfasst Fahrten an Wochenenden, Feiertagen sowie in der Karnevalszeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln beurteilt die Einführung des Angebtes für Heimfahrten als positiv und spricht sich für eine Ausgestaltung analog zum Kreis Kleve aus. Für die Stadt Hamminkeln werden im ersten Jahr Kosten in Höhe von 16.796,45 Euro und in den Folgejahren von 12.507,56 Euro kalkuliert. Da das Angebot nicht als öffentlicher Personennahverkehr eingestuft wird, ist eine Finanzierung über die Kreisumlage vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Befürwortung der Einführung im Rat der Stadt Hamminkeln mit 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung - 9.Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes; Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2023/0150 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0150 den Antrag gestellt, zum Schuljahresbeginn 2024/25 ein Kinder- und Jugendparlament einzurichten. Hierfür sollen Richtlinien für die parlamentarische Arbeit erarbeitet und entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Ziel des Antrags ist es, die politische Partizipation junger Menschen zu stärken, nachdem das bisherige Forum Kinder und Jugend infolge personeller Veränderungen und der Coronapandemie nicht mehr aktiv war.
Die Verwaltung sowie der zuständige Fachdienst haben sich in der Vorlage gegen die Einrichtung eines Jugendparlaments und für die Fortführung des Projekts „OPEN“ ausgesprochen. Das Projekt, das in Kooperation mit der Akademie Klausenhof durchgeführt wurde, dient der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der politischen Beteiligung. Im Gegensatz zu einem festen Parlament liegt beim Projekt „OPEN“ die Verantwortung für die Umsetzung von Projektideen bei den Jugendlichen selbst. Bisherige Ergebnisse umfassen unter anderem die Gestaltung von Graffitiwänden und die Gestaltung von Spielflächen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem Rat empfohlen, auf die Einrichtung eines Jugendparlaments zu verzichten und stattdessen das Projekt „OPEN“ weiterzuführen. Für die Fortführung des Projekts im Haushalt 2024 sollen Mittel in Höhe von 2.500 Euro bereitgestellt werden. Der Ausschuss sprach sich mit 14 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen für diesen Vorschlag aus.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen - 10.Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu baulichen Investitionsmaßnahmen des SV Blau-Weiß Wertherbruch e. V. Hier: Errichtung eines MultifunktionsraumesZur Vorlage · 2023/0184 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2023/0184 der Fachdienste 40 befasst sich mit dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für bauliche Investitionsmaßnahmen des SV Blau-Weiß Wertherbruch e. V. Konkret geht es um die Errichtung eines Multifunktionsraumes im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Sportplatz Wertherbruch“. Der Neubau soll auf einem städtischen Grundstück hinter dem bestehenden Vereinsheim entstehen.
Im Rahmen der Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Wertherbruch hat die Stadt Hamminkeln Förderzusagen aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von bis zu 750.000 Euro brutto erhalten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die endgültige Fördersumme aufgrund der noch laufenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bezirksregierung derzeit nicht abschließend beziffert werden kann. Es ist eine quotale Förderung von 90 Prozent vorgesehen, wodurch ein kommunaler Eigenanteil von etwa 72.000 Euro verbleibt. Dieser Betrag liegt innerhalb der Höchstgrenze der Sportförderrichtlinien der Stadt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 28.000 Euro zu gewähren, um die Differenz zur Höchstfördersumme auszugleichen. Als Begründung wird das Engagement des Vereins bei der Senkung der Planungskosten angeführt. Da im laufenden Haushalt 2023 keine entsprechenden Mittel vorgesehen sind, soll der Betrag außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung soll durch bisher nicht veranschlagte Bundesfördermittel für den Kunstrasenplatz erfolgen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat diesen Vorschlag mit 11 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen übernommen und empfiehlt ihn dem Rat.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen
- 23.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen - 11.Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12.Mitteilungen und Anfragen