Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Zahl und Verteilung der Ein- gangsklassen der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2024/25
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie der Festlegung der Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen in den Grundschulen der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2024/25. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen obliegt dem Schulträger die Festlegung der Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die einzelnen Schulstandorte.
Basierend auf den aktuellen Anmeldungen und den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre sieht die Planung vor, dem Land Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 15. Januar 2024 eine kommunale Klassenrichtzahl von 13 Eingangsklassen zu melden. Die Berechnung der Klassenanzahl orientiert sich dabei an der Schülerzahl der jeweiligen Standorte.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat empfohlen, die Verteilung der 13 Eingangsklassen wie folgt vorzunehmen: An der Grundschule Brünen sollen zwei Klassen gebildet werden, an der Grundschule Dingden drei Klassen und an der Grundschule Hamminkeln vier Klassen. Für die Grundschule Mehrhoog ist die Bildung von insgesamt vier Eingangsklassen vorgesehen, wobei drei Klassen am Standort Mehrhoog und eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet werden sollen. Die entsprechende Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 23.11.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig