7. Änderung der Vergnügungssteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0155 eine 7. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgelegt. Ziel der geplanten Anpassungen ist die Stärkung der Steuerkraft der Stadt sowie die Haushaltskonsolidierung. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Steuersätze für verschiedene Steuergegenstände vor.
Im Bereich der Unterhaltungseinrichtungen soll die Steuer für Striptease, Peepshows und ähnliche Darbietungen sowie für sexuelle Vergnügungen in Bars, Saunen oder FKK-Clubs von bisher 5,00 Euro auf 7,00 Euro pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche angehoben werden. Bei Spielklubs und Kasinos soll der Satz für das Ausspielen von Geld oder Gegenständen von 6 % auf 8 % des Spielumsatzes steigen. Für Apparate mit Gewinnmöglichkeit wird die Steuer von 5 % auf 7 % des Spieleinsatzes erhöht.
Die Gebühren für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit sollen in Spielhallen von 35,00 Euro auf 50,00 Euro und in Gastwirtschaften von 25,00 Euro auf 40,00 Euro steigen. Für Apparate, die Gewalt, Krieg oder pornografische Inhalte darstellen, ist eine Erhöhung von 300,00 Euro auf 500,00 Euro vorgesehen. Zudem wird die Steuer für sexuelle Handlungen gegen Entgelt außerhalb spezieller Einrichtungen von 6,00 Euro auf 8,00 Euro pro Person und Tag angehoben. Für pornografische Vorführungen sowie Erotikmessen soll der Satz von 22 % auf 26 % der Roheinnahmen steigen.
Die Verwaltung geht von einer jährlichen Steigerung des Steueraufkommens um etwa 70.000 Euro aus. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 30.11.2023Abstimmungsergebnis: einstimmig