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Beschlussvorlage

9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln

2023/0153 07.12.2023 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 07.12.2023 · Rat (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmig

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/0153 die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Hintergrund der Anpassungen ist die Neufassung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und deren Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Ein wesentlicher Punkt der Änderung betrifft die Vergütung für entgangenen Arbeitsverdienst sowie die Pauschalsätze für haushaltsführende Mandatsträger. Durch die neue Rechtslage wird der bisherige Regelstundensatz von 10 Euro an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst. Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich der Satz auf 12,41 Euro, wobei für das Jahr 2025 eine weitere Anhebung auf 12,84 Euro vorgesehen ist. Der Entwurf sieht dabei keinen Satz vor, der über das Niveau des Mindestlohns hinausgeht, um eine Gleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Mandatsträgern zu gewährleisten.

Zudem wird in der Hauptsatzung klargestellt, dass haushaltsführende Mandatsträger einen Stundenpauschalsatz erhalten. Die Möglichkeit, die Erstattung notwendiger Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu beantragen, entfällt, da diese Regelung in der Gemeindeordnung nicht mehr vorgesehen ist. Ergänzt wird die Satzung hingegen um die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Des Weiteren werden die Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende an die neue Entschädigungsverordnung angepasst. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen durch die Erhöhung der Sätze im Bereich der jährlichen Gesamtsummen von etwa 4.000 Euro liegen.

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