Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0001 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bildung des Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl 2025 in Hamminkeln. Da die aktuelle Wahlperiode am 31. Oktober 2025 endet, ist die Einrichtung eines Gremiums erforderlich, das für die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig ist.
Der Wahlausschuss soll laut Beschlussvorschlag aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zehn Beisitzern bestehen. Für jeden Beisitzer ist zudem die Bestellung eines persönlichen Stellvertreters vorgesehen. Die Besetzung der Beisitzer kann durch Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger erfolgen, wobei eine gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Wahlorganen, wie etwa Wahlvorständen, gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Vorlage legt fest, dass die Sitzverteilung im Falle einer fehlenden Einigung der Fraktionen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgt. Bei einer Besetzung mit zehn Beisitzern sieht die Berechnung eine Verteilung vor, die Sitze an die CDU, SPD, Grüne, FWI, USD und FDP vorsieht. Die Einteilung der Wahlbezirke durch den Ausschuss ist für den 9. Oktober 2024 geplant, um den Parteien ausreichend Zeit für die Aufstellung ihrer Bewerber zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 15.02.2024Abstimmungsergebnis: einstimmigDer Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschusssitze kein Stimmrecht.Ratsmitglied Schneiders ist während der Abstimmung nicht anwesend.