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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Resolution für die Sanierung des Deiches zwischen Haffen und Rees; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.01.2024Zur Vorlage · 2024/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem Antrag vom 19. Januar 2024 die Vorlage 2024/0029 eingebracht, die die Verabschiedung einer Resolution an die Bezirksregierung vorsieht. Ziel der Resolution ist die Sanierung des Deichabschnitts zwischen Haffen und Rees. Die Fraktion begründet das Anliegen mit der Notwendigkeit, auf bereits durchgeführte Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Deiches aufzubauen, um im Falle eines Deichbruchs Überflutungen in den angrenzenden Gebieten sowie in den Niederlanden zu verhindern.
Für den Hochwasserschutz in diesem Bereich ist der Deichverband Bislich-Landesgrenze zuständig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Stadtgebiet Hamminkeln zwar nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, jedoch bei einem Deichversagen weite Teile des Stadtgebietes von Überflutungen betroffen wären. Zur Information über den aktuellen Stand der Deichbau- und Sanierungsmaßnahmen wurde der Fraktion vorgeschlagen, den Deichverband zu einer Ratssitzung einzuladen.
Im Rahmen der Sitzung am 15. Februar 2024 wird der Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze anwesend sein, um den aktuellen Sachstand der Planungen vorzustellen. Der Rat soll die Resolution in Abstimmung mit dem Deichverband beschließen, um die notwendigen Maßnahmen gegenüber der Bezirksregierung einzufordern.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 3.Ausbau der Straßen Am Rott und Feldblumenstraße im Ortsteil Hamminkeln, hier: Anregung eines Anwohners gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2024/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Beschlussvorlage 2024/0007, die auf einer Anregung eines Anwohners gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW basiert. Der Antrag fordert den Ausbau der Straßen Am Rott sowie der Feldblumenstraße im Ortsteil Hamminkeln.
Nach der Überweisung durch den Haupt- und Finanzausschuss liegt die Entscheidung über den Straßenausbau beim Rat, nachdem eine Vorberatung im Bauausschuss erfolgt ist. Die Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung des Ausbaus erst nach der Rechtskraft des Satzungsbeschlusses zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 10 „Halfmannsfeld II“ möglich ist, welcher am 7. November 2022 in Kraft trat. Die Planungsarbeiten für das Vorhaben wurden Mitte 2023 vergeben. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Ende 2024 vorgesehen, wobei eine Anliegerversammlung für das dritte Quartal 2024 geplant ist.
Für die Umsetzung des Projekts sind im Haushaltsplanentwurf 2024 Mittel in Höhe von 549.000 Euro veranschlagt. Die Vorlage enthält zudem den Hinweis auf eine Flächenversiegelung als Folge der Maßnahme. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Umsetzung des Sachverhalts unter Berücksichtigung des genannten Zeitplans zu beauftragen und den Antragsteller über das weitere Vorgehen zu informieren.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 01.02.2024 · Bauausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 4.Unterstützung der Trierer Erklärung vom 18.01.2024 des Deutschen Städtetages zur Verteidigung von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2024Zur Vorlage · 2024/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit einem Antrag vom 31. Januar 2024 die Erweiterung der Tagesordnung für die Ratssitzung am 15. Februar 2024 beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Unterstützung der sogenannten Trierer Erklärung, die vom Deutschen Städtetag am 18. Januar 2024 verabschiedet wurde.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht vor, dass sich der Rat der Erklärung zur Verteidigung von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat anschließt. Die entsprechende Erklärung des Deutschen Städtetages ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Antrag wurde von der Verwaltung zur Beratung im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 EnthaltungRatsmitglied Nelz ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 EnthaltungRatsmitglied Nelz ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 5.Unterbringung von geflüchteten Menschen in Hamminkeln hier: Antrag der Initiative für eine dezentrale Flüchtlingsunterbringung gegen eine Zentrale Unterbringungseinheit in HamminkelnZur Vorlage · 2024/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0019 der Fachdienste 50 befasst sich mit dem Antrag der Initiative für eine dezentrale Flüchtlingsunterbringung gegen eine zentrale Unterbringungseinheit in Hamminkeln. Der Antrag, der auf ein Schreiben vom 2. November 2023 zurückgeht, fordert den Rat der Stadt, sämtliche Planungen bezüglich einer zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in Dingden oder anderen Stadtteilen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Der Vorgang wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 30. November 2023 vorberaten und zur endgültigen Entscheidung an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie an den Rat verwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat in der entsprechenden Beratungsfolge eine Empfehlung ausgesprochen, den Antrag der Initiative abzulehnen. Die abschließende Entscheidung über das Anliegen wird im Rat erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 EnthaltungenRatsmitglied Nelz ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 EnthaltungenRatsmitglied Nelz ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 6.Umstellung der Auszahlung an Geflüchtete von Bargeld auf guthabenbasierte Kreditkarten hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 31.01.2024Zur Vorlage · 2024/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0032 der Fachdienste 50 befasst sich mit dem Antrag der FDP-Fraktion, die Auszahlung von Leistungen an Geflüchtete von Bargeld auf guthabenbasierte Kreditkarten umzustellen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Zweckentfremdung der ausgezahlten Mittel zu verhindern.
Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben. Als Hintergrund wird auf eine Vereinbarung zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und dem Bundeskanzler vom November 2023 verwiesen, wonach Asylbewerber in Deutschland ihre Leistungen künftig über Bezahlkarten erhalten sollen. Eine entsprechende Ausschreibung für dieses System wird für den Sommer 2024 angestrebt.
Der Rat hat den Beschlussvorschlag verabschiedet, die Verwaltung damit zu beauftragen, die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit zu beobachten und die notwendigen Voraussetzungen näher zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport in der nächsten Sitzungsperiode zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung - 7.Erweiterung der Kindertageseinrichtung RegenbogenZur Vorlage · 2024/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0012 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Regenbogen im Ortsteil Hamminkeln. Aufgrund der verzögerten Fertigstellung der Erweiterung der Einrichtung in Mehrhoog, die voraussichtlich erst im Sommer 2025 abgeschlossen sein wird, besteht zum 1. August 2024 ein Fehlbedarf an Betreuungsplätzen.
Als Lösung wurde ein Containeranbau mit einer Toilettenanlage vorgeschlagen, um die Kapazität der Einrichtung Regenbogen temporär um 12 Plätze zu erhöhen. Während der Kreis Wesel die Kosten für die Herrichtung sowie die Mietkosten des Containers übernimmt, beantragt der Träger der Einrichtung die Übernahme der Eigenanteile an den Betriebskosten. Für das Kita-Jahr 2024/25 beläuft sich der Trägeranteil auf 4.171,48 Euro.
Das technische Dezernat der Verwaltung spricht sich für diese temporäre Containerlösung aus, da eine bauliche Erweiterung auf dem bestehenden Grundstück aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur und der technischen Ausstattung nicht befürwortet wird. Perspektivisch werden Gespräche über einen Neubau geführt, wobei der Kreis Wesel einen Bedarf für zwei zusätzliche Gruppen sieht. Die evangelische Kirche im Ortsteil Hamminkeln hat Interesse an einer Neubauvariante signalisiert, wobei eine sechsgruppige Einrichtung als Option im Raum steht.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, der temporären Erweiterung sowie der Übernahme der Betriebskosten zuzustimmen, sofern die Mittel im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 8.Antrag DRK Ortsverein Dingden auf MietkostenzuschussZur Vorlage · 2024/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der DRK Ortsverband Dingden hat einen Antrag auf einen Mietkostenzuschuss für die im Ortsteil Dingden betriebene Kindertageseinrichtung gestellt. Hintergrund ist eine Differenz zwischen den tatsächlichen Mietkosten und der durch die KiBiz-Pauschale des Landes gedeckten Vergütung. Während die Landesförderung auf 10,32 Euro pro Quadratmeter festgesetzt ist, übersteigen die vertraglich vereinbarten Kosten die Refinanzierung um monatlich 3.707 Euro. Da der Kreis Wesel als Jugendhilfeträger keine zusätzliche Unterstützung zusagt, besteht laut Antrag die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit des Trägers.
Nachdem die Verwaltung bereits in der Vergangenheit Vermittlungsgespräche zwischen dem Mieter und dem Eigentümer geführt hatte, wurde nun ein Kompromiss erarbeitet. Dieser sieht vor, dass sich die Stadt Hamminkeln, der Vermieter und der DRK Ortsverband die Mietkosten zu gleichen Teilen teilen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zu entsprechen und die Stadt an einem jährlichen Betrag von 14.828 Euro zu beteiligen. Konkret wird die Übernahme eines monatlichen Betrages von 1.235,67 Euro empfohlen, der bis zum 30. Juli 2031 festgeschrieben werden soll. Damit soll der Erhalt der Kindertageseinrichtung und der damit verbundenen Betreuungsplätze sichergestellt werden. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2024.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung - 9.Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Vorlage ist es, die Regelungen zur Entgeltfreiheit bei der Hallennutzung zu konkretisieren.
Nach der aktuellen Fassung der Benutzungsordnung werden die Sportstätten primär für den Schulbetrieb unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Während Sportvereinen unter bestimmten Voraussetzungen Erlaubnisse zur Nutzung gegen Entgelt erteilt werden können, sieht die Ordnung auch die Bereitstellung für Dritte vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die Benutzungsordnung um einen neuen Absatz 1 Abs. 7 zu ergänzen. Dieser sieht vor, dass neben den Schulen auch die freiwillige Feuerwehr der Stadt Hamminkeln, die Kindertageseinrichtungen sowie die kirchlichen und städtischen Jugendeinrichtungen die Sportstätten unentgeltlich nutzen können. Voraussetzung für diese kostenfreie Nutzung ist, dass die Verwendung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, diese zweite Änderung der Benutzungsordnung anzunehmen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss am 24. Januar 2024 sowie im Rat am 15. Februar 2024 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 10.Neugestaltung der Außensportanlage der städtischen Gesamtschule und integrierte öffentliche Sportfläche für TrendsportartenZur Vorlage · 2024/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0010 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neugestaltung der Außensportanlage der städtischen Gesamtschule sowie der Schaffung einer integrierten öffentlichen Sportfläche für Trendsportarten. Die bestehende Anlage weist Mängel auf, insbesondere im Bereich der Tartanbahn, und ist sanierungsbedürftig. Im Zuge der Neuausrichtung der Planung, für die die Verwaltung bereits Aufträge erteilt hat, belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 2,1 Millionen Euro. Die Planung sieht zudem die Beseitigung eines Lärmschutzwalls vor, der für die reine Schulsportnutzung nicht mehr erforderlich ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung der zukünftigen Ausrichtung der Schule, die Sport als Abiturfach anbieten möchte. Hierfür müssen entsprechende Vorgaben in der Vorplanung berücksichtigt werden. Ergänzend dazu liegt eine Konzeptidee aus dem Beteiligungsformat „OPEN“ vor, die eine Erweiterung um eine Trendsportfläche vorsieht. Da der aktuelle Bebauungsplan derzeit nur Schulsportanlagen zulässt, ist für eine öffentliche Nutzung eine Änderung des Planungsrechts notwendig, wobei auch Immissionsschutzvorgaben gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung zu beachten sind.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Prüfung einer Bebauungsplanänderung oder der Suche nach geeigneten Alternativflächen zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung prüfen, inwieweit Fördermittel für die Außensportanlagen und die Trendsportflächen genutzt werden können.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung - 11.Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0020 der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 im Ortsteil Dingden. Die Antragsteller streben eine vorhabenbezogene Änderung an, um auf einem Grundstück an der Straße Stockkamp, das derzeit durch ein Altgebäude und eine Freifläche geprägt ist, ein neues Wohngebäude zu errichten. Der geplante Neubau soll den bestehenden Gebäudebestand ersetzen und umfasst drei Vollgeschosse sowie ein zusätzliches Staffelgeschoss. Die Stellplätze sollen im rückwärtigen Bereich des Grundstücks angeordnet werden.
Der aktuelle Bebauungsplan Nr. BM7 aus dem Jahr 1970 legt für dieses Areal ein Mischgebiet mit einer maximalen Höhe von zwei Vollgeschossen in offener Bauweise fest. Die Fachverwaltung stellt fest, dass die bestehenden Festsetzungen eine sinnvolle Neubebauung des Grundstücks unter Berücksichtigung der Parzellenstruktur derzeit nicht ermöglichen.
Obwohl die Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplanes zur Ermöglichung einer sinnvollen Neubebauung grundsätzlich befürwortet, sieht sie Anpassungsbedarf am vorliegenden Entwurf. Der Entwurf wird aufgrund der vier Geschosslagen und der unmittelbaren Lage an der Straße Stockkamp als zu massiv eingestuft, da er sich nicht ausreichend in die umliegende Baustruktur einfügt. Die Fachverwaltung empfiehlt daher, den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beschließen und die Antragsteller aufzufordern, den Entwurf hinsichtlich der Gebäudeabstände und der baulichen Gliederung anzupassen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag in der vorliegenden Form nicht zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) —
- 31.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: - 12.Weiteres Vorgehen im Jahr 2024 bei der Bioabfallsammlung in den OrtsteilenZur Vorlage · 2024/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0022 befasst sich mit der Fortführung der Bioabfallsammlung in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Loikum/Wertherbruch und Mehrhoog für das Jahr 2024. Seit dem 1. Januar 2023 werden in diesen Gebieten zweiwöchentlich Bioabfall in Sammelcontainern im Bringsystem eingesammelt, um die Mengen zusätzlich zur stationären Sammelstelle an der Güterstraße zu erhöhen.
Ein Vergleich der Sammelmengen für den Zeitraum von Januar bis Dezember zwischen den Jahren 2022 und 2023 zeigt eine Zunahme der Bioabfallmenge um etwa 63 Tonnen, was einem Plus von 14,19 % entspricht. Im gleichen Zeitraum sank die Annahme an der Sammelstelle Güterstraße um knapp 42 Tonnen. Von der Gesamtsammelmenge in den Ortsteilen entfallen etwa zwei Drittel auf den Standort Dingden.
Es liegen zwei unterschiedliche Entscheidungsvorschläge vor. Ein Antrag der USD, Freie Wählergemeinschaft, sieht die Fortsetzung der Bioabfallsammlung im bisherigen Umfang für das Jahr 2024 vor. Demgegenüber schlägt die Verwaltung vor, die Sammlung ab dem 1. April 2024 einzustellen. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit wirtschaftlichen Erwägungen, da die Mehrmengen die jährlichen Kosten für die Unternehmervergütung von etwa 40.000 Euro nicht rechtfertigen. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit dem Entsorger zum 31. März 2024 ist nach Rücksprache mit dem Dienstleister möglich.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
- 01.02.2024 · Bauausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen - 13.Gewerbeflächenvergabekonzept, hier: Antrag der USD-Fraktion vom 28.11.2023Zur Vorlage · 2024/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0016 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion, ein Gewerbeflächenvergabekonzept für die Stadt Hamminkeln zu erstellen. Das Ziel des Antrags ist es, die Angaben von Bewerbern durch einen standardisierten Vordruck vergleichbar zu machen und Leitlinien zu Klimaschutzaspekten in den Entscheidungsprozess zu integrieren.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke bislang ohne starre Vorgaben, aber nach Einschätzungen der Stabsstelle Wirtschaftsförderung erfolgt ist. Dabei werden bereits Richtlinien zur nachhaltigen Ansiedlung sowie Kriterien wie die Bonität der Bewerber, die Anzahl der Arbeitsplätze und das Gewerbesteueraufkommen berücksichtigt. In jüngeren Verfahren wurden bereits einheitliche Unterlagen zur Betriebsbeschreibung und zu klimagerechten Bauweisen angefordert.
Da aktuell keine städtischen Gewerbeflächen zur Vermarktung stehen und mittelfristig keine Entwicklung neuer Gewerbegebiete oder die Vergabe einer größeren Anzahl von Flächen zu erwarten ist, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit für ein solches Konzept als gering an. Der organisatorische und personelle Aufwand für die Erstellung eines Konzepts mit integrierten Klimaschutzleitlinien stünde in keinem Verhältnis zur aktuellen Verfügbarkeit von Flächen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Ansiedlungen auf Privatgrundstücken über Bebauungspläne und nicht über ein Vergabekonzept gesteuert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher, den Antrag der USD-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Nein-StimmenRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Nein-StimmenRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 14.Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Einheitsführungen der Freiwilligen Feuerwehr HamminkelnZur Vorlage · 2024/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0004 der Fachdienste 32 sieht eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für verschiedene Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln vor. Der Antrag geht auf eine Initiative der Feuerwehrleitung aus dem Oktober 2023 zurück. Ziel ist es, die seit 1975 unveränderten monatlichen Pauschalen anzuheben und die Regelung auf weitere Funktionen auszuweiten.
Die vorgeschlagene Neuregelung orientiert sich bei der Höhe der Entschädigungen an den Sätzen der Ratsmitglieder. Konkret werden neue monatliche Beträge für den Leiter der Feuerwehr, die stellvertretende Leitung, die Stabstelle der Leitung, Einheitsführer, stellvertretende Einheitsführer sowie die Jugendfeuerwehrwarte beantragt. Während die bisherigen jährlichen Aufwandsentschädigungen 8.607 Euro betrugen, würden die neuen Regelungen zu jährlichen Zahlungen in Höhe von 80.294,40 Euro führen. Im Gegenzug entfallen entsprechende Erstattungen und Unterstützungsleistungen der Verwaltung für die interne Organisation der Feuerwehr, da diese Aufgaben künftig ausschließlich von der Feuerwehrleitung übernommen werden sollen.
Die Verwaltung begründet die Anpassung mit der Zunahme des zeitlichen Aufwands, insbesondere bei der Personalgewinnung und -betreuung, sowie der Notwendigkeit, die Besetzung der Führungsfunktionen sicherzustellen. Die Verwaltung empfiehlt die Erhöhung der Beträge. Der Feuerschutz-ausschuss soll den Antrag zur Kenntnis nehmen und dem Rat empfehlen, die Erhöhung vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Plan 2024 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 EnthaltungenRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 25.01.2024 · Feuerschutzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 EnthaltungenRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 15.13. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2024/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0015 der Fachdienste 32 sieht die Verabschiedung der 13. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung.
Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer detaillierten Berechnung der Einsatzkosten. Dabei werden die Vorhaltekosten, welche Abschreibungen auf die um Landeszuweisungen bereinigten Beschaffungskosten, die Verzinsung des kommunalen Eigenanteils am Fremdkapital sowie die Kosten für die Gebäudenutzung umfassen, auf Basis der Jahresstunden ermittelt. Die Kosten für die Gebäudenutzung wurden für das Jahr 2023 mit insgesamt 158.358,64 Euro ausgewiesen. Ergänzt werden diese durch die Unterhaltskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, deren Stundensätze auf Mittelwerten der Vorjahre basieren.
Der neue Tarif legt spezifische Sätze für die Feuerwehr-Dienstkraft sowie für verschiedene Fahrzeugtypen fest. Die Gebühren variieren je nach Fahrzeugklasse, beispielsweise für das Mannschaftstransportfahrzeug, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge, und werden nach Zeitintervallen von 15 Minuten sowie pro Stunde ausgewiesen. Um eine einheitliche Abrechnung zu gewährleisten, wurden unterschiedliche Stundensätze gleichartiger Fahrzeuge zu einheitlichen Gebührensätzen zusammengefasst. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.01.2024 · Feuerschutzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 16.Stellenplan für das Jahr 2024Zur Vorlage · 2024/0006 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0006 der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2024 sieht für den Bereich der Beamten eine Reduzierung um 1,90 Stellen im Vergleich zum Vorjahr vor. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus dem Ende von Altersteilzeitphasen, dem Eintritt in den Ruhestand sowie der Umwandlung von Stellenanteilen. Im Zuge der geplanten Bildung eines Bauverwaltungsamtes wird eine vakante Stelle der Besoldungsgruppe A13 in eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A12 umgewandelt.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Rückgang von 2,89 Stellen zu verzeichnen. Gründe hierfür sind das Ende von Altersteilzeitphasen sowie die Übernahme der Flüchtlingsbetreuung durch den Caritasverband, wodurch entsprechende Stellen im Bereich der sozialen Einrichtungen entfallen. Gleichzeitig werden neue Stellen zur Nachwuchsgewinnung auf der Kläranlage sowie zur Verstärkung der Stadtreinigung im Bauhof geschaffen. Zudem ergeben sich Anpassungen durch gestiegene Stundenkontingente in einer Kindertageseinrichtung und eine Erhöhung eines Stellenanteils in den Büchereien.
Zusätzlich sieht der Entwurf Änderungen bei den KW-Vermerken vor, darunter die Verlängerung von Befristungen für kulturelle Angebote sowie die Einrichtung neuer Vermerke für den Vollstreckungsinnendienst. Im Bereich der Vertretungsstellen ist ein Zuwachs von 4,36 Stellen geplant, unter anderem um die Nachfolge einer Fachdiensteleitung vorzubereiten und eine Vertretung für die Leitung einer Jugendeinrichtung während einer Elternzeit sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) —
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) —
Ergebnis: - 17.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2024/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2024/0013 eine Anpassung der Steuerhebesätze für das Jahr 2024 beantragt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung neuer Hebesätze für die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer, um die Haushaltslage zu stabilisieren und eine drohende Überschuldung sowie die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts ab 2024 zu vermeiden.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit steigenden Aufwendungen, unter anderem durch Inflation, Lohnsteigerungen, die Kreisumlage sowie die Jugendamts- und ÖPNV-Umlage. Während die Ausgleichsrücklage durch bilanzielle Maßnahmen auf etwa 22,1 Millionen Euro angehoben werden konnte, wird prognostiziert, dass die Jahresfehlbeträge ohne Anpassung der Ertragsseite die Rücklagen ab 2026 übersteigen und bis 2029 zu einer rechtlich unzulässigen Überschuldung führen würden.
Der vorliegende Planentwurf sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B von 650 % auf 1.050 % zu erhöhen. Zudem soll der Gewerbesteuerhebesatz von 452 % auf 500 % angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt unverändert bei 330 %. Durch diese Maßnahmen werden Mehrerträge von rund 4 Millionen Euro bei der Grundsteuer B und etwa 1,5 Millionen Euro bei der Gewerbesteuer erwartet. Die Anpassung der Hebesätze gilt laut Vorlage nur für das Jahr 2024, da aufgrund der Grundsteuerreform für 2025 eine erneute Satzung erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) —
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) —
Ergebnis: - 18.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 2024/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0028 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024. Der Entwurf des Haushaltsplanes, welcher durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 14. Dezember 2023 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der anstehenden Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu sichten. Die Fachausschüsse sind bis zum 1. Februar 2024 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die in der Vorlage enthaltenen Anlagen führen die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Beratung der Änderungsvorschläge sowie der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Anpassungen zuständig. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2024 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 7. Februar 2024 angesetzt, während die Entscheidung des Rates für den 15. Februar 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) —
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) —
Ergebnis: - 19.Gründung eines StadtwerkesZur Vorlage · 2024/0014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Gründung eines Stadtwerkes vorgelegt, die verschiedene organisatorische Neustrukturen vorsieht. Im Zentrum steht die Schaffung einer Holdinggesellschaft in Form einer GmbH sowie die Gründung einer Stadtwerke GmbH, an der die Stadt einen Anteil von mindestens 51 Prozent halten soll. Ziel ist es, die Abwasserentsorgung durch eine strategische Partnerschaft effizienter zu gestalten und die Abhängigkeit von externen Ingenieurkapazitäten zu verringern.
Das geplante Modell sieht zudem die Überführung der Gas- und Stromnetze in städtisches Eigentum vor. Für den Bereich Gas wird die Gründung einer Gasnetz GmbH & Co. KG angestrebt, die das Netz an den bestehenden Konzessionär verpachtet. Parallel dazu soll für den Strombereich eine Stromnetz GmbH & Co. KG vorbereitet werden, wofür eine vorzeitige Beendigung des aktuellen Stromkonzessionsvertrags mit der Westenergie AG durch eine Zusatzvereinbarung angestrebt wird.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage den Auftrag, Verhandlungen für eine Stromvertriebsgesellschaft aufzunehmen, um potenziell erneuerbare Energien zu bündeln. Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung der Holdingstruktur und der Stadtwerke im Laufe des Jahres 2024 zu beginnen. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2024 Kosten in Höhe von etwa 45.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen
- 01.02.2024 · Bauausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen - 20.Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025Zur Vorlage · 2024/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0001 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bildung des Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl 2025 in Hamminkeln. Da die aktuelle Wahlperiode am 31. Oktober 2025 endet, ist die Einrichtung eines Gremiums erforderlich, das für die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig ist.
Der Wahlausschuss soll laut Beschlussvorschlag aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zehn Beisitzern bestehen. Für jeden Beisitzer ist zudem die Bestellung eines persönlichen Stellvertreters vorgesehen. Die Besetzung der Beisitzer kann durch Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger erfolgen, wobei eine gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Wahlorganen, wie etwa Wahlvorständen, gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Vorlage legt fest, dass die Sitzverteilung im Falle einer fehlenden Einigung der Fraktionen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgt. Bei einer Besetzung mit zehn Beisitzern sieht die Berechnung eine Verteilung vor, die Sitze an die CDU, SPD, Grüne, FWI, USD und FDP vorsieht. Die Einteilung der Wahlbezirke durch den Ausschuss ist für den 9. Oktober 2024 geplant, um den Parteien ausreichend Zeit für die Aufstellung ihrer Bewerber zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDer Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschusssitze kein Stimmrecht.Ratsmitglied Schneiders ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigDer Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschusssitze kein Stimmrecht.Ratsmitglied Schneiders ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 21.Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport und der Arbeitsgruppe SchuleZur Vorlage · 2024/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0002 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von beratenden Mitgliedern im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie in der Arbeitsgruppe Schule. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung des Schulgesetz NRW, die es ermöglicht, neben Vertretern der Kirchen und Schulen auch Personen aus den Schulpflegschaften und Schülervertretungen mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen.
Nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden wurde der Erweiterung dieser Beteiligungsform zugestimmt. Die Stadt-Schulpflegschaft sowie die Schülervertretung der Gesamtschule haben Interesse an einer Teilnahme bekundet. Es wird vorgeschlagen, die beratenden Sitze in den Gremien den jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Schulpflegschaft und der Schülervertretung zuzuweisen.
Zusätzlich sieht die Vorlage Nachbesetzungen für vakante Positionen vor. Aufgrund des Ausscheidens eines Vertreters der Gesamtschule aus dem Schuldienst und eines Mandatsverzichts seitens der katholischen Kirche sollen die stellvertretenden Sitze neu besetzt werden. Der Rat wird gebeten, die vorgeschlagenen Personen für die entsprechenden Funktionen in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen zu wählen. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird den beratenden Mitgliedern ein Sitzungsgeld sowie gegebenenfalls Verdienstausfall und Fahrkosten erstattet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDer Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschusssitze kein Stimmrecht.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigDer Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschusssitze kein Stimmrecht. - 22.Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und BodenverbändeZur Vorlage · 2024/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0030 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Vertretungen in den Gremien der Wasser- und Bodenverbände. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Bediensteten der Stadt Hamminkeln aus dem Dienst zum 31. März 2024.
Für die Gremien innerhalb der Gruppe Gemeinden, bei denen der Rat ein direktes Entsendungsrecht besitzt, schlägt die Verwaltung konkrete Nachbesetzungen vor. Konkret sollen die Sitze im Raesfelder Isselverband sowie im Verbandsausschuss der Mittleren Isse, der Unteren Isse Nord und der Oberen Isse neu besetzt werden. Die vorgeschlagenen Personen für diese Positionen stammen aus der Kläranlage sowie aus den Fachdiensten 61. Dabei wird darauf hingewiesen, dass eine gleichzeitige Zugehörigkeit zum Vorstand ausgeschlossen ist.
Bezüglich der Gremien innerhalb der Gruppe Erschwerer, für die der Rat lediglich ein Vorschlagsrecht besitzt, sieht die Verwaltung von einem Nachbesetzungsvorschlag ab. Da die Mitgliederversammlung der Erschwerer nur zu Beginn der Legislaturperiode tagt und die Verbandssatzungen vorsehen, dass bei vorzeitigem Ausscheiden die Vertretung über die stellvertretende Person bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgt, ist eine Neubesetzung in diesem Bereich nicht vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 23.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 07.12.2023 sowie 14.12.2023 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 24.Mitteilungen und Anfragen
- 24.1Friedhofshalle Hamminkeln
- 24.2Städtepartnerschaft Sedgefield
- 24.3Straßenzustand Ringenberger Straße und Bruchweg
- 24.4Straßenreinigung Schmidtskamp
- 24.5Radweg Bergstraße
- 24.6Ankündigung von Rats- und Ausschusssitzungen in den sozialen Netzwerken
- 24.7Pro Campesinos Antrag Mietkostenzuschuss
- 24.8Erdarbeiten Ringstraße Dingden
- 24.9Lärmmessungen
- 24.10Lob Verwaltungsarbeit
- 24.11Baustelle Am Wedem Hoven