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Beschlussvorlage

13. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011

2024/0015 15.02.2024 Fachdienste 32

🟢 Beschlossen 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0015 der Fachdienste 32 sieht die Verabschiedung der 13. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung.

Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer detaillierten Berechnung der Einsatzkosten. Dabei werden die Vorhaltekosten, welche Abschreibungen auf die um Landeszuweisungen bereinigten Beschaffungskosten, die Verzinsung des kommunalen Eigenanteils am Fremdkapital sowie die Kosten für die Gebäudenutzung umfassen, auf Basis der Jahresstunden ermittelt. Die Kosten für die Gebäudenutzung wurden für das Jahr 2023 mit insgesamt 158.358,64 Euro ausgewiesen. Ergänzt werden diese durch die Unterhaltskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, deren Stundensätze auf Mittelwerten der Vorjahre basieren.

Der neue Tarif legt spezifische Sätze für die Feuerwehr-Dienstkraft sowie für verschiedene Fahrzeugtypen fest. Die Gebühren variieren je nach Fahrzeugklasse, beispielsweise für das Mannschaftstransportfahrzeug, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge, und werden nach Zeitintervallen von 15 Minuten sowie pro Stunde ausgewiesen. Um eine einheitliche Abrechnung zu gewährleisten, wurden unterschiedliche Stundensätze gleichartiger Fahrzeuge zu einheitlichen Gebührensätzen zusammengefasst. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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