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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Gewerbeflächenvergabekonzept, hier: Antrag der USD-Fraktion vom 28.11.2023Zur Vorlage · 2024/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0016 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion, ein Gewerbeflächenvergabekonzept für die Stadt Hamminkeln zu erstellen. Das Ziel des Antrags ist es, die Angaben von Bewerbern durch einen standardisierten Vordruck vergleichbar zu machen und Leitlinien zu Klimaschutzaspekten in den Entscheidungsprozess zu integrieren.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke bislang ohne starre Vorgaben, aber nach Einschätzungen der Stabsstelle Wirtschaftsförderung erfolgt ist. Dabei werden bereits Richtlinien zur nachhaltigen Ansiedlung sowie Kriterien wie die Bonität der Bewerber, die Anzahl der Arbeitsplätze und das Gewerbesteueraufkommen berücksichtigt. In jüngeren Verfahren wurden bereits einheitliche Unterlagen zur Betriebsbeschreibung und zu klimagerechten Bauweisen angefordert.
Da aktuell keine städtischen Gewerbeflächen zur Vermarktung stehen und mittelfristig keine Entwicklung neuer Gewerbegebiete oder die Vergabe einer größeren Anzahl von Flächen zu erwarten ist, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit für ein solches Konzept als gering an. Der organisatorische und personelle Aufwand für die Erstellung eines Konzepts mit integrierten Klimaschutzleitlinien stünde in keinem Verhältnis zur aktuellen Verfügbarkeit von Flächen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Ansiedlungen auf Privatgrundstücken über Bebauungspläne und nicht über ein Vergabekonzept gesteuert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher, den Antrag der USD-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Nein-StimmenRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen - 3.Gründung eines StadtwerkesZur Vorlage · 2024/0014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Gründung eines Stadtwerkes vorgelegt, die verschiedene organisatorische Neustrukturen vorsieht. Im Zentrum steht die Schaffung einer Holdinggesellschaft in Form einer GmbH sowie die Gründung einer Stadtwerke GmbH, an der die Stadt einen Anteil von mindestens 51 Prozent halten soll. Ziel ist es, die Abwasserentsorgung durch eine strategische Partnerschaft effizienter zu gestalten und die Abhängigkeit von externen Ingenieurkapazitäten zu verringern.
Das geplante Modell sieht zudem die Überführung der Gas- und Stromnetze in städtisches Eigentum vor. Für den Bereich Gas wird die Gründung einer Gasnetz GmbH & Co. KG angestrebt, die das Netz an den bestehenden Konzessionär verpachtet. Parallel dazu soll für den Strombereich eine Stromnetz GmbH & Co. KG vorbereitet werden, wofür eine vorzeitige Beendigung des aktuellen Stromkonzessionsvertrags mit der Westenergie AG durch eine Zusatzvereinbarung angestrebt wird.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage den Auftrag, Verhandlungen für eine Stromvertriebsgesellschaft aufzunehmen, um potenziell erneuerbare Energien zu bündeln. Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung der Holdingstruktur und der Stadtwerke im Laufe des Jahres 2024 zu beginnen. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2024 Kosten in Höhe von etwa 45.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen
- 01.02.2024 · Bauausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen - 4.13. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2024/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0015 der Fachdienste 32 sieht die Verabschiedung der 13. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung.
Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer detaillierten Berechnung der Einsatzkosten. Dabei werden die Vorhaltekosten, welche Abschreibungen auf die um Landeszuweisungen bereinigten Beschaffungskosten, die Verzinsung des kommunalen Eigenanteils am Fremdkapital sowie die Kosten für die Gebäudenutzung umfassen, auf Basis der Jahresstunden ermittelt. Die Kosten für die Gebäudenutzung wurden für das Jahr 2023 mit insgesamt 158.358,64 Euro ausgewiesen. Ergänzt werden diese durch die Unterhaltskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, deren Stundensätze auf Mittelwerten der Vorjahre basieren.
Der neue Tarif legt spezifische Sätze für die Feuerwehr-Dienstkraft sowie für verschiedene Fahrzeugtypen fest. Die Gebühren variieren je nach Fahrzeugklasse, beispielsweise für das Mannschaftstransportfahrzeug, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge, und werden nach Zeitintervallen von 15 Minuten sowie pro Stunde ausgewiesen. Um eine einheitliche Abrechnung zu gewährleisten, wurden unterschiedliche Stundensätze gleichartiger Fahrzeuge zu einheitlichen Gebührensätzen zusammengefasst. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Dr. Wigger ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.01.2024 · Feuerschutzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 5.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2024/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2024/0013 eine Anpassung der Steuerhebesätze für das Jahr 2024 beantragt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung neuer Hebesätze für die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer, um die Haushaltslage zu stabilisieren und eine drohende Überschuldung sowie die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts ab 2024 zu vermeiden.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit steigenden Aufwendungen, unter anderem durch Inflation, Lohnsteigerungen, die Kreisumlage sowie die Jugendamts- und ÖPNV-Umlage. Während die Ausgleichsrücklage durch bilanzielle Maßnahmen auf etwa 22,1 Millionen Euro angehoben werden konnte, wird prognostiziert, dass die Jahresfehlbeträge ohne Anpassung der Ertragsseite die Rücklagen ab 2026 übersteigen und bis 2029 zu einer rechtlich unzulässigen Überschuldung führen würden.
Der vorliegende Planentwurf sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B von 650 % auf 1.050 % zu erhöhen. Zudem soll der Gewerbesteuerhebesatz von 452 % auf 500 % angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt unverändert bei 330 %. Durch diese Maßnahmen werden Mehrerträge von rund 4 Millionen Euro bei der Grundsteuer B und etwa 1,5 Millionen Euro bei der Gewerbesteuer erwartet. Die Anpassung der Hebesätze gilt laut Vorlage nur für das Jahr 2024, da aufgrund der Grundsteuerreform für 2025 eine erneute Satzung erforderlich ist.
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- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) —
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) —
Ergebnis: - 6.Stellenplan für das Jahr 2024Zur Vorlage · 2024/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0006 der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2024 sieht für den Bereich der Beamten eine Reduzierung um 1,90 Stellen im Vergleich zum Vorjahr vor. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus dem Ende von Altersteilzeitphasen, dem Eintritt in den Ruhestand sowie der Umwandlung von Stellenanteilen. Im Zuge der geplanten Bildung eines Bauverwaltungsamtes wird eine vakante Stelle der Besoldungsgruppe A13 in eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A12 umgewandelt.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Rückgang von 2,89 Stellen zu verzeichnen. Gründe hierfür sind das Ende von Altersteilzeitphasen sowie die Übernahme der Flüchtlingsbetreuung durch den Caritasverband, wodurch entsprechende Stellen im Bereich der sozialen Einrichtungen entfallen. Gleichzeitig werden neue Stellen zur Nachwuchsgewinnung auf der Kläranlage sowie zur Verstärkung der Stadtreinigung im Bauhof geschaffen. Zudem ergeben sich Anpassungen durch gestiegene Stundenkontingente in einer Kindertageseinrichtung und eine Erhöhung eines Stellenanteils in den Büchereien.
Zusätzlich sieht der Entwurf Änderungen bei den KW-Vermerken vor, darunter die Verlängerung von Befristungen für kulturelle Angebote sowie die Einrichtung neuer Vermerke für den Vollstreckungsinnendienst. Im Bereich der Vertretungsstellen ist ein Zuwachs von 4,36 Stellen geplant, unter anderem um die Nachfolge einer Fachdiensteleitung vorzubereiten und eine Vertretung für die Leitung einer Jugendeinrichtung während einer Elternzeit sicherzustellen.
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- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) —
- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) —
Ergebnis: - 7.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 2024/0028 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2024/0028 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024. Der Entwurf des Haushaltsplanes, welcher durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 14. Dezember 2023 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der anstehenden Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu sichten. Die Fachausschüsse sind bis zum 1. Februar 2024 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die in der Vorlage enthaltenen Anlagen führen die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Beratung der Änderungsvorschläge sowie der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Anpassungen zuständig. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2024 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 7. Februar 2024 angesetzt, während die Entscheidung des Rates für den 15. Februar 2024 vorgesehen ist.
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- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) —
Ergebnis: - 8.Sachstand FördermittelmanagementZur Vorlage · 2024/0023 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln informiert über den aktuellen Sachstand des zentralen Fördermittelmanagements, das zum 01.01.2019 im Vorstandsbereich II etabliert wurde. Ziel dieser Organisationsstruktur ist es, die Chancen auf Zuwendungen aus EU-, Bundes- und Landesprogrammen zu erhöhen, um Herausforderungen wie den Klimawandel, die Digitalisierung sowie den Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten zu begegnen. Die Aufgaben des Managements umfassen die Ermittlung von Investitionsbedarfen, die Analyse der Förderfähigkeit von Projekten sowie die Steuerung der Prozesse von der Beantragierung bis zur Abrechnung.
Seit der Einführung des Managements im Jahr 2019 konnten verschiedene Projekte durch unterschiedliche Förderzugänge finanzieren. Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem die Errichtung einer zweizügigen Grundschule in Mehrhoog, die Dorferneuerung in Loikum und Brünen sowie verschiedene Projekte zur Elektromobilität, wie die Anschaffung von E-Fahrzeugen für das Tiefbauamt, den Bauhof und die Kläranlage. Weitere geförderte Vorhaben betreffen die Städtebauförderung, den Digitalpakt Schule, die Sanierung kommunaler Liegenschaften sowie den Ausbau der barrierefreien Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr.
Die vorliegende Übersicht beziffert die Gesamtausgaben der berücksichtigten Projekte auf rund 35,66 Millionen Euro, wovon ein Anteil von etwa 9,70 Millionen Euro durch Zuwendungen gedeckt werden konnte. Die Mittel stehen den entsprechenden Produkten der Stadtverwaltung zur Verfügung.
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- 07.02.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 9.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 30.11.2023 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10.Mitteilungen und Anfragen
- 10.1Organisationsuntersuchung
- 10.2Grundsteuerrechner Homepage
- 10.3Radwegekonzept
- 10.4Autobahnausfahrt Hamminkeln
- 10.5Baustelle B8 Rheinstraße Mehrhoog
- 10.6Verkauf Grundstücke Ringstraße Dingden