Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2024/0013 eine Anpassung der Steuerhebesätze für das Jahr 2024 beantragt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung neuer Hebesätze für die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer, um die Haushaltslage zu stabilisieren und eine drohende Überschuldung sowie die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts ab 2024 zu vermeiden.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit steigenden Aufwendungen, unter anderem durch Inflation, Lohnsteigerungen, die Kreisumlage sowie die Jugendamts- und ÖPNV-Umlage. Während die Ausgleichsrücklage durch bilanzielle Maßnahmen auf etwa 22,1 Millionen Euro angehoben werden konnte, wird prognostiziert, dass die Jahresfehlbeträge ohne Anpassung der Ertragsseite die Rücklagen ab 2026 übersteigen und bis 2029 zu einer rechtlich unzulässigen Überschuldung führen würden.
Der vorliegende Planentwurf sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B von 650 % auf 1.050 % zu erhöhen. Zudem soll der Gewerbesteuerhebesatz von 452 % auf 500 % angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt unverändert bei 330 %. Durch diese Maßnahmen werden Mehrerträge von rund 4 Millionen Euro bei der Grundsteuer B und etwa 1,5 Millionen Euro bei der Gewerbesteuer erwartet. Die Anpassung der Hebesätze gilt laut Vorlage nur für das Jahr 2024, da aufgrund der Grundsteuerreform für 2025 eine erneute Satzung erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024
- 07.02.2024