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Beschlussvorlage

Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln

2024/0009 15.02.2024 Fachdienste 40

🟢 Beschlossen 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmig

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Vorlage ist es, die Regelungen zur Entgeltfreiheit bei der Hallennutzung zu konkretisieren.

Nach der aktuellen Fassung der Benutzungsordnung werden die Sportstätten primär für den Schulbetrieb unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Während Sportvereinen unter bestimmten Voraussetzungen Erlaubnisse zur Nutzung gegen Entgelt erteilt werden können, sieht die Ordnung auch die Bereitstellung für Dritte vor.

Die Verwaltung schlägt vor, die Benutzungsordnung um einen neuen Absatz 1 Abs. 7 zu ergänzen. Dieser sieht vor, dass neben den Schulen auch die freiwillige Feuerwehr der Stadt Hamminkeln, die Kindertageseinrichtungen sowie die kirchlichen und städtischen Jugendeinrichtungen die Sportstätten unentgeltlich nutzen können. Voraussetzung für diese kostenfreie Nutzung ist, dass die Verwendung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt.

Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, diese zweite Änderung der Benutzungsordnung anzunehmen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss am 24. Januar 2024 sowie im Rat am 15. Februar 2024 vorgelegt.

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