Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Unterbringung von geflüchteten Menschen in Hamminkeln hier: Antrag der Initiative für eine dezentrale Flüchtlingsunterbringung gegen eine Zentrale Unterbringungseinheit in HamminkelnZur Vorlage · 2024/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0019 der Fachdienste 50 befasst sich mit dem Antrag der Initiative für eine dezentrale Flüchtlingsunterbringung gegen eine zentrale Unterbringungseinheit in Hamminkeln. Der Antrag, der auf ein Schreiben vom 2. November 2023 zurückgeht, fordert den Rat der Stadt, sämtliche Planungen bezüglich einer zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in Dingden oder anderen Stadtteilen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Der Vorgang wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 30. November 2023 vorberaten und zur endgültigen Entscheidung an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie an den Rat verwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat in der entsprechenden Beratungsfolge eine Empfehlung ausgesprochen, den Antrag der Initiative abzulehnen. Die abschließende Entscheidung über das Anliegen wird im Rat erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 EnthaltungenRatsmitglied Nelz ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung - 3.Erweiterung der Kindertageseinrichtung RegenbogenZur Vorlage · 2024/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0012 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Regenbogen im Ortsteil Hamminkeln. Aufgrund der verzögerten Fertigstellung der Erweiterung der Einrichtung in Mehrhoog, die voraussichtlich erst im Sommer 2025 abgeschlossen sein wird, besteht zum 1. August 2024 ein Fehlbedarf an Betreuungsplätzen.
Als Lösung wurde ein Containeranbau mit einer Toilettenanlage vorgeschlagen, um die Kapazität der Einrichtung Regenbogen temporär um 12 Plätze zu erhöhen. Während der Kreis Wesel die Kosten für die Herrichtung sowie die Mietkosten des Containers übernimmt, beantragt der Träger der Einrichtung die Übernahme der Eigenanteile an den Betriebskosten. Für das Kita-Jahr 2024/25 beläuft sich der Trägeranteil auf 4.171,48 Euro.
Das technische Dezernat der Verwaltung spricht sich für diese temporäre Containerlösung aus, da eine bauliche Erweiterung auf dem bestehenden Grundstück aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur und der technischen Ausstattung nicht befürwortet wird. Perspektivisch werden Gespräche über einen Neubau geführt, wobei der Kreis Wesel einen Bedarf für zwei zusätzliche Gruppen sieht. Die evangelische Kirche im Ortsteil Hamminkeln hat Interesse an einer Neubauvariante signalisiert, wobei eine sechsgruppige Einrichtung als Option im Raum steht.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, der temporären Erweiterung sowie der Übernahme der Betriebskosten zuzustimmen, sofern die Mittel im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 4.Antrag DRK Ortsverein Dingden auf MietkostenzuschussZur Vorlage · 2024/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der DRK Ortsverband Dingden hat einen Antrag auf einen Mietkostenzuschuss für die im Ortsteil Dingden betriebene Kindertageseinrichtung gestellt. Hintergrund ist eine Differenz zwischen den tatsächlichen Mietkosten und der durch die KiBiz-Pauschale des Landes gedeckten Vergütung. Während die Landesförderung auf 10,32 Euro pro Quadratmeter festgesetzt ist, übersteigen die vertraglich vereinbarten Kosten die Refinanzierung um monatlich 3.707 Euro. Da der Kreis Wesel als Jugendhilfeträger keine zusätzliche Unterstützung zusagt, besteht laut Antrag die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit des Trägers.
Nachdem die Verwaltung bereits in der Vergangenheit Vermittlungsgespräche zwischen dem Mieter und dem Eigentümer geführt hatte, wurde nun ein Kompromiss erarbeitet. Dieser sieht vor, dass sich die Stadt Hamminkeln, der Vermieter und der DRK Ortsverband die Mietkosten zu gleichen Teilen teilen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zu entsprechen und die Stadt an einem jährlichen Betrag von 14.828 Euro zu beteiligen. Konkret wird die Übernahme eines monatlichen Betrages von 1.235,67 Euro empfohlen, der bis zum 30. Juli 2031 festgeschrieben werden soll. Damit soll der Erhalt der Kindertageseinrichtung und der damit verbundenen Betreuungsplätze sichergestellt werden. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2024.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung - 5.Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Vorlage ist es, die Regelungen zur Entgeltfreiheit bei der Hallennutzung zu konkretisieren.
Nach der aktuellen Fassung der Benutzungsordnung werden die Sportstätten primär für den Schulbetrieb unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Während Sportvereinen unter bestimmten Voraussetzungen Erlaubnisse zur Nutzung gegen Entgelt erteilt werden können, sieht die Ordnung auch die Bereitstellung für Dritte vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die Benutzungsordnung um einen neuen Absatz 1 Abs. 7 zu ergänzen. Dieser sieht vor, dass neben den Schulen auch die freiwillige Feuerwehr der Stadt Hamminkeln, die Kindertageseinrichtungen sowie die kirchlichen und städtischen Jugendeinrichtungen die Sportstätten unentgeltlich nutzen können. Voraussetzung für diese kostenfreie Nutzung ist, dass die Verwendung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, diese zweite Änderung der Benutzungsordnung anzunehmen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss am 24. Januar 2024 sowie im Rat am 15. Februar 2024 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 6.Neugestaltung der Außensportanlage der städtischen Gesamtschule und integrierte öffentliche Sportfläche für TrendsportartenZur Vorlage · 2024/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0010 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neugestaltung der Außensportanlage der städtischen Gesamtschule sowie der Schaffung einer integrierten öffentlichen Sportfläche für Trendsportarten. Die bestehende Anlage weist Mängel auf, insbesondere im Bereich der Tartanbahn, und ist sanierungsbedürftig. Im Zuge der Neuausrichtung der Planung, für die die Verwaltung bereits Aufträge erteilt hat, belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 2,1 Millionen Euro. Die Planung sieht zudem die Beseitigung eines Lärmschutzwalls vor, der für die reine Schulsportnutzung nicht mehr erforderlich ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung der zukünftigen Ausrichtung der Schule, die Sport als Abiturfach anbieten möchte. Hierfür müssen entsprechende Vorgaben in der Vorplanung berücksichtigt werden. Ergänzend dazu liegt eine Konzeptidee aus dem Beteiligungsformat „OPEN“ vor, die eine Erweiterung um eine Trendsportfläche vorsieht. Da der aktuelle Bebauungsplan derzeit nur Schulsportanlagen zulässt, ist für eine öffentliche Nutzung eine Änderung des Planungsrechts notwendig, wobei auch Immissionsschutzvorgaben gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung zu beachten sind.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Prüfung einer Bebauungsplanänderung oder der Suche nach geeigneten Alternativflächen zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung prüfen, inwieweit Fördermittel für die Außensportanlagen und die Trendsportflächen genutzt werden können.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024 · Rat (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 7.Beratung über den Haushalt für das Jahr 2024Zur Vorlage · 2024/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0011 der Stadt Hamminkeln dient der Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2024. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgelegt. Im Nachgang an die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2023 wurden die Fachdienste 40 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat im Rahmen dieses Verfahrens die Beratung spezifischer Produktbereiche vorzunehmen. Dazu gehören die allgemeine Finanzwirtschaft im Bereich der Lokalen Agenda, Schulträgeraufgaben, soziale Leistungen sowie die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Des Weiteren umfasst der Beratungsumfang die Gesundheitsdienste, die Sportförderung sowie die allgemeine Finanzwirtschaft im Zusammenhang mit dem Zukunftsfond für Kinder in finanzieller Not und Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege.
Zusätzlich zur Prüfung des Entwurfs ist der Ausschuss angehalten, über Anträge zu beraten, die nach der Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 eingegangen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss entweder keine Änderungen oder entsprechende Änderungen dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur weiteren Entscheidung zu empfehlen hat.
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- 24.01.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 8.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 23.11.2023 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9.Mitteilungen und Anfragen