Lärmaktionsplanung -Vortrag-
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die erstmalige, verpflichtende Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Zu diesem Zweck wurde das Büro WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH beauftragt, die vierte Stufe gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie hinsichtlich des Straßenverkehrslärms gutachterlich zu begleiten. Die Grundlage der Untersuchung bildet die Lärmkartierung des LANUV, die Ende Oktober 2022 abgeschlossen wurde. Diese basiert auf der Hochrechnung von Verkehrszählungen aus den Jahren 2015 sowie temporären Messungen aus dem Zeitraum 2016 bis 2019 auf das Jahr 2019.
Durch die Anwendung neuer, EU-weit einheitlicher Berechnungsverfahren und angepasster Verkehrsmengen ergeben sich Änderungen in der Darstellung der Lärmsituation sowie der Anzahl der Betroffenen. Ein direkter Vergleich mit der dritten Runde ist aufgrund dieser methodischen Änderungen nicht möglich. Die Stadt ist für die Festlegung des Umfangs der Lärmaktionsplanung zuständig, wobei die Auslösewerte in Nordrhein-Westfalen primär auf die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen ausgerichtet sind.
Eine Priorisierung von Maßnahmen soll unter Berücksichtigung der Gebietsgröße, der Anzahl betroffener Personen und der Lärmbelastung erfolgen. Ziel der Planung ist unter anderem der Schutz ruhiger Gebiete. Die Öffentlichkeit ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einzubeziehen. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 21. März 2024 wird das beauftragte Büro einen ersten Entwurf sowie das weitere Vorgehen präsentieren.
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- 21.03.2024kein Ergebnis hinterlegt