Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Kommunale Wärmeplanung Stadt Hamminkeln - VortragZur Vorlage · 2024/0036 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2024/0036 mit dem aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung. Ziel dieses strategischen Fahrplans ist die Entwicklung von Maßnahmen für eine klimaneutrale und wirtschaftliche Wärmeversorgung des gesamten Gebäudebestands. Der Prozess umfasst eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und der Emissionen, eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Einsparungsmöglichkeiten sowie die Untersuchung lokaler erneuerbarer Energien und Abwärmequellen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Erarbeitung eines Zielszenarios für das Jahr 2045, welches die Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien sowie die Identifizierung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung vorsieht. Darauf aufbauend soll eine lokale Wärmewendestrategie mit einem konkreten Transformationspfad, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt werden.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im Februar 2023 beschlossen, die Mittel für die Erstellung der Planung bereitzustellen und die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln sowie der Vergabe der Leistung zu beauftragen. Nach erfolgreicher Förderung und Ausschreibung wurde die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragt. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird durch eine Vertretung des beauftragten Büros über den aktuellen Fortschritt und das weitere Vorgehen berichtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 3.Lärmaktionsplanung -Vortrag-Zur Vorlage · 2024/0034 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die erstmalige, verpflichtende Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Zu diesem Zweck wurde das Büro WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH beauftragt, die vierte Stufe gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie hinsichtlich des Straßenverkehrslärms gutachterlich zu begleiten. Die Grundlage der Untersuchung bildet die Lärmkartierung des LANUV, die Ende Oktober 2022 abgeschlossen wurde. Diese basiert auf der Hochrechnung von Verkehrszählungen aus den Jahren 2015 sowie temporären Messungen aus dem Zeitraum 2016 bis 2019 auf das Jahr 2019.
Durch die Anwendung neuer, EU-weit einheitlicher Berechnungsverfahren und angepasster Verkehrsmengen ergeben sich Änderungen in der Darstellung der Lärmsituation sowie der Anzahl der Betroffenen. Ein direkter Vergleich mit der dritten Runde ist aufgrund dieser methodischen Änderungen nicht möglich. Die Stadt ist für die Festlegung des Umfangs der Lärmaktionsplanung zuständig, wobei die Auslösewerte in Nordrhein-Westfalen primär auf die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen ausgerichtet sind.
Eine Priorisierung von Maßnahmen soll unter Berücksichtigung der Gebietsgröße, der Anzahl betroffener Personen und der Lärmbelastung erfolgen. Ziel der Planung ist unter anderem der Schutz ruhiger Gebiete. Die Öffentlichkeit ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einzubeziehen. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 21. März 2024 wird das beauftragte Büro einen ersten Entwurf sowie das weitere Vorgehen präsentieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 4.Beteiligung der Stadt Hamminkeln am neuen kreisweiten Fahrradverleihsystem - VortragZur Vorlage · 2024/0038 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Wesel plant in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen den Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. Dieses dreijährige Pilotprojekt soll im Jahr 2025 starten und wird durch den Kreis Wesel unterstützt. Das System ist als Teil eines Netzes von Mobilstationen konzipiert, wobei die Vergabe so gestaltet werden soll, dass Anpassungen der Standorte, der Stationen oder der Anzahl der Räder während der Modellphase möglich sind.
Für die Stadt Hamminkeln sind drei Hauptstationen an den Bahnhöfen Mehrhoog, Hamminkeln und Dingden sowie Nebenstationen, etwa vor dem Rathaus, vorgesehen. Das Angebot umfasst konventionelle Fahrräder, E-Bikes sowie mindestens ein E-Lastenrad zur Erfüllung von Förderbedingungen. Die Ausstattung der Stationen sieht einheitliche Hinweisschilder und Bodenmarkierungen vor. Die technische Ausstattung der Räder beinhaltet unter anderem GPS-verknüpfte Schlösser und bei E-Bikes ein System mit Wechsel-Akkus, um keine zusätzliche Ladeinfrastruktur vor Ort zu benötigen.
Die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Bereitstellung werden auf einen Bereich zwischen 13.920 Euro und 16.320 Euro geschätzt. Während der Modellphase teilen sich der Kreis und die Kommunen die Kosten zu gleichen Teilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die spezifischen Kosten für das Fahrradverleihsystem in die Haushalte ab dem Jahr 2025 einzuplanen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 5.Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0048 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0048 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 im Ortsteil Dingden. Der Antrag umfasst die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss. Nachdem ein vorangegangener Antrag nach dem Rückzug durch den Antragsteller aufgrund von Einwänden aus der Nachbarschaft in modifizierter Form erneut eingereicht wurde, umfasst die aktuelle Planung eine Verkleinerung des Gebäudes sowie einen größeren Abstand zur hinteren Grundstücksgrenze. Zudem sind acht Stellplätze in das Erdgeschoss integriert, während weitere Parkflächen im rückwärtigen Bereich vorgesehen sind. Die Lage des Gebäudes zur Thingstraße und zum Stockkamp bleibt unverändert.
Die Fachverwaltung stellt fest, dass die wesentlichen Punkte der Planung bestehen bleiben. In der fachlichen Beurteilung wird darauf hingewiesen, dass der Baukörper mit vier Geschoss-Ebenen und der unmittelbaren Nähe zum Stockkamp die aufgelockerte Baustruktur der Nachbarschaft nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorgenommenen Modifikationen werden als nicht ausreichend bewertet, sodass weiterhin Anpassungsbedarf besteht. Die Verwaltung befürwortet die Änderung des Bebauungsplanes zwar grundsätzlich, empfiehlt jedoch aufgrund des konkreten Vorhabenbezuges, den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beschließen und den Antragsteller zur weiteren Anpassung des Entwurfs aufzufordern. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat daher, den Antrag in der vorliegenden Form nicht stattzugeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 6.Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 "Zur alten Mühle" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2024/0047 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Zur alten Mühle“ im Ortsteil Dingden. Der bestehende Bebauungsplan, der seit Januar 2021 rechtsverbindlich ist, sieht die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern sowie insgesamt elf Einfamilienhäusern vor. Während Teile des Plans bereits umgesetzt wurden, ist die Bebauung der verbleibenden Grundstücke bisher nicht vollständig erfolgt.
Der Vorhabenträger hat bei der Verwaltung beantragt, drei der vorgesehenen Einfamilienhausgrundstücke zu einem Grundstück für ein Mehrfamilienhaus zusammenzufassen. Als Begründung wird eine derzeit nicht darstellbare Vermarktung und Bebauung der Einzelgrundstücke aufgrund mangelnder Nachfrage angeführt. Da dieses Vorhaben von den Festlegungen zur konkreten Bebauung im vorliegenden Plan abweicht, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Aus fachlicher Sicht der zuständigen Fachdienste führt die Änderung eine Veränderung der Bebauungsstruktur von einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung hin zu einem langgestreckten Gebäude herbei. Da das geplante Gebäude in Ausrichtung, Bauweise und Höhe den gegenüberliegenden Wallhäusern entspricht, wird die städtebauliche Vertretbarkeit der Änderung als gegeben bewertet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 7.Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2024/0044 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0044 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Der Antragsteller strebt eine Änderung des bestehenden Plans an, um den Bau eines Lebensmittelmarktes in Form eines Discounters zu ermöglichen. Im derzeit gültigen Bebauungsplan ist das betreffende Areal als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, was die geplante gewerbliche Nutzung ausschließt.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung der Änderung mit städtebaulichen Erwägungen. Laut dem Einzelhandelskonzept der Stadt Hamminkeln ist der Standort zwar siedlungsintegriert und durch einen bestehenden Nahversorgermarkt geprägt, liegt jedoch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sowie außerhalb eines Sonderstandortes. Aus städtebaulichen Gründen werden großflächige Märkte mit zentren- oder nicht zentrenrelevanten Sortimenten an diesem Ort nicht empfohlen. Eine Einzelhandelsentwicklung soll stattdessen innerhalb der festgelegten zentralen Versorgungsbereiche stattfinden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beibehaltung eines auf dem Grundstück vorhandenen Wohnhauses für die Planung eines Einzelhandelsstandortes nicht als akzeptabel eingestuft wird. Die Fachdienste 61 empfehlen daher dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Ablehnung der beantragten Änderung des Bebauungsplanes zu empfehlen, da die Nutzung als Wohnbebauung weiterhin zu präferieren ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 8.1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2024/0042 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0042 befasst sich mit der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Verlagerung einer externen Ausgleichsfläche aus dem Erholungsgebiet in den Bereich des Heidebaches südlich des Baugebietes „Dingden Süd“.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden ausgewertet. Während die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen hervorbrachte, liegen zu den Behördenbeteiligungen verschiedene Rückmeldungen vor. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung von Denkmalbehörden sowie die Prüfung zusätzlicher Gewässerrandstreifen, wobei die Verwaltung die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen im aktuellen Verfahren nicht als gegeben ansieht. Der Kreis Wesel begrüßte die Kombination der Ausgleichsflächen mit geplanten Retentionsräumen. Der Landesbetrieb Wald und Holz äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, knüpfte die Verlagerung der Aufforstungsfläche jedoch an die Bedingung einer zeitnahen Umsetzung bis Ende 2026. Der LVR forderte eine Ergänzung des Umweltberichts bezüglich der Auswirkungen der Flächenrücknahme, was durch die Verwaltung bestätigt wurde.
Weitere Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, der Westnetz GmbH und des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 9.63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2024/0043 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0043 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Planung ist die Änderung der Zweckbindung einer Sondergebietsfläche im Bereich des Erholungsgebietes Dingdender Heide. Die beabsichtigte Änderung sieht vor, die Nutzung der Fläche von „Dauercamping, Dauerzellplatz“ in „Camping und Wochenendplatz“ umzustrukturieren.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Hamminkeln vom 23. Juni 2022, welcher auf einen Antrag des Betreibers zurückgeht. In der Zwischenzeit wurden durch ein beauftragtes Fachbüro die erforderlichen Planunterlagen sowie Gutachten erstellt, die der Vorlage beigefügt sind. Diese umfassen unter anderem einen Übersichtsplan, einen Planentwurf, eine Entwurfsbegründung sowie einen Umweltbericht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Basis der vorliegenden Unterlagen beschließen, den ersten Verfahrensschritt einzuleiten. Dies umfasst die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der zuständigen Behörden. Die Vorlage wurde am 7. März 2024 von der Fachdiensteleitung und dem Bürgermeister unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2024/0041 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerbliche Baufläche, um die Ansiedlung eines Logistikcenters an der Isselburger Straße zu ermöglichen. Dieses Vorhaben dient der planerischen Umsetzung des regionalen Kooperationsstandortes gemäß dem Regionalplan des Regionalverbands Köln.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet. Die Bezirksregierung Arnsberg wies darauf hin, dass im Planbereich keine aktuellen oder absehbaren bergbaulichen Tätigkeiten dokumentiert sind. Die Bezirksregierung Düsseldorf forderte eine Korrektur der Risikogebiete des Rheins in der Planzeichnung, was durch eine redaktionelle Anpassung der Legende umgesetzt wird. Der Kreis Wesel regte eine wirksame Eingrünung des Bereichs an, was die Verwaltung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorsieht.
Der LVR äußerte Bedenken hinsichtlich der optischen Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch die Gebäude. Die Verwaltung weist diese Bedenken zurück, da für die geplante Logistiknutzung keine adäquaten Alternativflächen zur Verfügung stehen. Weitere Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Westnetz GmbH sowie der Autobahn GmbH und des Landesbetriebs Straßen NRW wurden geprüft. Die Verwaltung empfiehlt, die technischen Hinweise zu Leitungen, Entwässerung und Verkehrsanpassungen im Rahmen der späteren verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) - 11.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2024/0039 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0039 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln. Das Projekt sieht am Weikensee die Errichtung von Bürogebäuden, Produktions- und Gewerbehallen sowie eines Restaurants mit Veranstaltungsraum und eines kleinen Hotels vor.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Behörden ausgewertet. Während die Beteiligung der Öffentlichkeit keine planrelevanten Bedenken ergab, wurde die Notwendigkeit einer dauerhaften Zufahrt zum Standort des Schiffsmodellbauclubs am Weikensee festgehalten, was in der Planung bereits berücksichtigt wurde.
Die Beteiligung der Behörden brachte verschiedene Anforderungen mit sich. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Erschließung sowie auf den Schutz des Wasserschutzgebietes Wittenhorst hin. Die Verwaltung hat hierzu entsprechende Festlegungen in den Planungsunterlagen vorgenommen. Bezüglich des Immissionsschutzes wurde klargestellt, dass durch die Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet Störfallbetriebe ausgeschlossen sind.
Hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Kampfmittelproblematik bestehen weitere Klärungsbedarfe. Aufgrund historischer Hinweise auf militärische Anlagen aus dem Zweiten Weltkrieg wurde eine Kampfmitteluntersuchung durch den Vorhabenträger veranlaschaft. Zudem hat das LVR-Amt für Bodendenkmal die Notwendigkeit einer weiteren Untersuchung der archäologischen Situation im Plangebiet betont. Die Verwaltung hat hierzu bereits eine Sachverhaltsermittlung in die Wege geleitet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die eingegangenen Hinweise zu beachten und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 12.68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2024/0040 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein Businesscenter am Weikensee, welches Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Restaurant mit Hotelanteil umfassen soll. Die Vorlage bezieht sich auf die Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden und beantragt die öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Belange geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die Sicherstellung der Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen hin, was die Verwaltung durch die Beibehaltung bestehender Erschließungsfunktionen beantwortete. Hinsichtlich des Denkmalschutzes wurden die zuständigen Stellen beteiligt. Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftsplanung wurden Hinweise zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen und zur Eingrünung des Plangebiets berücksichtigt. Die Einhaltung der Vorgaben des Wasserschutzgebietes Wittenhorst wird durch den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 24 sichergestellt.
Weitere Stellungnahmen von Versorgungsunternehmen wie der Telekom Deutschland GmbH und der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen, da sie primär die spätere Bauausführung betreffen. Die Bezirksregierung Arnsberg regte eine Abstimmung mit der Rechtsnachfolgerin eines ehemaligen Bergwerksfeldes an, was die Verwaltung im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorsieht. Die Autobahn GmbH des Bundes forderte die Sicherung der Verkehrsleistung, wozu die Verwaltung nach Einschätzung der Fachdienste aufgrund der kleinteiligen gewerblichen Nutzung keine negativen Auswirkungen auf das übergeordnete Verkehrsnetz erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächenphotovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2024/0045 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0045 der Stadt Hamminkeln sieht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Freiflächenphotovoltaikanlage am Königsbach“ im Ortsteil Dingden vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 30. März 2023 den Aufstellungsbeschluss für dieses Vorhaben gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage, was mit einer gleichzeitigen 67. Änderung des Flächennutzungsplanes einhergeht.
Zwischen dem Aufstellungsbeschluss und der vorliegenden Vorlage wurden durch ein beauftragtes Fachbüro die erforderlichen Planunterlagen und Gutachten erstellt. Diese Unterlagen wurden bereits mit den wesentlichen Fachbehörden abgestimmt. Die Vorlage enthält unter anderem einen Planentwurf, eine Entwurfsbegründung sowie einen Umweltbericht mit integrierter Eingriffsregelung. Das Vorhaben wird in der Begründung als Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien aufgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Grundlage der vorliegenden Dokumente die Durchführung der ersten Verfahrensschritte, bestehend aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung, beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 14.67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2024/0046 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden. Ziel dieser Änderung ist die Schaffung von Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage, die mit dem parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nummer 23 verknüpft ist. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits in der Ratssitzung vom 30. März 2023 gefasst.
In der vorliegenden Beschlussvorlage der Fachdienste 61 wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden beantragt. Zwischenzeitlich wurden durch ein beauftragtes Fachbüro die erforderlichen Planunterlagen, die Entwurfsbegründung sowie ein Umweltbericht erstellt. Diese Unterlagen wurden bereits mit den wesentlichen Fachbehörden abgestimmt.
Das Vorhaben wird im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Klimawandel als Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien eingestuft. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Grundlage der vorliegenden Dokumente beschließen, den ersten Verfahrensschritt der Beteiligung einzuleiten. Die entsprechenden Planentwürfe und Gutachten liegen der Vorlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 15.7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2024/0033 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0033 der Fachdienste 61 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer öffentlichen Grünfläche am Lilienweg in ein allgemeines Wohngebiet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die in der Abwägung berücksichtigt wurden. Der Kreis Wesel wies darauf hin, dass eine wasserbehördliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht erforderlich sei und verwies auf die Ersatzbaustoffverordnung. Entsprechende Anpassungen wurden als Roteintragungen in die Planunterlagen aufgenommen. Bezüglich der Gasleitungen der Gelsenwasser Energienetze und der Versorgungsleitungen der Westnetz GmbH stellte die Verwaltung fest, dass die Leitungen entweder außerhalb der Änderungsfläche liegen oder die Hinweise durch die künftigen Grundstückseigentümer bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind.
Die Bezirksregierung Arnsberg empfahl eine Abstimmung bezüglich des erloschenen Bergwerksfeldes „Minerva“. Die Verwaltung empfiehlt, diese Empfehlung zu beachten. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was durch bestehende Hinweise im Bebauungsplanentwurf bereits abgedeckt ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 16.Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG für die BÜ- Beseitigungsmaßnahme Kikenheckweg/ Wasserstraße sowie die Erweiterung der bestehenden Unterführung im weiteren Verlauf Richtung HaldernZur Vorlage · 2024/0049 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0049 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG. Gegenstand der Vereinbarung ist die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge „Kikenheckweg“ und „Wasserstraße“ im Bereich nördlich von Mehrhoog sowie die Erweiterung einer bestehenden Unterführung in Richtung Haldern. Diese Maßnahmen sind Teil des Ausbaus der Betuwe-Linie durch ein drittes Gleis.
Die geplante Maßnahme sieht die Schließung der beiden Bahnübergänge und den Neubau einer Straßenüberführung zwischen diesen vor. Zudem soll die vorhandene Unterführung im Bereich des Umspannungswerkes der Deutschen Bahn AG verbreitert werden. Während die Beseitigung der Bahnübergänge in einem eigenständigen Plangenehmigungsverfahren bereits im Jahr 2016 genehmigt wurde, hat die Deutsche Bahn AG nun Handlungsbedarf für den Abschluss der Kreuzungsvereinbarung angemeldet, um die Finanzierung der weiteren Schritte sicherzustellen.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Maßnahmen unabhängig von den Planungsvarianten im Bahnhofsbereich Mehrhoog, da weder die Rampenlängen noch die laufenden Umplanungen im Bahnhofsbereich betroffen sind. Die Verwaltung stellt fest, dass keine finanziellen Belastungen für die Stadt Hamminkeln entstehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, der notwendigen Kreuzungsvereinbarung zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 17.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 31.01.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 18.Mitteilungen und Anfragen