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Beschlussvorlage

68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

2024/0040 21.03.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein Businesscenter am Weikensee, welches Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Restaurant mit Hotelanteil umfassen soll. Die Vorlage bezieht sich auf die Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden und beantragt die öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Belange geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die Sicherstellung der Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen hin, was die Verwaltung durch die Beibehaltung bestehender Erschließungsfunktionen beantwortete. Hinsichtlich des Denkmalschutzes wurden die zuständigen Stellen beteiligt. Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftsplanung wurden Hinweise zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen und zur Eingrünung des Plangebiets berücksichtigt. Die Einhaltung der Vorgaben des Wasserschutzgebietes Wittenhorst wird durch den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 24 sichergestellt.

Weitere Stellungnahmen von Versorgungsunternehmen wie der Telekom Deutschland GmbH und der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen, da sie primär die spätere Bauausführung betreffen. Die Bezirksregierung Arnsberg regte eine Abstimmung mit der Rechtsnachfolgerin eines ehemaligen Bergwerksfeldes an, was die Verwaltung im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorsieht. Die Autobahn GmbH des Bundes forderte die Sicherung der Verkehrsleistung, wozu die Verwaltung nach Einschätzung der Fachdienste aufgrund der kleinteiligen gewerblichen Nutzung keine negativen Auswirkungen auf das übergeordnete Verkehrsnetz erwartet.

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