Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0039 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln. Das Projekt sieht am Weikensee die Errichtung von Bürogebäuden, Produktions- und Gewerbehallen sowie eines Restaurants mit Veranstaltungsraum und eines kleinen Hotels vor.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Behörden ausgewertet. Während die Beteiligung der Öffentlichkeit keine planrelevanten Bedenken ergab, wurde die Notwendigkeit einer dauerhaften Zufahrt zum Standort des Schiffsmodellbauclubs am Weikensee festgehalten, was in der Planung bereits berücksichtigt wurde.
Die Beteiligung der Behörden brachte verschiedene Anforderungen mit sich. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Erschließung sowie auf den Schutz des Wasserschutzgebietes Wittenhorst hin. Die Verwaltung hat hierzu entsprechende Festlegungen in den Planungsunterlagen vorgenommen. Bezüglich des Immissionsschutzes wurde klargestellt, dass durch die Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet Störfallbetriebe ausgeschlossen sind.
Hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Kampfmittelproblematik bestehen weitere Klärungsbedarfe. Aufgrund historischer Hinweise auf militärische Anlagen aus dem Zweiten Weltkrieg wurde eine Kampfmitteluntersuchung durch den Vorhabenträger veranlaschaft. Zudem hat das LVR-Amt für Bodendenkmal die Notwendigkeit einer weiteren Untersuchung der archäologischen Situation im Plangebiet betont. Die Verwaltung hat hierzu bereits eine Sachverhaltsermittlung in die Wege geleitet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die eingegangenen Hinweise zu beachten und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)