7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0033 der Fachdienste 61 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer öffentlichen Grünfläche am Lilienweg in ein allgemeines Wohngebiet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die in der Abwägung berücksichtigt wurden. Der Kreis Wesel wies darauf hin, dass eine wasserbehördliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht erforderlich sei und verwies auf die Ersatzbaustoffverordnung. Entsprechende Anpassungen wurden als Roteintragungen in die Planunterlagen aufgenommen. Bezüglich der Gasleitungen der Gelsenwasser Energienetze und der Versorgungsleitungen der Westnetz GmbH stellte die Verwaltung fest, dass die Leitungen entweder außerhalb der Änderungsfläche liegen oder die Hinweise durch die künftigen Grundstückseigentümer bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind.
Die Bezirksregierung Arnsberg empfahl eine Abstimmung bezüglich des erloschenen Bergwerksfeldes „Minerva“. Die Verwaltung empfiehlt, diese Empfehlung zu beachten. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was durch bestehende Hinweise im Bebauungsplanentwurf bereits abgedeckt ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)