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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG gegründet 2023Zur Vorlage · 2024/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0072 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der im Jahr 2023 gegründeten Energiegenossenschaft Hamminkeln eG. Ziel der Genossenschaft ist die Unterstützung der Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windkraft sowie die Bereitstellung von Kapital zur Ausschüttung von Dividenden. Zudem wird eine Nachfragebündelung für einen regionalen Strommarkt angestrebt, um die Strombezugspreise für die Mitglieder und die Bevölkerung zu beeinflussen. Ein Genossenschaftsanteil ist zu einem Preis von 500 Euro erhältlich, wobei das Stimmrecht unabhängig von der Anzahl der Anteile gilt.
Die Verwaltung bewertet die Beteiligung als unterstützenswert für die Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele. Zudem wird eine Zusammenarbeit angestrebt, um Synergieeffekte bei der Projektverwirklichung zu nutzen. Als konkrete Möglichkeit wird die Bereitstellung von bisher ungenutzten kommunalen Dachflächen oder Teilen der Freifläche an der Zentralkläranlage für Photovoltaikanlagen genannt, wobei die Flächen für die ersten fünf Jahre pachtfrei zur Verfügung gestellt werden könnten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Verwaltung beauftragt, einen Genossenschaftsanteil zu erwerben. Darüber hinaus soll die Verwaltung Kooperationsgespräche mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG führen, um die Nutzung der genannten Flächen für die Stromerzeugung zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 3.Offene Ganztagsschule - Entwicklung des Qualitätsprozesses und neue Leitlinien des Landes NRWZur Vorlage · 2024/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0065 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Qualitätsprozesses in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) der Grundschulen in Hamminkeln sowie den Auswirkungen neuer landesweiter Leitlinien. Mit Unterstützung des Jugendamtes des Kreises Wesel werden Mittel zur Förderung eines pädagogischen Konzeptprozesses eingesetzt, der die Zusammenarbeit von Lehrkräften und OGS-Teams sowie die multifunktionelle Raumnutzung verbessern soll. Am Standort der Grundschule Dingden wird bereits an einem pädagogischen Raumkonzept gearbeitet, um dem steigenden Schüleraufkommen und dem Bedarf an Teamräumen sowie Mensaflächen zu begegnen. Die Ergebnisse sollen in eine Machbarkeitsstudie zur Schulstandortentwicklung einfließen.
Aufgrund des Ganztagsförderungsgesetzes besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein individueller Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Während die Stadt als Schulträger weiterhin für die Bereitstellung der Infrastruktur zuständig ist, liegt die Gewährleistungsverpflichtung für die Betreuung beim Jugendamt des Kreises Wesel. Angesichts steigender Nutzerzahlen und des damit verbundenen Personal- und Finanzaufwands für die Erhebung von Elternbeiträgen sowie die Bezuschussung der Plätze wird eine Neuregelung der Aufgabenverteilung angestrebt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, den Bürgermeister mit Verhandlungen gegenüber dem Jugendamt des Kreises Wesel zu beauftragen. Ziel ist es, die Weiterführung der OGS unter der Federführung des Jugendamtes zu erreichen und eine finanzielle sowie personelle Entlastung der Stadt Hamminkeln zu erwirken.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
- 17.04.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen - 4.Erlass Schulstraßen, hier Antrag Bündnis 90/die Grünen auf Einrichten von SchulstraßenZur Vorlage · 2024/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit einem Schreiben vom 20. März 2024 den Antrag gestellt, sogenannte Schulstraßen in Hamminkeln einzurichten. Ziel des Antrags ist die temporäre Sperrung von Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr im unmittelbaren Nahbereich von Schulen. Die Umsetzung soll überall dort erfolgen, wo dies verkehrstechnisch möglich ist, wobei sich der Antrag auf den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2023 bezieht.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Generation, Bildung und Sport den Antrag der Fraktion zur Kenntnis nimmt. Im Anschluss an die Beratung im Ausschuss soll die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Bürgermeister übergeben werden, um sie als Geschäft der laufenden Verwaltung weiterzuführen. Die Beratung der Vorlage war für den 17. April 2024 im zuständigen Ausschuss sowie für den Stadtrat am 2. Mai 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 17.04.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:16 Ja-Stimmen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 5.Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0048 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0048 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 im Ortsteil Dingden. Der Antrag umfasst die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss. Nachdem ein vorangegangener Antrag nach dem Rückzug durch den Antragsteller aufgrund von Einwänden aus der Nachbarschaft in modifizierter Form erneut eingereicht wurde, umfasst die aktuelle Planung eine Verkleinerung des Gebäudes sowie einen größeren Abstand zur hinteren Grundstücksgrenze. Zudem sind acht Stellplätze in das Erdgeschoss integriert, während weitere Parkflächen im rückwärtigen Bereich vorgesehen sind. Die Lage des Gebäudes zur Thingstraße und zum Stockkamp bleibt unverändert.
Die Fachverwaltung stellt fest, dass die wesentlichen Punkte der Planung bestehen bleiben. In der fachlichen Beurteilung wird darauf hingewiesen, dass der Baukörper mit vier Geschoss-Ebenen und der unmittelbaren Nähe zum Stockkamp die aufgelockerte Baustruktur der Nachbarschaft nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorgenommenen Modifikationen werden als nicht ausreichend bewertet, sodass weiterhin Anpassungsbedarf besteht. Die Verwaltung befürwortet die Änderung des Bebauungsplanes zwar grundsätzlich, empfiehlt jedoch aufgrund des konkreten Vorhabenbezuges, den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beschließen und den Antragsteller zur weiteren Anpassung des Entwurfs aufzufordern. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat daher, den Antrag in der vorliegenden Form nicht stattzugeben.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 6.Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 "Zur alten Mühle" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2024/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Zur alten Mühle“ im Ortsteil Dingden. Der bestehende Bebauungsplan, der seit Januar 2021 rechtsverbindlich ist, sieht die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern sowie insgesamt elf Einfamilienhäusern vor. Während Teile des Plans bereits umgesetzt wurden, ist die Bebauung der verbleibenden Grundstücke bisher nicht vollständig erfolgt.
Der Vorhabenträger hat bei der Verwaltung beantragt, drei der vorgesehenen Einfamilienhausgrundstücke zu einem Grundstück für ein Mehrfamilienhaus zusammenzufassen. Als Begründung wird eine derzeit nicht darstellbare Vermarktung und Bebauung der Einzelgrundstücke aufgrund mangelnder Nachfrage angeführt. Da dieses Vorhaben von den Festlegungen zur konkreten Bebauung im vorliegenden Plan abweicht, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Aus fachlicher Sicht der zuständigen Fachdienste führt die Änderung eine Veränderung der Bebauungsstruktur von einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung hin zu einem langgestreckten Gebäude herbei. Da das geplante Gebäude in Ausrichtung, Bauweise und Höhe den gegenüberliegenden Wallhäusern entspricht, wird die städtebauliche Vertretbarkeit der Änderung als gegeben bewertet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 7.7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2024/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0033 der Fachdienste 61 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer öffentlichen Grünfläche am Lilienweg in ein allgemeines Wohngebiet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die in der Abwägung berücksichtigt wurden. Der Kreis Wesel wies darauf hin, dass eine wasserbehördliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht erforderlich sei und verwies auf die Ersatzbaustoffverordnung. Entsprechende Anpassungen wurden als Roteintragungen in die Planunterlagen aufgenommen. Bezüglich der Gasleitungen der Gelsenwasser Energienetze und der Versorgungsleitungen der Westnetz GmbH stellte die Verwaltung fest, dass die Leitungen entweder außerhalb der Änderungsfläche liegen oder die Hinweise durch die künftigen Grundstückseigentümer bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind.
Die Bezirksregierung Arnsberg empfahl eine Abstimmung bezüglich des erloschenen Bergwerksfeldes „Minerva“. Die Verwaltung empfiehlt, diese Empfehlung zu beachten. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was durch bestehende Hinweise im Bebauungsplanentwurf bereits abgedeckt ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 8.Vorbereitung der Veräußerung eines zukünftigen Baugrundstücks in HamminkelnZur Vorlage · 2024/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Veräußerung eines Grundstücks am Lilienweg in der Gemarkung Hamminkeln. Bei der Fläche, die eine Größe von 765 Quadratmetern aufweist, handelt es sich um ein ehemaliges Spielplatzareal, das bereits zurückgebaut wurde. Mit der geplanten 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Minkelsches Feld“ zur Innenentwicklung wird das Grundstück als Baugrundstück entwickelt. Die Rechtswirksamkeit der Planung wird für Mai 2024 erwartet.
Die Verwaltung schlägt vor, das Grundstück unmittelbar nach Erlangung der Rechtswirksamkeit der Planung meistbietend auszuschreiben. Als Mindestgebot wird ein Wert von 200,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt, was dem aktuellen Richtwert für Wohnbauland in diesem Bereich entspricht. In diesem Gebot sind die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge bereits enthalten. Der Zuschlag soll an das höchste Gebot gehen.
Um Spekulationen mit dem Grunderwerb auszuschließen, sollen die Veräußerung an eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von fünf Jahren sowie an eine Veräußerungsbeschränkung für die Dauer von zehn Jahren geknüpft werden. Diese Bedingungen sollen durch eine grundbuchliche Eintragung abgesichert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der vorgeschlagenen Ausschreibung und den genannten Bedingungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen - 9.Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG für die BÜ- Beseitigungsmaßnahme Kikenheckweg/ Wasserstraße sowie die Erweiterung der bestehenden Unterführung im weiteren Verlauf Richtung HaldernZur Vorlage · 2024/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0049 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG. Gegenstand der Vereinbarung ist die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge „Kikenheckweg“ und „Wasserstraße“ im Bereich nördlich von Mehrhoog sowie die Erweiterung einer bestehenden Unterführung in Richtung Haldern. Diese Maßnahmen sind Teil des Ausbaus der Betuwe-Linie durch ein drittes Gleis.
Die geplante Maßnahme sieht die Schließung der beiden Bahnübergänge und den Neubau einer Straßenüberführung zwischen diesen vor. Zudem soll die vorhandene Unterführung im Bereich des Umspannungswerkes der Deutschen Bahn AG verbreitert werden. Während die Beseitigung der Bahnübergänge in einem eigenständigen Plangenehmigungsverfahren bereits im Jahr 2016 genehmigt wurde, hat die Deutsche Bahn AG nun Handlungsbedarf für den Abschluss der Kreuzungsvereinbarung angemeldet, um die Finanzierung der weiteren Schritte sicherzustellen.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Maßnahmen unabhängig von den Planungsvarianten im Bahnhofsbereich Mehrhoog, da weder die Rampenlängen noch die laufenden Umplanungen im Bahnhofsbereich betroffen sind. Die Verwaltung stellt fest, dass keine finanziellen Belastungen für die Stadt Hamminkeln entstehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, der notwendigen Kreuzungsvereinbarung zuzustimmen.
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- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 21.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 10.Straßenausbau Römerstraße hier: Beschluss des BauprogrammsZur Vorlage · 2024/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0076 befasst sich mit dem geplanten Straßenendausbau der Römerstraße in Hamminkeln. Das vorgestellte Bauprogramm sieht vor, die Straße gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches als Gewerbestraße mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auszubauen. Die baulichen Maßnahmen umfassen die Herstellung der Fahrbahnfläche in Asphaltbauweise sowie die Gestaltung der Nebenanlagen in Pflasterbauweise. Geplant sind zudem ein Bereich mit Parkplätzen sowie Standorte für Bäume und Grünbeete, die laut Verwaltung zur CO2-Bindung beitragen.
Im Zuge der Maßnahme ist eine hydraulische Ertüchtigung des Regenwasserkanals unter Berücksichtigung des Generalentwässerungsplans Dingden vorgesehen. Zudem soll die vorhandene Straßenbeleuchtung durch die Installation von LED-Leuchten ergänzt werden. Die Kosten für das Vorhaben werden auf 650.000 Euro kalkuliert.
Die Verwaltung gibt an, dass Bedenken von Anliegerinnen und Anliegern bezüglich der Erreichbarkeit privater Stellplätze in die Planung eingeflossen sind. Aufgrund der Berücksichtigung dieser Belange sieht die Verwaltung von einer weiteren Anliegerversammlung ab; die Information der Betroffenen soll nach der Beschlussfassung per Schreiben erfolgen. Die Ausschreibung der Leistungen ist unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für Juni 2024 geplant, wobei die Vergabe des Auftrages für August 2024 vorgesehen ist. Die Bauzeit wird auf etwa zehn bis zwölf Wochen geschätzt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, das Bauprogramm in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 11.Prüfauftrag zur Kiessubstitution bei Pflastersteinen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2024Zur Vorlage · 2024/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2024/0058 befasst sich mit einem Prüfauftrag zur Kiessubstitution bei Pflastersteinen. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom 20. Januar 2024, der eine Überprüfung der Verwendung von Kiessubstitution bei städtischen Bauprojekten vorsieht. Da der ursprüngliche Antrag keine Auswirkungen auf den Haushalt hat, wurde im Bauausschuss am 1. Februar 2024 entschieden, die Beratung in einer separaten Vorlage durchzuführen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit einer detaillierten Prüfung zu beauftragen. Ziel dieser Untersuchung soll es sein, festzustellen, ob bei allen städtischen Bauprojekten verstärkt Pflastersteine eingesetzt werden können, die aus Recyclingmaterial bestehen. Im Rahmen dieser Prüfung soll zudem ermittelt werden, welche Anforderungen an die Güteklasse des zu verwendenden Materials gestellt werden müssen. Die Vorlage wurde am 9. April 2024 erstellt und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen im Bauausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 12.Spielplatzkonzept 2023 hier: Vorlage des aktuellen Konzeptes und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat das Spielplatzkonzept für das Jahr 2023 vorgelegt, welches eine vollständige Überarbeitung des vorangegangenen Konzepts aus dem Jahr 2019 darstellt. Ziel der Neuerstellung ist eine zukunftsorientierte und nachhaltige Planung der öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet. Die vorliegende Spielplatzanalyse umfasst Informationen zur Lage und zum Umfeld, zur Geräteausstattung sowie zur Altersstruktur der Kinder im jeweiligen Einzugsbereich. Zudem werden Festsetzungen aus Bebauungsplänen und Nutzungseinschätzungen berücksichtigt.
Die erarbeiteten Bestandsdaten dienen als Grundlage, um die Anzahl der Spielplätze, die Angemessenheit der Ausstattung im Hinblick auf die Altersstruktur sowie den künftigen Finanzierungsbedarf zu bewerten. Eine weitere Auswertung der Daten sowie weitergehende Überprüfungen sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Konzept wird fortlaufend aktualisiert, wobei die daraus resultierenden Maßnahmen unterjährig umgesetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss das Spielplatzkonzept 2023 zur Kenntnis nimmt und dem Rat empfiehlt, die Verwaltung mit der Durchführung kontinuierlicher Überprüfungen der Spielplätze sowie der entsprechenden Ersatzbeschaffungen in den Folgejahren zu beauftragen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel sollen jährlich im Haushaltsplanentwurf angemeldet werden. Ein überarbeitetes Konzept ist den zuständigen Ausschüssen im Jahr 2028 vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 13.Prüfauftrag zur Veräußerung nicht zweckgebundener Liegenschaften und Immobilien hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2024Zur Vorlage · 2024/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0081 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 20. Januar 2024, die Veräußerung von nicht zweckgebundenen Liegenschaften und Immobilien zu prüfen. Da die Veräußerung solcher Immobilien in die Zuständigkeit des Bauausschusses für Grundsatzangelegenheiten des Gebäudemanagements sowie des Haupt- und Finanzausschusses für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und dem Tausch von Grundstücken fällt, wird der Sachverhalt in den jeweiligen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Erstellung einer Liste aller nicht zweckgebundenen Immobilien zu beauftragen. Diese Liste soll zudem eine Einschätzung der potenziellen Verkaufserlöse enthalten. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen im nächsten Sitzungszyklus den zuständigen Gremien im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Die Vorlage wurde durch die Vorstandsbereichsleitung III erstellt und sieht eine Beratung in den Ausschüssen im April sowie im Rat Anfang Mai 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen - 14.Folgenutzung für die alte Grundschule Hamminkeln hier: Nutzungskonzept vom HVV und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum HH-Entwurf 2024Zur Vorlage · 2024/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0075 der Verwaltung befasst sich mit der künftigen Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln. Nachdem der Rat bereits im September 2023 beschlossen hatte, die Folgenutzung des Gebäudes im Bauausschuss zu beraten, liegen nun verschiedene Vorschläge zur weiteren Verwendung vor. Hierzu zählen ein Nutzungskonzept des Heimatvereins Hamminkeln sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Ideen für eine mögliche Nachnutzung enthält.
Da die aktuelle schulische Nutzung des Gebäudes voraussichtlich zum Herbst 2025 endet, wird das Objekt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zweckgebunden sein. Die Verwaltung weist darauf hin, dass parallel ein Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung und möglichen Veräußerung nicht zweckgebundener Immobilien zur Beratung ansteht. Sollte dieser Antrag eine Zustimmung finden, wäre eine städtische Folgenutzung aufgrund einer anstehenden Veräußerung nicht mehr Gegenstand der Beratung.
Aufgrund dieser Situation empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen, dem Rat vorzuschlagen, die Planungen zur möglichen Folgenutzung der alten Grundschule vorerst zurückzustellen. Eine weitere Entscheidung über die künftige Verwendung soll erst erfolgen, sobald über das weitere Vorgehen bei nicht zweckgebundenen Immobilien abschließend entschieden wurde.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 15.Schloss Ringenberg hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024 zur geplanten VeräußerungZur Vorlage · 2024/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0094 befasst sich mit dem Antrag der FWI-Fraktion zur geplanten Veräußerung des Schlosses Ringenberg. Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Untersuchung verschiedener Aspekte zu beauftragen, bevor weitere Entscheidungen über den Verkauf getroffen werden.
Konkret soll die Verwaltung die Bedingungen für eine zukünftige Nutzung der Immobilie durch die Stadt, etwa für das Standesamt oder als sogenannte Dritte Orte, sowie durch andere Interessengruppen wie den Heimatverein Ringenberg oder den ADFC in Erfahrung bringen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen den zuständigen Gremien vor einer weiteren Beratung über den Verkauf vorgelegt werden. Zudem wird die Ermittlung des Verkehrswertes des Schlosses durch ein Gutachten vorgeschlagen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft alternative Nutzungskonzepte, die derzeit im Rahmen eines Studierendenprojekts der Münsteraner Fachhochschule für Architektur geprüft werden. Diese Prüfergebnisse sollen ebenfalls in einer der nächsten Sitzungen den zuständigen Ausschüssen präsentiert werden. Die Vorlage verweist zudem auf vorangegangene Beratungen in den Ausschüssen, bei denen die Themen aufgrund von Vertagungen noch nicht abschließend behandelt werden konnten. Eine weitere nichtöffentliche Vorlage zur Veräußerung des Schlosses wird im kommenden Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: zu 1.) 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmenzu 2.) 4 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmenzu 3.) 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zu 1: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 2: 2 Ja-Stimme(n), 15 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 3: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: zu 1.) 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmenzu 2.) 4 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmenzu 3.) 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen - 16.Überprüfung der Notwendigkeit eines Notstromkonzeptes für die Kläranlage hier: Vorstellung der Sachlage durch WestnetzZur Vorlage · 2024/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0078 befasst sich mit der Überprüfung der Notwendigkeit eines Notstromkonzeptes für die Kläranlage der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der USD-Fraktion aus einer Sitzung des Bauausschusses vom 1. Februar 2024. Ziel dieses Antrags war es, eine Risikobetrachtung bezüglich der Notstromversorgung gemeinsam mit einem Energieversorgungsunternehmen durchzuführen, um die Kosten für die Notstromversorgung im Haushaltsjahr 2026 zu prüfen.
Im Rahmen der Beratung im Bauausschuss findet eine Vorstellung der Sachlage durch das Unternehmen Westnetz statt. Die Vorlage dient dazu, die Ergebnisse dieser Prüfung zu präsentieren und die weitere Vorgehensweise festzulegen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind Finanzmittel in den kommenden Haushaltsjahren vorgesehen, wobei für das Jahr 2024 ein Betrag von 42.000 Euro, für 2025 ein Betrag von 150.000 Euro und für 2026 ein Betrag von 500.000 Euro angemeldet sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss dem Rat empfiehlt, die Verwaltung auf Grundlage der Ausführungen von Westnetz mit der Fortführung der Planungen für ein Notstromkonzept der Kläranlage zu beauftragen. Die entsprechenden Finanzmittel sollen in den jeweiligen Haushaltsjahren angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen - 17.Errichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte hier: Festlegung der Randbedingungen für die Standortsuche und Bauart längerfristiger UnterbringungsmöglichkeitenZur Vorlage · 2024/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2024/0079 Informationen zur Errichtung neuer, längerfristiger Flüchtlingsunterkünfte vorgelegt. Ziel ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für bis zu 400 Personen. Im Haushaltsplanentwurf sind hierfür für das Jahr 2024 ein Betrag von 3 Millionen Euro sowie für 2025 rund 18 Millionen Euro angemelament.
Die Planung sieht eine Bauweise vor, die eine langfristige Nutzung und eine wirtschaftliche Abschreibungsdauer ermöglicht. Dabei werden verschiedene Modelle geprüft, die von der Verteilung der Wohneinheiten auf vier bis acht Grundstücke bis hin zu zentralen Standorten in Containerbauweise reichen. Die Verwaltung empfiehlt, die Wohnfläche pro Einheit von zuvor geplanten 45 bis 50 Quadratmetern auf etwa 63 Quadratmeter zu erhöhen, um die Eignung für eine spätere alternative Nutzung zu gewährleisten. Zudem wird eine Belegung von maximal 80 Personen pro Standort als sozialverträglich eingestuft.
Zwei der in Betracht gezogenen Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum der Stadt, während weitere Flächen durch vertragliche Regelungen oder Neusuche erschlossen werden müssten. Für die weitere Planung und Grundstückssuche sollen die Anforderungen durch den Ausschuss konkretisiert werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Planungs- und Bauleistungen bei Eignung an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Kosten für die weitergehende Planung werden auf etwa 60.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen - 18.Errichtung von Flüchtlingsunterkünften hier: Sachstand zur Durchführung von Not-Maßnahmen an der Daßhorst, Bergstraße und IndustriestraßeZur Vorlage · 2024/0077 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung informiert im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2024/0077 über den aktuellen Sachstand zur Errichtung von Notunterkünften an verschiedenen Standorten in Hamminkeln. Hintergrund der Maßnahmen ist die Notwendigkeit, zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen, da die bestehenden Möglichkeiten nahezu erschöpft sind und bis Mitte 2024 ein Bedarf von etwa 180 weiteren Plätzen besteht. Ziel ist es zudem, eine Belegung städtischer Turnhallen zu vermeiden.
Die Umsetzung erfolgt auf stadteigenen Grundstücken an drei Standorten. Im Ortsteil Hamminkeln erfolgt eine Aufstockung der Unterkünfte am Daßhorst. Durch die Aufstellung von insgesamt 19 Wohncontainern sowie Fertiggaragen sollen etwa 84 Plätze geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 935.000 Euro brutto, wobei die Fertigstellung für die 30. Kalenderwoche geplant ist.
An der Bergstraße im Ortsteil Brünen wird eine eingeschossige Containeranlage mit etwa 45 Plätzen errichtet. Die Kosten hierfür werden auf circa 560.000 Euro brutto geschätzt, wobei die Innenausstattung nicht enthalten ist. Die Fertigstellung ist für Ende April 2024 vorgesehen.
Ein dritter Standort ist die Industriestraße 17c in Hamminkeln. Dort soll eine zweigeschossige Anlage mit etwa 80 Plätzen entstehen, indem eine gebrauchte Bürocontaineranlage zu Wohncontainern umgebaut wird. Die Kosten für dieses Projekt werden mit circa 1.800.000 Euro brutio veranschlagt, wobei die Erschließung des Grundstücks und die Bodenverbesserung aufgrund des hohen Grundwasserstands maßgebliche Kostenfaktoren darstellen. Die Fertigstellung ist für Ende August 2024 geplant. Die erforderlichen Vergaben erfolgen gemäß den geltenden Erlassen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung)
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 19.4. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2024/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0086 der Fachdienste 50 sieht die Verabschiedung der 4. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017 vor. Ziel der Änderung ist es, neue Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber in die bestehende Satzung aufzunehmen.
Im Rahmen der Anpassung sollen zusätzliche Kapazitäten in die Satzung integriert werden. Dies umfasst das Gebäude an der Klosterkirche 12 in Marienthal sowie Containeranlagen an der Bergstraße 35 c in Brünen und an der Industriestraße 17 c in Hamminkeln. Die Aufnahme dieser Standorte in die Anlage der Satzung dient der Grundlage, um die anfallenden Unterkunftskosten für diese Einrichtungen mittels Bescheid festsetzen und erlassen zu können.
Die Fachdiensteleitung und die Vorstandsbereichsleitung der zuständigen Fachdienste empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Änderungssatzung in der beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.04.2024 sowie für die Ratssitzung am 02.05.2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 20.Antrag der CDU-Fraktion auf Streichung aller nicht erforderlichen Investitionsmaßnahmen vom 04.04.2024Zur Vorlage · 2024/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 2024/0091 einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Haushaltsplanung der Stadt Hamminkeln vorsieht. Der Antrag sieht vor, sämtliche Investitionsmaßnahmen aus dem Haushalt zu streichen, für die keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht und die nicht zwingend zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit der Stadt erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sollen auch die entsprechenden Ratsbeschlüsse aufgehoben werden.
Von dieser Streichung sollen jedoch bestimmte Bereiche ausgenommen bleiben. Die Mittel, die im Zusammenhang mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen für die Kindertagesbetreuung stehen, sollen weiterhin im Haushalt verbleiben. Ebenso sollen Mittel, die für den Erwerb oder die Erschließung veräußerbarer Grundstücke vorgesehen sind, von der Streichung unberührt bleiben.
Die Beschlussvorlage wurde von der Fachdiensteleitung und der Vorstandsbereichsleitung der Fachdienste 20 erstellt. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 25. April 2024 sowie für den Rat der Stadt Hamminkeln am 2. Mai 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen - 21.Beratung über die Prioritätenliste der baulichen Investitionen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2024Zur Vorlage · 2024/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0092 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Beratung über eine Prioritätenliste für bauliche Investitionen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Januar 2024.
Im Haushaltsplanentwurf 2024 wurden bereits Maßnahmen angemeldet, die von den zuständigen Fachdiensten aufgrund ihrer Einschätzung als vorrangig eingestuft wurden. Im Zuge des Antrags der Fraktion wurden diese bereits angemeldeten Maßnahmen anhand verschiedener Bewertungskriterien in eine feste Reihenfolge gebracht. Da der entsprechende Tagesordnungspunkt in einer vorangegangenen Sitzung des Bauausschusses am 1. Februar 2024 abgesetzt wurde, dient die vorliegende Vorlage dazu, die Prioritätenliste nun erneut in den zuständigen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Die vorgesehene Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Bauausschuss am 24. April 2024, im Haupt- und Finanzausschuss am 25. April 2024 sowie im Rat am 2. Mai 2024 vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Umsetzung der dargestellten Investitionsmaßnahmen gemäß der vorliegenden Prioritätenliste zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen - 22.Vermeidung einer vorläufigen Haushaltsführung durch frühzeitigeres Einbringen der Haushalte hier: Antrag der Fraktion Bd. 90/Die Grünen vom 22.01.2024Zur Vorlage · 2024/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag gestellt, den Haushalt der Stadt Hamminkeln künftig früher einzubringen und zu beraten. Ziel der Vorlage ist es, eine vorläufige Haushaltsführung zu vermeiden, indem die Verabschiedung der Haushaltssatzung jeweils im Dezember erfolgt.
Bisher wird der Haushalt in der Regel im Dezember eingebracht und im Februar vom Rat verabschiedet, wobei das Inkrafttreten durch die anschließende Veröffentlichung im März erst im Frühjahr erfolgt. Eine vollständige Vermeidung der vorläufigen Haushaltsführung würde eine Verabschiedung spätestens Ende November erfordern.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der aktuelle, spätere Prozess den Vorteil bietet, auf einer aktuelleren Datenbasis zu arbeiten, was die Notwendigkeit von Nachtragshaushalten reduzieren kann. Ein wesentlicher Faktor für die Planung sind die Herbststeuerschätzungen des Bundes, deren Regionalisierung meist erst Ende November vorliegt und die als Grundlage für die Kreisumlage sowie Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer dienen. Zudem ermöglicht ein späterer Zeitpunkt verlässlichere Werte bei der Planung von Investitionsprojekten.
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, USD und FDP unterstützen das Anliegen und fordern, den Haushalt 2025 bereits zu Beginn des vierten Quartals 2024 einzubringen und noch im laufenden Jahr zu beschließen. Als Orientierung für den Sitzungsterminplan wird eine Einbringung im Oktober und eine Verabschiedung im Dezember vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Haushalt künftig früher zu beraten, um die vorläufige Haushaltsführung zu beenden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 23.Aufstellung eines Konzeptes zum Haushaltsausgleich und zum Schuldenabbau bzw. Einrichtung einer Konsolidierungskommission hier: Anträge der FWI-Fraktion vom 16.01.2024 bzw. der CDU-Fraktion vom 19.03.2024Zur Vorlage · 2024/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Hamminkeln wird über die Anträge der FWI-Fraktion und der CDU-Fraktion zur Haushaltskonsolidierung beraten. Die FWI-Fraktion beantragte die Aufstellung eines freiwilligen Konzeptes zum Haushaltsausgleich und zum Schuldenabbau, wobei unter Einbeziehung externer Beratung die Überprüfung von Kosten- und Ausgabenblöcken angestrebt wird. Die CDU-Fraktion schlug die Einrichtung einer Haushaltskommission vor, um durch die Erarbeitung von Konsolidierungsvorschlägen frühzeitig auf die Haushaltsentwicklung einwirken zu können.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass in der Vergangenheit bereits mehrfach Arbeitsgruppen zur Konsolidierung eingesetzt wurden und die kritische Prüfung von Haushaltsmitteln mittlerweile fester Bestandteil des verwaltungsinternen Prozesses ist. Für das Jahr 2024 wurden bereits Anpassungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro vorgenommen. Die Verwaltung sieht in der erneuten Einrichtung einer Kommission oder der Aufstellung eines separaten Konzeptes keinen Mehrwert, da strategische Überlegungen bereits unter dem Aspekt der Haushaltslage erfolgen.
Es wird vorgeschlagen, auf die Einrichtung einer Konsolidierungskommission zu verzichten. Stattdessen soll die Verwaltung dazu angewiesen werden, Konsolidierungsvorschläge aus der Politik und der Bürgerschaft entgegenzunehmen und diese direkt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen. Hierfür kann die bereits bestehende E-Mail-Adresse für Haushaltsvorschläge genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: zu 1.) 4 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmenzu 2.) 13 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmenzu 3.) einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: zu 1.) 4 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmenzu 2.) 13 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmenzu 3.) einstimmig - 24.Einführung eines Bürgerhaushaltes bzw. eines Bürgerrates hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2024Zur Vorlage · 2024/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0089 der Fachdienste 20 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Bürgerbeteiligung in Hamminkeln durch die Einführung eines Bürgerhaushalts sowie eines Bürgerrates zu verstärken. Während ein Bürgerhaushalt darauf abzielt, die Bevölkerung direkt an der Aufstellung des kommunalen Haushalts zu beteiligen und Transparenz zu schaffen, weist die Verwaltung auf die damit verbundenen Herausforderungen hin. Dazu zählen der hohe organisatorische Aufwand, die Notwendigkeit einer fachlichen Qualifizierung der Teilnehmenden sowie die begrenzte Entscheidungsmacht der Bürger bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. Zudem wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen finanziellen Lage kaum Spielraum für eine aktive Mitgestaltung durch die Bürgerschaft vorhanden sei.
Hinsichtlich der Bildung eines Bürgerrates, der zu spezifischen Themen politische Empfehlungen abgeben soll, verweist die Verwaltung auf die kommunalverfassungsrechtlichen Grenzen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens. Bestimmte Themenbereiche, wie die Haushaltssatzung oder die innere Organisation der Verwaltung, sind von direkter demokratischer Beteiligung ausgeschlossen. Zudem wird die personelle Belastung durch die Vor- und Nachbereitung solcher Gremien sowie die durch ein Losverfahren bedingte Limitierung der Teilnehmerzahl angeführt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Fokus stattdessen auf Informations- und Austauschveranstaltungen sowie Online-Abfragen zu legen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Einführung eines Bürgerhaushalts bzw. eines Bürgerrates im eigentlichen Sinne abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen - 25.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung) hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024Zur Vorlage · 2024/0013-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 basiert auf einem Antrag der FWI-Fraktion und sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B von 650 % auf 1.050 % zu erhöhen sowie den Gewerbesteuerhebesatz von 452 % auf 500 % anzuheben. Der Hebesatz der Grundsteuer A soll unverändert bei 330 % bleiben.
Die Begründung der Verwaltung führt die finanzielle Lage der Stadt an. Es wird dargelegt, dass die Aufwendungen, unter anderem durch Inflation, Lohnsteigerungen sowie steigende Umlagen wie die Kreis-, Jugendamts- und ÖPNV-Umlage, dynamischer entwickelt haben als die Erträge. Ohne eine Anpassung der Realsteuerhebesätze wird eine Erschöpfung der Ausgleichsrücklage bis zum Jahr 202kom 2026 und eine rechtlich unzulässige Überschuldung der Kommune im Jahr 2030 prognostiziert.
Durch die vorgeschlagenen Steigerungen sollen die Jahresfehlbeträge reduziert und die Kreditaufnahme für den Zeitraum minimiert werden. Die Verwaltung rechnet mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer B von etwa 4 Millionen Euro und einem konjunkturabhängigen Mehrertrag bei der Gewerbesteuer von rund 1,5 Millionen Euro. Die vorgeschlagenen Hebesätze gelten für das Jahr 2024; aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform ist für das Jahr 2025 eine erneute Satzung erforderlich. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 34 Nein-Stimmen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:1 Ja-Stimme, 14 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 34 Nein-Stimmen - 26.Stellenplan für das Jahr 2024 hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024 sowie Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD vom 10.04.2024Zur Vorlage · 2024/0051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0051 der Fachdienste 10 behandelt den Stellenplan der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2024. Der Entwurf basiert auf einem Abgleich mit dem aktualisierten Geschäftsverteilungsplan und umfasst Anpassungen in den Bereichen Beamte und Tarifbeschäftigte sowie Änderungen bei den Kassenwert-Vermerken (KW-Vermerke).
Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von 2,40 Stellen im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Gründe hierfür sind das Ende von Altersteilzeitphasen, der Eintritt in den Ruhestand sowie die Umwandlung von Stellenanteilen zur Entfristung von Vertretungsverhältnissen. Zudem wird eine vakante Stelle der Besoldungsgruppe A13 in eine Stelle der Besoldungsgruppe A12 umgewandelt, um die künftige Leitung des Bauverwaltungsamtes personell abzubilden.
Bei den Tarifbeschäftigten reduziert sich der Stellenplan im Saldo um 2,05 Stellen. Die Entwicklung resultiert unter anderem aus dem Wegfall von Stellen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung nach der Übernahme durch den Caritasverband sowie dem Ende von Altersteilzeitphasen. Demgegenüber stehen Neuschaffungen, etwa eine Stelle zur Nachwuchsgewinnung auf der Kläranlage, eine zusätzliche Stelle in einer Kindertageseinrichtung aufgrund gestiegener Stundenkontingente sowie eine Aufstockung der Stellenanteile in der Bücherei. Zudem wird eine Stelle für die Stadtreinigung im Bauhof eingerichtet.
Zudem sieht die Vorlage Anpassungen bei den KW-Vermerken vor. Dies umfasst die Verlängerung von Vermerken für kulturelle Angebote bis 2027, die Einrichtung neuer Vermerke für den Bereich Abwasser und Bauhof sowie die Streichung oder Reduzierung bestehender Befristungen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen - 27.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024 sowie Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD vom 10.04.2024Zur Vorlage · 2024/0028-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0028-1 der Fachdienste 20 befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2024. Der Entwurf des Haushaltsplanes, der vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits im Dezember 2023 im Rat eingebracht.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens haben verschiedene Fraktionen, darunter die FWI sowie die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD, Anträge gestellt. Die Fachausschüsse haben den Entwurf bis Anfang Februar 2024 beraten, wobei die weitere Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufgrund einer noch ausstehenden Aktualisierung des Haushaltsrechts verschoben wurde.
Die vorliegende Vorlage fasst die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll über diese Änderungsvorschläge sowie über die in seine Zuständigkeit fallenden Anpassungen beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2024 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die entsprechenden Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat sind für April und Mai 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 17 Nein-StimmenNamentliche Abstimmung:Adams, Jörg Ja Becker, Alexandra Ja Becker, Thomas Ja Prof. Dr. Bergerforth, Andrea Nein Blümer, Johannes Nein Boland, Bernhard Nein Brick, Gisela Ja Coenen, Veit Ja Eichelberg, Nil
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 17 Nein-StimmenNamentliche Abstimmung:Adams, Jörg Ja Becker, Alexandra Ja Becker, Thomas Ja Prof. Dr. Bergerforth, Andrea Nein Blümer, Johannes Nein Boland, Bernhard Nein Brick, Gisela Ja Coenen, Veit Ja Eichelberg, Nil - 28.Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2023Zur Vorlage · 2024/0052 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2024/0052 informiert die Verwaltung über die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen. Die entsprechenden Zahlungen und Aufwendungen wurden durch den Kämmerer genehmigt.
Die Deckung der zusätzlichen Ausgaben war laut der vorliegenden Unterlagen gewährleistet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch mögliche Jahresabschlussbuchungen weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen entstehen können. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Posten ist der Anlage zur Sitzungsvorlage zu entnehmen. Die Vorlage dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 2. Mai 2024.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung)
- 29.Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Neuordnung der Energieversorgung und Abwasserbeseitigung“; hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 18.03.2024Zur Vorlage · 2024/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0073 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Antrag der FWI-Fraktion auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit dem Titel „Neuordnung der Energieversorgung und Abwasserbeseitigung“. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Beteiligung an den laufenden Vorbereitungsarbeiten zur Neugestaltung der kommunalen Infrastruktur. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung der Gründung einer Stadtwerke GmbH gemeinsam mit der GELSENWASSER Energienetze GmbH zum 01.01.2025 sowie die Gründung einer Stromnetzgesellschaft GmbH & Co. KG mit der Westenergie AG bis spätestens zum 31.12.2025.
Die Arbeitsgruppe soll nach dem Verfahren der Kommunalverfassung mit Vertretern der verschiedenen Ratsfraktionen besetzt werden. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln ist die Funktion dieses Gremiums auf die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen beschränkt. Der Arbeitsgruppe dürfen keine Entscheidungszuständigkeiten übertragen werden, die in die Kompetenzen des Rates, der Ausschüsse oder des Bürgermeisters eingreifen.
Für die Tätigkeit der Mitglieder sind Sitzungsentschädigungen vorgesehen, die sich an den Sätzen für Ausschusssitzungen orientieren, um Fahrtkosten und Verdienstausfälle zu decken. Der Rat ist im Rahmen dieser Vorlage dazu aufgerufen, die Bildung der Arbeitsgruppe sowie deren personelle Zusammensetzung durch die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern aus den Fraktionen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen - 30.Nachbesetzungen im 1. stv. Vorsitz des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Beirat der Drogenberatung WeselZur Vorlage · 2024/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0090 der Fachdienste 10 befasst sich mit personellen Nachbesetzungen in kommunalen Gremien. Ein erster Punkt betrifft den 1. stellvertretenden Vorsitz des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Da ein Ratsmitglied sein Amt als stellvertretender Vorsitzender niedergelegt hat, sieht die Gemeindeordnung NRW vor, dass die entsprechende Fraktion ein Nachfolgemitglied bestimmt. Die SPD-Fraktion hat hierfür ein Ratsmitglied als Nachfolger vorgeschlagen, was in der Ratssitzung dokumentiert werden soll.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Neubesetzung eines Sitzes im Beirat der Drogenberatung Wesel. Aufgrund des Eintritts eines Fachdiensteleiters in den Ruhestand zum 30. April 2024 ist der stellvertretende Sitz in diesem Beirat vakant geworden. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Sitz mit der Fachdiensteleiterin 50 nachzubesetzen. Die Feststellung der Nachfolge in Organen von Drittorganisationen erfolgt gemäß der Gemeindeordnung durch Mehrheitswahl. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 2. Mai 2024 über den Vorschlag zur Nachbesetzung im Beirat der Drogenberatung Wesel entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Prof. Dr. Bergerforth ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Prof. Dr. Bergerforth ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 31.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 15.02.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 32.Mitteilungen und Anfragen
- 32.1Sicherung der Bahnübergänge
- 32.2Erschließung Ringstraße
- 32.3Unterspülung Sachsenstraße
- 32.4Straßenschäden Loikum
- 32.5Radwegsanierung Mehrhooger Straße
- 32.6Straßenschäden Hamminkeln
- 32.7Wohnmobilstandorte
- 32.8Umgang mit städtischem Personal