Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung) hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 basiert auf einem Antrag der FWI-Fraktion und sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B von 650 % auf 1.050 % zu erhöhen sowie den Gewerbesteuerhebesatz von 452 % auf 500 % anzuheben. Der Hebesatz der Grundsteuer A soll unverändert bei 330 % bleiben.
Die Begründung der Verwaltung führt die finanzielle Lage der Stadt an. Es wird dargelegt, dass die Aufwendungen, unter anderem durch Inflation, Lohnsteigerungen sowie steigende Umlagen wie die Kreis-, Jugendamts- und ÖPNV-Umlage, dynamischer entwickelt haben als die Erträge. Ohne eine Anpassung der Realsteuerhebesätze wird eine Erschöpfung der Ausgleichsrücklage bis zum Jahr 202kom 2026 und eine rechtlich unzulässige Überschuldung der Kommune im Jahr 2030 prognostiziert.
Durch die vorgeschlagenen Steigerungen sollen die Jahresfehlbeträge reduziert und die Kreditaufnahme für den Zeitraum minimiert werden. Die Verwaltung rechnet mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer B von etwa 4 Millionen Euro und einem konjunkturabhängigen Mehrertrag bei der Gewerbesteuer von rund 1,5 Millionen Euro. Die vorgeschlagenen Hebesätze gelten für das Jahr 2024; aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform ist für das Jahr 2025 eine erneute Satzung erforderlich. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 34 Nein-Stimmen
- 25.04.2024Abstimmungsergebnis:1 Ja-Stimme, 14 Nein-Stimmen