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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG gegründet 2023Zur Vorlage · 2024/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0072 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der im Jahr 2023 gegründeten Energiegenossenschaft Hamminkeln eG. Ziel der Genossenschaft ist die Unterstützung der Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windkraft sowie die Bereitstellung von Kapital zur Ausschüttung von Dividenden. Zudem wird eine Nachfragebündelung für einen regionalen Strommarkt angestrebt, um die Strombezugspreise für die Mitglieder und die Bevölkerung zu beeinflussen. Ein Genossenschaftsanteil ist zu einem Preis von 500 Euro erhältlich, wobei das Stimmrecht unabhängig von der Anzahl der Anteile gilt.
Die Verwaltung bewertet die Beteiligung als unterstützenswert für die Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele. Zudem wird eine Zusammenarbeit angestrebt, um Synergieeffekte bei der Projektverwirklichung zu nutzen. Als konkrete Möglichkeit wird die Bereitstellung von bisher ungenutzten kommunalen Dachflächen oder Teilen der Freifläche an der Zentralkläranlage für Photovoltaikanlagen genannt, wobei die Flächen für die ersten fünf Jahre pachtfrei zur Verfügung gestellt werden könnten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Verwaltung beauftragt, einen Genossenschaftsanteil zu erwerben. Darüber hinaus soll die Verwaltung Kooperationsgespräche mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG führen, um die Nutzung der genannten Flächen für die Stromerzeugung zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 3.Folgenutzung für die alte Grundschule Hamminkeln hier: Nutzungskonzept vom HVV und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum HH-Entwurf 2024Zur Vorlage · 2024/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0075 der Verwaltung befasst sich mit der künftigen Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln. Nachdem der Rat bereits im September 2023 beschlossen hatte, die Folgenutzung des Gebäudes im Bauausschuss zu beraten, liegen nun verschiedene Vorschläge zur weiteren Verwendung vor. Hierzu zählen ein Nutzungskonzept des Heimatvereins Hamminkeln sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Ideen für eine mögliche Nachnutzung enthält.
Da die aktuelle schulische Nutzung des Gebäudes voraussichtlich zum Herbst 2025 endet, wird das Objekt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zweckgebunden sein. Die Verwaltung weist darauf hin, dass parallel ein Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung und möglichen Veräußerung nicht zweckgebundener Immobilien zur Beratung ansteht. Sollte dieser Antrag eine Zustimmung finden, wäre eine städtische Folgenutzung aufgrund einer anstehenden Veräußerung nicht mehr Gegenstand der Beratung.
Aufgrund dieser Situation empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen, dem Rat vorzuschlagen, die Planungen zur möglichen Folgenutzung der alten Grundschule vorerst zurückzustellen. Eine weitere Entscheidung über die künftige Verwendung soll erst erfolgen, sobald über das weitere Vorgehen bei nicht zweckgebundenen Immobilien abschließend entschieden wurde.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 4.Vorbereitung der Veräußerung eines zukünftigen Baugrundstücks in HamminkelnZur Vorlage · 2024/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Veräußerung eines Grundstücks am Lilienweg in der Gemarkung Hamminkeln. Bei der Fläche, die eine Größe von 765 Quadratmetern aufweist, handelt es sich um ein ehemaliges Spielplatzareal, das bereits zurückgebaut wurde. Mit der geplanten 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Minkelsches Feld“ zur Innenentwicklung wird das Grundstück als Baugrundstück entwickelt. Die Rechtswirksamkeit der Planung wird für Mai 2024 erwartet.
Die Verwaltung schlägt vor, das Grundstück unmittelbar nach Erlangung der Rechtswirksamkeit der Planung meistbietend auszuschreiben. Als Mindestgebot wird ein Wert von 200,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt, was dem aktuellen Richtwert für Wohnbauland in diesem Bereich entspricht. In diesem Gebot sind die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge bereits enthalten. Der Zuschlag soll an das höchste Gebot gehen.
Um Spekulationen mit dem Grunderwerb auszuschließen, sollen die Veräußerung an eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von fünf Jahren sowie an eine Veräußerungsbeschränkung für die Dauer von zehn Jahren geknüpft werden. Diese Bedingungen sollen durch eine grundbuchliche Eintragung abgesichert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der vorgeschlagenen Ausschreibung und den genannten Bedingungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung - 5.4. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2024/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0086 der Fachdienste 50 sieht die Verabschiedung der 4. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017 vor. Ziel der Änderung ist es, neue Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber in die bestehende Satzung aufzunehmen.
Im Rahmen der Anpassung sollen zusätzliche Kapazitäten in die Satzung integriert werden. Dies umfasst das Gebäude an der Klosterkirche 12 in Marienthal sowie Containeranlagen an der Bergstraße 35 c in Brünen und an der Industriestraße 17 c in Hamminkeln. Die Aufnahme dieser Standorte in die Anlage der Satzung dient der Grundlage, um die anfallenden Unterkunftskosten für diese Einrichtungen mittels Bescheid festsetzen und erlassen zu können.
Die Fachdiensteleitung und die Vorstandsbereichsleitung der zuständigen Fachdienste empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Änderungssatzung in der beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.04.2024 sowie für die Ratssitzung am 02.05.2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 6.Antrag der FWI-Fraktion auf Sachstandsbericht zur GrundsteuerreformZur Vorlage · 2024/0093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0093 der Fachdienste 20 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion, der Informationen zum aktuellen Stand der Grundsteuerreform einfordert. Der Antrag wurde am 9. April 2024 gestellt und dient der Zusammenstellung von Sachinformationen zu diesem Thema.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht für den Haupt- und Finanzausschuss zwei wesentliche Aufgabenbereiche vor. Zum einen wird die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Sitzung des Rates über die vorläufigen Erkenntnisse aus den bisher ergangenen neuen Grundsteuermessbescheiden zu informieren. Dabei soll eine erste Orientierung hinsichtlich der Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 bereitgestellt werden.
Zum zweiten Punkt wird die Verwaltung angewiesen, dem Haupt- und Finanzausschuss in dessen nächster Sitzung konkrete Vorschläge für die neu festzulegenden Hebesätze zu unterbreiten. Die Vorlage wurde im April 2024 erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im zuständigen Ausschuss. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: zu 1.) einstimmigZu 2.) 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: zu 1.) einstimmigZu 2.) 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen - 7.Beratung über die Prioritätenliste der baulichen Investitionen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2024Zur Vorlage · 2024/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0092 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Beratung über eine Prioritätenliste für bauliche Investitionen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Januar 2024.
Im Haushaltsplanentwurf 2024 wurden bereits Maßnahmen angemeldet, die von den zuständigen Fachdiensten aufgrund ihrer Einschätzung als vorrangig eingestuft wurden. Im Zuge des Antrags der Fraktion wurden diese bereits angemeldeten Maßnahmen anhand verschiedener Bewertungskriterien in eine feste Reihenfolge gebracht. Da der entsprechende Tagesordnungspunkt in einer vorangegangenen Sitzung des Bauausschusses am 1. Februar 2024 abgesetzt wurde, dient die vorliegende Vorlage dazu, die Prioritätenliste nun erneut in den zuständigen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Die vorgesehene Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Bauausschuss am 24. April 2024, im Haupt- und Finanzausschuss am 25. April 2024 sowie im Rat am 2. Mai 2024 vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Umsetzung der dargestellten Investitionsmaßnahmen gemäß der vorliegenden Prioritätenliste zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen - 8.Prüfauftrag zur Veräußerung nicht zweckgebundener Liegenschaften und Immobilien hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2024Zur Vorlage · 2024/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0081 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 20. Januar 2024, die Veräußerung von nicht zweckgebundenen Liegenschaften und Immobilien zu prüfen. Da die Veräußerung solcher Immobilien in die Zuständigkeit des Bauausschusses für Grundsatzangelegenheiten des Gebäudemanagements sowie des Haupt- und Finanzausschusses für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und dem Tausch von Grundstücken fällt, wird der Sachverhalt in den jeweiligen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Erstellung einer Liste aller nicht zweckgebundenen Immobilien zu beauftragen. Diese Liste soll zudem eine Einschätzung der potenziellen Verkaufserlöse enthalten. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen im nächsten Sitzungszyklus den zuständigen Gremien im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Die Vorlage wurde durch die Vorstandsbereichsleitung III erstellt und sieht eine Beratung in den Ausschüssen im April sowie im Rat Anfang Mai 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 9.Antrag der CDU-Fraktion auf Streichung aller nicht erforderlichen Investitionsmaßnahmen vom 04.04.2024Zur Vorlage · 2024/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 2024/0091 einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Haushaltsplanung der Stadt Hamminkeln vorsieht. Der Antrag sieht vor, sämtliche Investitionsmaßnahmen aus dem Haushalt zu streichen, für die keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht und die nicht zwingend zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit der Stadt erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sollen auch die entsprechenden Ratsbeschlüsse aufgehoben werden.
Von dieser Streichung sollen jedoch bestimmte Bereiche ausgenommen bleiben. Die Mittel, die im Zusammenhang mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen für die Kindertagesbetreuung stehen, sollen weiterhin im Haushalt verbleiben. Ebenso sollen Mittel, die für den Erwerb oder die Erschließung veräußerbarer Grundstücke vorgesehen sind, von der Streichung unberührt bleiben.
Die Beschlussvorlage wurde von der Fachdiensteleitung und der Vorstandsbereichsleitung der Fachdienste 20 erstellt. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 25. April 2024 sowie für den Rat der Stadt Hamminkeln am 2. Mai 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen - 10.Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hier: Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD vom 10.04.2024Zur Vorlage · 2024/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD haben mit einem gemeinsamen Schreiben vom 10. April 2024 einen Antrag gestellt, der im Haupt- und Finanzausschuss behandelt werden soll. Gegenstand des Antrags ist die Aufnahme weiterer Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung als ordentlicher, öffentlicher Tagesordnungspunkt.
Die Antragsteller schlagen vor, dass im Rahmen dieses Prozesses auch Konsolidierungsmaßnahmen unter Einbeziehung einer bestehenden Prioritätenliste zu Investitionsmaßnahmen erarbeitet werden sollen. Die entsprechende Liste sowie das Antragsschreiben liegen der Vorlage bei.
Die Beschlussvorlage der Fachdienste 20 sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss konkrete Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt 2024 umsetzt. Zudem ist vorgesehen, dass der Ausschuss über die Streichung bestimmter Investitionsmaßnahmen aus dem Haushalt 2024 entscheidet. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss, der für den 25. April 2024 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen - 11.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung) hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024Zur Vorlage · 2024/0013-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 basiert auf einem Antrag der FWI-Fraktion und sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B von 650 % auf 1.050 % zu erhöhen sowie den Gewerbesteuerhebesatz von 452 % auf 500 % anzuheben. Der Hebesatz der Grundsteuer A soll unverändert bei 330 % bleiben.
Die Begründung der Verwaltung führt die finanzielle Lage der Stadt an. Es wird dargelegt, dass die Aufwendungen, unter anderem durch Inflation, Lohnsteigerungen sowie steigende Umlagen wie die Kreis-, Jugendamts- und ÖPNV-Umlage, dynamischer entwickelt haben als die Erträge. Ohne eine Anpassung der Realsteuerhebesätze wird eine Erschöpfung der Ausgleichsrücklage bis zum Jahr 202kom 2026 und eine rechtlich unzulässige Überschuldung der Kommune im Jahr 2030 prognostiziert.
Durch die vorgeschlagenen Steigerungen sollen die Jahresfehlbeträge reduziert und die Kreditaufnahme für den Zeitraum minimiert werden. Die Verwaltung rechnet mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer B von etwa 4 Millionen Euro und einem konjunkturabhängigen Mehrertrag bei der Gewerbesteuer von rund 1,5 Millionen Euro. Die vorgeschlagenen Hebesätze gelten für das Jahr 2024; aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform ist für das Jahr 2025 eine erneute Satzung erforderlich. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 34 Nein-Stimmen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:1 Ja-Stimme, 14 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:1 Ja-Stimme, 14 Nein-Stimmen - 12.Stellenplan für das Jahr 2024 hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024 sowie Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD vom 10.04.2024Zur Vorlage · 2024/0051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0051 der Fachdienste 10 behandelt den Stellenplan der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2024. Der Entwurf basiert auf einem Abgleich mit dem aktualisierten Geschäftsverteilungsplan und umfasst Anpassungen in den Bereichen Beamte und Tarifbeschäftigte sowie Änderungen bei den Kassenwert-Vermerken (KW-Vermerke).
Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von 2,40 Stellen im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Gründe hierfür sind das Ende von Altersteilzeitphasen, der Eintritt in den Ruhestand sowie die Umwandlung von Stellenanteilen zur Entfristung von Vertretungsverhältnissen. Zudem wird eine vakante Stelle der Besoldungsgruppe A13 in eine Stelle der Besoldungsgruppe A12 umgewandelt, um die künftige Leitung des Bauverwaltungsamtes personell abzubilden.
Bei den Tarifbeschäftigten reduziert sich der Stellenplan im Saldo um 2,05 Stellen. Die Entwicklung resultiert unter anderem aus dem Wegfall von Stellen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung nach der Übernahme durch den Caritasverband sowie dem Ende von Altersteilzeitphasen. Demgegenüber stehen Neuschaffungen, etwa eine Stelle zur Nachwuchsgewinnung auf der Kläranlage, eine zusätzliche Stelle in einer Kindertageseinrichtung aufgrund gestiegener Stundenkontingente sowie eine Aufstockung der Stellenanteile in der Bücherei. Zudem wird eine Stelle für die Stadtreinigung im Bauhof eingerichtet.
Zudem sieht die Vorlage Anpassungen bei den KW-Vermerken vor. Dies umfasst die Verlängerung von Vermerken für kulturelle Angebote bis 2027, die Einrichtung neuer Vermerke für den Bereich Abwasser und Bauhof sowie die Streichung oder Reduzierung bestehender Befristungen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen - 13.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024 sowie Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD vom 10.04.2024Zur Vorlage · 2024/0028-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0028-1 der Fachdienste 20 befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2024. Der Entwurf des Haushaltsplanes, der vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits im Dezember 2023 im Rat eingebracht.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens haben verschiedene Fraktionen, darunter die FWI sowie die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD, Anträge gestellt. Die Fachausschüsse haben den Entwurf bis Anfang Februar 2024 beraten, wobei die weitere Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aufgrund einer noch ausstehenden Aktualisierung des Haushaltsrechts verschoben wurde.
Die vorliegende Vorlage fasst die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll über diese Änderungsvorschläge sowie über die in seine Zuständigkeit fallenden Anpassungen beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2024 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die entsprechenden Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat sind für April und Mai 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 17 Nein-StimmenNamentliche Abstimmung:Adams, Jörg Ja Becker, Alexandra Ja Becker, Thomas Ja Prof. Dr. Bergerforth, Andrea Nein Blümer, Johannes Nein Boland, Bernhard Nein Brick, Gisela Ja Coenen, Veit Ja Eichelberg, Nil
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen - 14.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 07.02.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15.Mitteilungen und Anfragen
- 15.1Niederrheinischer Radwandertag 2024
- 15.2Umgang mit städtischem Personal
- 15.3Geschwindigkeitsbegrenzung