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Beschlussvorlage

Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG gegründet 2023

2024/0072 02.05.2024 Vorstandsbereich II

🟢 Beschlossen 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmig

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0072 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der im Jahr 2023 gegründeten Energiegenossenschaft Hamminkeln eG. Ziel der Genossenschaft ist die Unterstützung der Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windkraft sowie die Bereitstellung von Kapital zur Ausschüttung von Dividenden. Zudem wird eine Nachfragebündelung für einen regionalen Strommarkt angestrebt, um die Strombezugspreise für die Mitglieder und die Bevölkerung zu beeinflussen. Ein Genossenschaftsanteil ist zu einem Preis von 500 Euro erhältlich, wobei das Stimmrecht unabhängig von der Anzahl der Anteile gilt.

Die Verwaltung bewertet die Beteiligung als unterstützenswert für die Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele. Zudem wird eine Zusammenarbeit angestrebt, um Synergieeffekte bei der Projektverwirklichung zu nutzen. Als konkrete Möglichkeit wird die Bereitstellung von bisher ungenutzten kommunalen Dachflächen oder Teilen der Freifläche an der Zentralkläranlage für Photovoltaikanlagen genannt, wobei die Flächen für die ersten fünf Jahre pachtfrei zur Verfügung gestellt werden könnten.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Verwaltung beauftragt, einen Genossenschaftsanteil zu erwerben. Darüber hinaus soll die Verwaltung Kooperationsgespräche mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG führen, um die Nutzung der genannten Flächen für die Stromerzeugung zu prüfen.

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