Prüfauftrag zur Veräußerung nicht zweckgebundener Liegenschaften und Immobilien hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0081 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 20. Januar 2024, die Veräußerung von nicht zweckgebundenen Liegenschaften und Immobilien zu prüfen. Da die Veräußerung solcher Immobilien in die Zuständigkeit des Bauausschusses für Grundsatzangelegenheiten des Gebäudemanagements sowie des Haupt- und Finanzausschusses für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und dem Tausch von Grundstücken fällt, wird der Sachverhalt in den jeweiligen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Erstellung einer Liste aller nicht zweckgebundenen Immobilien zu beauftragen. Diese Liste soll zudem eine Einschätzung der potenziellen Verkaufserlöse enthalten. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen im nächsten Sitzungszyklus den zuständigen Gremien im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Die Vorlage wurde durch die Vorstandsbereichsleitung III erstellt und sieht eine Beratung in den Ausschüssen im April sowie im Rat Anfang Mai 2024 vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.05.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 25.04.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)