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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Straßenausbau Römerstraße hier: Beschluss des BauprogrammsZur Vorlage · 2024/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0076 befasst sich mit dem geplanten Straßenendausbau der Römerstraße in Hamminkeln. Das vorgestellte Bauprogramm sieht vor, die Straße gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches als Gewerbestraße mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auszubauen. Die baulichen Maßnahmen umfassen die Herstellung der Fahrbahnfläche in Asphaltbauweise sowie die Gestaltung der Nebenanlagen in Pflasterbauweise. Geplant sind zudem ein Bereich mit Parkplätzen sowie Standorte für Bäume und Grünbeete, die laut Verwaltung zur CO2-Bindung beitragen.
Im Zuge der Maßnahme ist eine hydraulische Ertüchtigung des Regenwasserkanals unter Berücksichtigung des Generalentwässerungsplans Dingden vorgesehen. Zudem soll die vorhandene Straßenbeleuchtung durch die Installation von LED-Leuchten ergänzt werden. Die Kosten für das Vorhaben werden auf 650.000 Euro kalkuliert.
Die Verwaltung gibt an, dass Bedenken von Anliegerinnen und Anliegern bezüglich der Erreichbarkeit privater Stellplätze in die Planung eingeflossen sind. Aufgrund der Berücksichtigung dieser Belange sieht die Verwaltung von einer weiteren Anliegerversammlung ab; die Information der Betroffenen soll nach der Beschlussfassung per Schreiben erfolgen. Die Ausschreibung der Leistungen ist unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für Juni 2024 geplant, wobei die Vergabe des Auftrages für August 2024 vorgesehen ist. Die Bauzeit wird auf etwa zehn bis zwölf Wochen geschätzt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, das Bauprogramm in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 3.Errichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte hier: Festlegung der Randbedingungen für die Standortsuche und Bauart längerfristiger UnterbringungsmöglichkeitenZur Vorlage · 2024/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2024/0079 Informationen zur Errichtung neuer, längerfristiger Flüchtlingsunterkünfte vorgelegt. Ziel ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für bis zu 400 Personen. Im Haushaltsplanentwurf sind hierfür für das Jahr 2024 ein Betrag von 3 Millionen Euro sowie für 2025 rund 18 Millionen Euro angemelament.
Die Planung sieht eine Bauweise vor, die eine langfristige Nutzung und eine wirtschaftliche Abschreibungsdauer ermöglicht. Dabei werden verschiedene Modelle geprüft, die von der Verteilung der Wohneinheiten auf vier bis acht Grundstücke bis hin zu zentralen Standorten in Containerbauweise reichen. Die Verwaltung empfiehlt, die Wohnfläche pro Einheit von zuvor geplanten 45 bis 50 Quadratmetern auf etwa 63 Quadratmeter zu erhöhen, um die Eignung für eine spätere alternative Nutzung zu gewährleisten. Zudem wird eine Belegung von maximal 80 Personen pro Standort als sozialverträglich eingestuft.
Zwei der in Betracht gezogenen Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum der Stadt, während weitere Flächen durch vertragliche Regelungen oder Neusuche erschlossen werden müssten. Für die weitere Planung und Grundstückssuche sollen die Anforderungen durch den Ausschuss konkretisiert werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Planungs- und Bauleistungen bei Eignung an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Kosten für die weitergehende Planung werden auf etwa 60.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 4.Überprüfung der Notwendigkeit eines Notstromkonzeptes für die Kläranlage hier: Vorstellung der Sachlage durch WestnetzZur Vorlage · 2024/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0078 befasst sich mit der Überprüfung der Notwendigkeit eines Notstromkonzeptes für die Kläranlage der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der USD-Fraktion aus einer Sitzung des Bauausschusses vom 1. Februar 2024. Ziel dieses Antrags war es, eine Risikobetrachtung bezüglich der Notstromversorgung gemeinsam mit einem Energieversorgungsunternehmen durchzuführen, um die Kosten für die Notstromversorgung im Haushaltsjahr 2026 zu prüfen.
Im Rahmen der Beratung im Bauausschuss findet eine Vorstellung der Sachlage durch das Unternehmen Westnetz statt. Die Vorlage dient dazu, die Ergebnisse dieser Prüfung zu präsentieren und die weitere Vorgehensweise festzulegen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind Finanzmittel in den kommenden Haushaltsjahren vorgesehen, wobei für das Jahr 2024 ein Betrag von 42.000 Euro, für 2025 ein Betrag von 150.000 Euro und für 2026 ein Betrag von 500.000 Euro angemeldet sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss dem Rat empfiehlt, die Verwaltung auf Grundlage der Ausführungen von Westnetz mit der Fortführung der Planungen für ein Notstromkonzept der Kläranlage zu beauftragen. Die entsprechenden Finanzmittel sollen in den jeweiligen Haushaltsjahren angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 5.Beratung über die Prioritätenliste der baulichen Investitionen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2024Zur Vorlage · 2024/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0092 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Beratung über eine Prioritätenliste für bauliche Investitionen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Januar 2024.
Im Haushaltsplanentwurf 2024 wurden bereits Maßnahmen angemeldet, die von den zuständigen Fachdiensten aufgrund ihrer Einschätzung als vorrangig eingestuft wurden. Im Zuge des Antrags der Fraktion wurden diese bereits angemeldeten Maßnahmen anhand verschiedener Bewertungskriterien in eine feste Reihenfolge gebracht. Da der entsprechende Tagesordnungspunkt in einer vorangegangenen Sitzung des Bauausschusses am 1. Februar 2024 abgesetzt wurde, dient die vorliegende Vorlage dazu, die Prioritätenliste nun erneut in den zuständigen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Die vorgesehene Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Bauausschuss am 24. April 2024, im Haupt- und Finanzausschuss am 25. April 2024 sowie im Rat am 2. Mai 2024 vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Umsetzung der dargestellten Investitionsmaßnahmen gemäß der vorliegenden Prioritätenliste zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 6.Prüfauftrag zur Veräußerung nicht zweckgebundener Liegenschaften und Immobilien hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2024Zur Vorlage · 2024/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0081 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 20. Januar 2024, die Veräußerung von nicht zweckgebundenen Liegenschaften und Immobilien zu prüfen. Da die Veräußerung solcher Immobilien in die Zuständigkeit des Bauausschusses für Grundsatzangelegenheiten des Gebäudemanagements sowie des Haupt- und Finanzausschusses für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und dem Tausch von Grundstücken fällt, wird der Sachverhalt in den jeweiligen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Erstellung einer Liste aller nicht zweckgebundenen Immobilien zu beauftragen. Diese Liste soll zudem eine Einschätzung der potenziellen Verkaufserlöse enthalten. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen im nächsten Sitzungszyklus den zuständigen Gremien im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Die Vorlage wurde durch die Vorstandsbereichsleitung III erstellt und sieht eine Beratung in den Ausschüssen im April sowie im Rat Anfang Mai 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 7.Folgenutzung für die alte Grundschule Hamminkeln hier: Nutzungskonzept vom HVV und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum HH-Entwurf 2024Zur Vorlage · 2024/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0075 der Verwaltung befasst sich mit der künftigen Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln. Nachdem der Rat bereits im September 2023 beschlossen hatte, die Folgenutzung des Gebäudes im Bauausschuss zu beraten, liegen nun verschiedene Vorschläge zur weiteren Verwendung vor. Hierzu zählen ein Nutzungskonzept des Heimatvereins Hamminkeln sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Ideen für eine mögliche Nachnutzung enthält.
Da die aktuelle schulische Nutzung des Gebäudes voraussichtlich zum Herbst 2025 endet, wird das Objekt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zweckgebunden sein. Die Verwaltung weist darauf hin, dass parallel ein Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung und möglichen Veräußerung nicht zweckgebundener Immobilien zur Beratung ansteht. Sollte dieser Antrag eine Zustimmung finden, wäre eine städtische Folgenutzung aufgrund einer anstehenden Veräußerung nicht mehr Gegenstand der Beratung.
Aufgrund dieser Situation empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen, dem Rat vorzuschlagen, die Planungen zur möglichen Folgenutzung der alten Grundschule vorerst zurückzustellen. Eine weitere Entscheidung über die künftige Verwendung soll erst erfolgen, sobald über das weitere Vorgehen bei nicht zweckgebundenen Immobilien abschließend entschieden wurde.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 25.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 8.Schloss Ringenberg hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 09.04.2024 zur geplanten VeräußerungZur Vorlage · 2024/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0094 befasst sich mit dem Antrag der FWI-Fraktion zur geplanten Veräußerung des Schlosses Ringenberg. Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Untersuchung verschiedener Aspekte zu beauftragen, bevor weitere Entscheidungen über den Verkauf getroffen werden.
Konkret soll die Verwaltung die Bedingungen für eine zukünftige Nutzung der Immobilie durch die Stadt, etwa für das Standesamt oder als sogenannte Dritte Orte, sowie durch andere Interessengruppen wie den Heimatverein Ringenberg oder den ADFC in Erfahrung bringen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen den zuständigen Gremien vor einer weiteren Beratung über den Verkauf vorgelegt werden. Zudem wird die Ermittlung des Verkehrswertes des Schlosses durch ein Gutachten vorgeschlagen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft alternative Nutzungskonzepte, die derzeit im Rahmen eines Studierendenprojekts der Münsteraner Fachhochschule für Architektur geprüft werden. Diese Prüfergebnisse sollen ebenfalls in einer der nächsten Sitzungen den zuständigen Ausschüssen präsentiert werden. Die Vorlage verweist zudem auf vorangegangene Beratungen in den Ausschüssen, bei denen die Themen aufgrund von Vertagungen noch nicht abschließend behandelt werden konnten. Eine weitere nichtöffentliche Vorlage zur Veräußerung des Schlosses wird im kommenden Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: zu 1.) 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmenzu 2.) 4 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmenzu 3.) 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zu 1: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 2: 2 Ja-Stimme(n), 15 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 3: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zu 1: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 2: 2 Ja-Stimme(n), 15 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 3: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 9.Prüfauftrag zur Kiessubstitution bei Pflastersteinen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2024Zur Vorlage · 2024/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2024/0058 befasst sich mit einem Prüfauftrag zur Kiessubstitution bei Pflastersteinen. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom 20. Januar 2024, der eine Überprüfung der Verwendung von Kiessubstitution bei städtischen Bauprojekten vorsieht. Da der ursprüngliche Antrag keine Auswirkungen auf den Haushalt hat, wurde im Bauausschuss am 1. Februar 2024 entschieden, die Beratung in einer separaten Vorlage durchzuführen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit einer detaillierten Prüfung zu beauftragen. Ziel dieser Untersuchung soll es sein, festzustellen, ob bei allen städtischen Bauprojekten verstärkt Pflastersteine eingesetzt werden können, die aus Recyclingmaterial bestehen. Im Rahmen dieser Prüfung soll zudem ermittelt werden, welche Anforderungen an die Güteklasse des zu verwendenden Materials gestellt werden müssen. Die Vorlage wurde am 9. April 2024 erstellt und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen im Bauausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.Spielplatzkonzept 2023 hier: Vorlage des aktuellen Konzeptes und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat das Spielplatzkonzept für das Jahr 2023 vorgelegt, welches eine vollständige Überarbeitung des vorangegangenen Konzepts aus dem Jahr 2019 darstellt. Ziel der Neuerstellung ist eine zukunftsorientierte und nachhaltige Planung der öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet. Die vorliegende Spielplatzanalyse umfasst Informationen zur Lage und zum Umfeld, zur Geräteausstattung sowie zur Altersstruktur der Kinder im jeweiligen Einzugsbereich. Zudem werden Festsetzungen aus Bebauungsplänen und Nutzungseinschätzungen berücksichtigt.
Die erarbeiteten Bestandsdaten dienen als Grundlage, um die Anzahl der Spielplätze, die Angemessenheit der Ausstattung im Hinblick auf die Altersstruktur sowie den künftigen Finanzierungsbedarf zu bewerten. Eine weitere Auswertung der Daten sowie weitergehende Überprüfungen sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Konzept wird fortlaufend aktualisiert, wobei die daraus resultierenden Maßnahmen unterjährig umgesetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss das Spielplatzkonzept 2023 zur Kenntnis nimmt und dem Rat empfiehlt, die Verwaltung mit der Durchführung kontinuierlicher Überprüfungen der Spielplätze sowie der entsprechenden Ersatzbeschaffungen in den Folgejahren zu beauftragen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel sollen jährlich im Haushaltsplanentwurf angemeldet werden. Ein überarbeitetes Konzept ist den zuständigen Ausschüssen im Jahr 2028 vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.Errichtung von Flüchtlingsunterkünften hier: Sachstand zur Durchführung von Not-Maßnahmen an der Daßhorst, Bergstraße und IndustriestraßeZur Vorlage · 2024/0077 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung informiert im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2024/0077 über den aktuellen Sachstand zur Errichtung von Notunterkünften an verschiedenen Standorten in Hamminkeln. Hintergrund der Maßnahmen ist die Notwendigkeit, zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen, da die bestehenden Möglichkeiten nahezu erschöpft sind und bis Mitte 2024 ein Bedarf von etwa 180 weiteren Plätzen besteht. Ziel ist es zudem, eine Belegung städtischer Turnhallen zu vermeiden.
Die Umsetzung erfolgt auf stadteigenen Grundstücken an drei Standorten. Im Ortsteil Hamminkeln erfolgt eine Aufstockung der Unterkünfte am Daßhorst. Durch die Aufstellung von insgesamt 19 Wohncontainern sowie Fertiggaragen sollen etwa 84 Plätze geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 935.000 Euro brutto, wobei die Fertigstellung für die 30. Kalenderwoche geplant ist.
An der Bergstraße im Ortsteil Brünen wird eine eingeschossige Containeranlage mit etwa 45 Plätzen errichtet. Die Kosten hierfür werden auf circa 560.000 Euro brutto geschätzt, wobei die Innenausstattung nicht enthalten ist. Die Fertigstellung ist für Ende April 2024 vorgesehen.
Ein dritter Standort ist die Industriestraße 17c in Hamminkeln. Dort soll eine zweigeschossige Anlage mit etwa 80 Plätzen entstehen, indem eine gebrauchte Bürocontaineranlage zu Wohncontainern umgebaut wird. Die Kosten für dieses Projekt werden mit circa 1.800.000 Euro brutio veranschlagt, wobei die Erschließung des Grundstücks und die Bodenverbesserung aufgrund des hohen Grundwasserstands maßgebliche Kostenfaktoren darstellen. Die Fertigstellung ist für Ende August 2024 geplant. Die erforderlichen Vergaben erfolgen gemäß den geltenden Erlassen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (25. Sitzung)
- 24.04.2024 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 12.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 01.02.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13.Mitteilungen und Anfragen