1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0042 befasst sich mit der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Verlagerung einer externen Ausgleichsfläche aus dem Erholungsgebiet in den Bereich des Heidebaches südlich des Baugebietes „Dingden Süd“.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden ausgewertet. Während die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen hervorbrachte, liegen zu den Behördenbeteiligungen verschiedene Rückmeldungen vor. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung von Denkmalbehörden sowie die Prüfung zusätzlicher Gewässerrandstreifen, wobei die Verwaltung die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen im aktuellen Verfahren nicht als gegeben ansieht. Der Kreis Wesel begrüßte die Kombination der Ausgleichsflächen mit geplanten Retentionsräumen. Der Landesbetrieb Wald und Holz äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, knüpfte die Verlagerung der Aufforstungsfläche jedoch an die Bedingung einer zeitnahen Umsetzung bis Ende 2026. Der LVR forderte eine Ergänzung des Umweltberichts bezüglich der Auswirkungen der Flächenrücknahme, was durch die Verwaltung bestätigt wurde.
Weitere Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, der Westnetz GmbH und des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)