Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0044 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Der Antragsteller strebt eine Änderung des bestehenden Plans an, um den Bau eines Lebensmittelmarktes in Form eines Discounters zu ermöglichen. Im derzeit gültigen Bebauungsplan ist das betreffende Areal als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, was die geplante gewerbliche Nutzung ausschließt.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung der Änderung mit städtebaulichen Erwägungen. Laut dem Einzelhandelskonzept der Stadt Hamminkeln ist der Standort zwar siedlungsintegriert und durch einen bestehenden Nahversorgermarkt geprägt, liegt jedoch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sowie außerhalb eines Sonderstandortes. Aus städtebaulichen Gründen werden großflächige Märkte mit zentren- oder nicht zentrenrelevanten Sortimenten an diesem Ort nicht empfohlen. Eine Einzelhandelsentwicklung soll stattdessen innerhalb der festgelegten zentralen Versorgungsbereiche stattfinden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beibehaltung eines auf dem Grundstück vorhandenen Wohnhauses für die Planung eines Einzelhandelsstandortes nicht als akzeptabel eingestuft wird. Die Fachdienste 61 empfehlen daher dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Ablehnung der beantragten Änderung des Bebauungsplanes zu empfehlen, da die Nutzung als Wohnbebauung weiterhin zu präferieren ist.
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