66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerbliche Baufläche, um die Ansiedlung eines Logistikcenters an der Isselburger Straße zu ermöglichen. Dieses Vorhaben dient der planerischen Umsetzung des regionalen Kooperationsstandortes gemäß dem Regionalplan des Regionalverbands Köln.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet. Die Bezirksregierung Arnsberg wies darauf hin, dass im Planbereich keine aktuellen oder absehbaren bergbaulichen Tätigkeiten dokumentiert sind. Die Bezirksregierung Düsseldorf forderte eine Korrektur der Risikogebiete des Rheins in der Planzeichnung, was durch eine redaktionelle Anpassung der Legende umgesetzt wird. Der Kreis Wesel regte eine wirksame Eingrünung des Bereichs an, was die Verwaltung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorsieht.
Der LVR äußerte Bedenken hinsichtlich der optischen Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch die Gebäude. Die Verwaltung weist diese Bedenken zurück, da für die geplante Logistiknutzung keine adäquaten Alternativflächen zur Verfügung stehen. Weitere Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Westnetz GmbH sowie der Autobahn GmbH und des Landesbetriebs Straßen NRW wurden geprüft. Die Verwaltung empfiehlt, die technischen Hinweise zu Leitungen, Entwässerung und Verkehrsanpassungen im Rahmen der späteren verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes vorgesehen.
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