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Beschlussvorlage

63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2024/0102 20.06.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0102 befasst sich mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Zweckbindung im Erholungsgebiet Dingdener Heide, wobei die Fläche von „Dauercamping, Dauerzellplatz“ in „Camping und Wochenendplatz“ umgewidmet werden soll.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Behörden ausgewertet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Mai 2024 statt, wobei keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingereicht wurden. Die Beteiligung der Behörden im Zeitraum von April bis Mai 2024 brachte verschiedene Hinweise hervor. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Einbindung von Denkmalpflegebehörden an und gab Hinweise zu den Planunterlagen an, worauf die Verwaltung mit der Beteiligung der Fachstellen sowie der Anpassung der Begründung reagierte. Der LVR empfahl die Berücksichtigung kulturlandschaftlicher Ziele, was die Verwaltung durch Ergänzungen der Informationen aufgriff.

Hinsichtlich der Belange der Telekommunikations- und Energieversorgung (Deutsche Telekom GmbH und Westnetz GmbH) wurde festgehalten, dass die Sicherstellung der Leitungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar relevant sei, sondern spätere bauliche Maßnahmen betreffe. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen regte eine Anpassung der Waldflächen im Plan an, wovon die Verwaltung aufgrund der bereits bestehenden Sicherung im Bebauungsplan abwich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt nun, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zu beschließen.

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