Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Erstellung eines Vorreiterkonzeptes und eines Fokuskonzeptes Mobilität - Vortrag zum aktuellen SachstandZur Vorlage · 2024/0121 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2024/0121 über den aktuellen Sachstand zur Erstellung eines Vorreiterkonzeptes Klimaschutz sowie eines Fokuskonzeptes Mobilität informiert. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits in seiner Sitzung vom 7. April 2022 beschlossen, Mittel für die Entwicklung eines Vorreiterkonzeptes Klimaschutz bereitzustellen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Kommunalrichtlinien zu stellen und die entsprechende Leistung bei positivem Förderbescheid zu vergeben.
Nach der erfolgreichen Beantragung der Fördermittel und der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens wurde das Fachbüro Energielenker mit der Erstellung des Vorreiterkonzeptes Klimaschutz beauftragt. Parallel zu diesem Prozess wird durch dasselbe Fachbüro auch das Fokuskonzept Mobilität erarbeitet. Beide Planungsleistungen befinden sich seit dem 15. Februar 2024 in der Erstellungsphase. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 20. Juni 2024 wurde der aktuelle Stand der Arbeiten durch das beauftragte Fachbüro vorgestellt. Für die Umsetzung der Konzepte stehen die erforderlichen Mittel im Rahmen der bestehenden Haushaltsplanung zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 3.Entwicklung eines KITA- Standortes in Verbindung mit einer Wohnbebauung im Bereich der Straße Hellefisch im Ortsteil Hamminkeln - Vorstellung Vorentwurf - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 "Am Hellefisch"Zur Vorlage · 2024/0122 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0122 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Entwicklung eines neuen Kita-Standortes sowie einer damit verbundenen Wohnbebauung im Bereich der Straße Hellefisch im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Planung ist die aktuelle Kinderbedarfsplanung, die für die kommenden Jahre einen zusätzlichen Bedarf ausweist, der durch die Erweiterung bestehender Einrichtungen nicht gedeckt werden kann. Ein neuer Standort soll sowohl den lokalen Bedarf als auch etwaige Fehlbedarfe in anderen Ortsteilen abdecken.
Die Verwaltung hat für ein im Süden der Straße Hellefisch erworbenes Grundstück ein Bebauungskonzept erstellt. Dieses sieht eine Kombination aus Wohnbebauung und einer mindestens fünfgruppigen Kindertagesstätte vor. Die geplante Wohnbebauung soll unmittelbar östlich an die bestehende Bebauung anschließen und über einen Stichweg erschlossen werden. Der Kindergartenstandort soll sich L-förmig an die Wohnbebauung anschließen, wobei die Aufenthalts- und Freiflächen nach Südosten ausgerichtet sind.
Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbindung „Parkanlage“ ausgewiesen ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Die Vorlage sieht daher den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 „Am Hellefisch“ vor. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung einen vollständigen Entwurf des Bebauungsplanes ausarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen und 3 Nein-StimmenDie Ratsmitglieder Blümer, Coenen und Dr. Bergerforth sind bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 4.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wertherbruch" im Ortsteil Wertherbruch - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0119 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wertherbruch“ im Ortsteil Wertherbruch. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2024/0119 wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung beantragt. Ziel der Anpassung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Wohnbebauung auf Flächen zu schaffen, die zuvor zu einer nicht mehr betriebenen Hofstelle und zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen gehörten. Diese Flächen wurden von der Stadt erworben.
Ein von der Verwaltung erarbeitetes Bebauungskonzept sieht vor, die Grundstücke beidseitig der Wiesenstraße mit insgesamt vier Einfamilienhäusern zu bebauen. Im Bereich der Provinzialstraße ist die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Im Zuge dieser Neugestaltung soll die im bestehenden Bebauungsplan vorgesehene Fußwegverbindung von der Provinzialstraße zur Wiesenstraße entfallen, da diese teilweise über einen offenen Graben führt. Gleichzeitig soll ein Grundstücksstreifen auf der Nord-Ostseite als Zuwegung für landwirtschaftliche Flächen sowie als potenzielle Zufahrt für künftige Wohnbebauung freigehalten werden.
Die Änderung soll unter Beibehaltung der Nutzung als allgemeines Wohngebiet und der bestehenden Geschossigkeit erfolgen. Dabei sollen die Baugrenzen sowie die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst und die Verkehrsflächen modifiziert werden. Die Umsetzung der Änderung ist nach Planungsrecht im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Dr. Bergerforth ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 5.1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse der öffentlichen Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0103 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Verlagerung einer externen Ausgleichsfläche aus dem Erholungsgebiet in den Bereich des Heidebaches südlich des Baugebietes „Dingden Süd“.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalbehörden sowie die Prüfung eines Gewässerrandstreifens am Heidebach, wobei die Verwaltung die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen an weiteren Gewässern im aktuellen Planungsverfahren nicht als gegeben ansah. Der Kreis Wesel begrüßte die Kombination der Ausgleichsflächen mit geplanten Retentionsräumen. Der Landesbetrieb Wald und Holz äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Verlagerung, knüpfte dies jedoch an die Bedingung, dass die Aufforstung nach der Umsetzung der wasserbautechnischen Maßnahmen bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss. Der LVR forderte eine Ergänzung des Umweltberichts bezüglich der Auswirkungen der Rücknahme der bisherigen Kompensationsfläche.
Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergwerksfelder hin, sah jedoch keine aktuellen bergbaulichen Einwirkungen. Die Westnetz GmbH verwies auf die Sicherung von Versorgungsleitungen im Planbereich. Zudem wurde der Hinweis auf einen möglichen Kampfmittelverdacht in den Entwurf aufgenommen, wobei die Verantwortung für die Überprüfung beim Vorhabenträger liegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat der Stadt, die vorliegenden Abwägungsbeschlüsse und Hinweise zu beachten.
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- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder A. Becker und Kleta sind bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 6.63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2024/0102 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0102 befasst sich mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Zweckbindung im Erholungsgebiet Dingdener Heide, wobei die Fläche von „Dauercamping, Dauerzellplatz“ in „Camping und Wochenendplatz“ umgewidmet werden soll.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Behörden ausgewertet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Mai 2024 statt, wobei keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingereicht wurden. Die Beteiligung der Behörden im Zeitraum von April bis Mai 2024 brachte verschiedene Hinweise hervor. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Einbindung von Denkmalpflegebehörden an und gab Hinweise zu den Planunterlagen an, worauf die Verwaltung mit der Beteiligung der Fachstellen sowie der Anpassung der Begründung reagierte. Der LVR empfahl die Berücksichtigung kulturlandschaftlicher Ziele, was die Verwaltung durch Ergänzungen der Informationen aufgriff.
Hinsichtlich der Belange der Telekommunikations- und Energieversorgung (Deutsche Telekom GmbH und Westnetz GmbH) wurde festgehalten, dass die Sicherstellung der Leitungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar relevant sei, sondern spätere bauliche Maßnahmen betreffe. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen regte eine Anpassung der Waldflächen im Plan an, wovon die Verwaltung aufgrund der bereits bestehenden Sicherung im Bebauungsplan abwich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt nun, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zu beschließen.
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- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 7.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2024/0105 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2024/0105 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach im Ortsteil Dingden. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung behandelt.
Die Beteiligung der Behörden brachte verschiedene Stellungnahmen hervor. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH wies auf vorhandene Gasleitungen hin und empfahl, den Hinweis auf das Merkblatt DWA-M 162 zu ergänzen, um die Betriebssicherheit nicht zu gefährden. Die Deutsche Telekom Technik GmbH meldete keine Bedenken gegen den Bestand der Telekommunikationslinien, sofern diese nicht verändert oder verlegt werden müssen. Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (IHK) äußerte keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung, regte jedoch einen Flächentausch im Stadtgebiet an, da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes landwirtschaftliche Flächen für Versorgungsanlagen genutzt werden. Die Verwaltung sieht hierfür keine Grundlage, da der Bebauungsplan keine bestehenden Gewerbegebiete überplant.
Der Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Nord“ lehnte die Planungen ab. Der Verband begründete dies mit einer erschwerten Unterhaltung der Gewässer Königsbach und WL 1500 durch die geplante Einfriedung und Begrünung. Zudem wurden Unklarheiten bezüglich der Nutzung des Gewässerrandstreifens sowie der Positionierung der Zäune angemerkt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen der IHK sowie des Wasserverbandes nicht zu folgen.
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- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 8.67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2024/0104 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0104 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage sowie die Erstellung des parallel dazu geplanten Bebauungsplans Nr. 23. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet.
Die Stellungnahmen der Behörden enthalten verschiedene fachliche Hinweise. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte im Bereich der ländlichen Entwicklung einen Flächentausch an, um die Wirtschaftlichkeit eines landwirtschaftlichen Grundstücks in Ringenberg trotz geplanter Artenschutzmaßnahmen zu erhalten. Die Verwaltung hält fest, dass ein Flächentausch aufgrund fehlender Einigung mit dem Nachbarn derzeit nicht umsetzbar ist. Hinsichtlich des Denkmalschutzes wurde auf die Einbindung des zuständigen Amtes für Bodendenkmalpflege hingewiesen.
Im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes wurden Anpassungsbedarfe am Artenschutzbeitrag, am Umweltbericht sowie an der Begründung zur aktuellen Regionalplanung identifiziert. Zudem wurde die Notwendigkeit einer detaillierteren Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen, etwa zum sogenannten „Lake-Effekt“, angemerkt. Die Wasserwirtschaft empfahl eine Verbreiterung des Gewässerrandstreifens am Königsbach auf mindestens zehn Meter sowie die Berücksichtigung von Hochwasserrisiken im Rahmen der Planung. Die Vorlage umfasst die Abwägungsbeschlüsse zu diesen Stellungnahmen sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen.
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- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 9.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2024/0107 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2024/0107 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln, der die Errichtung eines Logistikzentrums nördlich der Autobahn A3 plant. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden aufbereitet.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen Anregungen hervor, die zur Anpassung der Planung führten. Die Erhaltung von Dunkelräumen für Fledermäuse wird nun spezifisch auf die Lichtemissionen des Logistikzentrums bezogen, um die Nutzung angrenzender Grundstücke nicht einzuschränken. Zudem wurde die Darstellung der geplanten Wall-Wand-Kombination nach Abstimmung mit einem Anlieger konkretisiert.
Die Stellungnahmen der Behörden enthalten verschiedene Hinweise. Die Bezirksregierung Arnsberg und die Bezirksregierung Düsseldorf gaben Hinweise zu Bergbauaktivitäten, zur Ergänzung von Risikogebieten des Rheins sowie zum Wasserschutzgebiet, welche die Verwaltung redaktionell oder zur Kenntnisnahme einarbeitet. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfahl eine Überprüfung eines spezifischen Flurstücks, was in der Begründung berücksichtigt wird.
Vom Kreis Wesel liegen Anregungen zum Naturschutz, zur Eingrünung und zur Entwässerung vor. Die Verwaltung plant, die Randbegrünung über die Bauleitplanung sicherzustellen und die wasserrechtlichen Belange vor der öffentlichen Auslegung mit der Unteren Wasserbehörde zu klären. Weitere Hinweise von Versorgungsunternehmen zur Sicherung von Telekommunikations- und Stromleitungen sowie von der Autobahn GmbH zu anbaurechtlichen Vorgaben wurden in die Planung integriert oder zur Beachtung bei der Umsetzung hinterlegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfie Fählt dem Rat, die vorliegenden Abwägungen und Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung zu verabschieden.
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- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungen zur öffentlichen Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0106 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerbliche Baufläche, um die Ansiedlung eines Logistikcenters an der Isselburger Straße zu ermöglichen. Die Planung folgt damit den Vorgaben des Regionalplans des Regionalverbands Köln Bonn (RVR).
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies darauf hin, dass im Planbereich keine aktuellen oder absehbaren bergbaulichen Tätigkeiten dokumentiert sind. Die Bezirksregierung Düsseldorf forderte eine redaktionelle Korrektur der Planzeichenlegende bezüglich der Risikogebiete des Rheins sowie Hinweise zum Artenschutz. Der Kreis Wesel regte eine wirksamer Eingrünung des Bereichs an, was die Verwaltung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorsieht.
Der LVR äußerte Bedenken hinsichtlich der optischen Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch die Gebäude. Die Verwaltung wies diese Bedenken zurück, da keine geeigneten Alternativflächen zur Verfügung stehen und die Fläche bereits durch angrenzende gewerbliche Nutzungen und die Autobahn A3 vorprägt ist. Weitere Anregungen von Versorgungsunternehmen wie der Westnetz GmbH oder der Deutschen Telekom Technik GmbH sowie Hinweise der Autobahn GmbH und des Landesbetriebs Straßen NRW zur Erschließung und zum Schutz von Leitungen werden im Rahmen der späteren Bauleitplanung geprüft oder zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat empfohlen, die vorliegenden Hinweise und Anregungen entsprechend zu berücksichtigen.
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- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 4 Nein-StimmenRatsmitglied Kleta ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Erweiterung Elektrobetrieb" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2024/0116 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2024/0116 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 zur Erweiterung eines Elektrobetriebs im Ortsteil Brünen. Ziel des Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine neue Lager- und Logistierungshalle. Im Rahmen des Verfahrens werden die Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung von Behörden sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung behandelt.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit ging der Wunsch nach einer Senkung der Grundflächenzahl (GRZ) hervor, um die Regenwasseraufnahme zu optimieren. Die Verwaltung empfiehlt, die GRZ von 0,8 auf 0,6 zu reduzieren, wobei für Nebenanlagen ein Wert von 0,8 zulässig bleibt. Eine ausreichende Versickerung mit Notüberlauf auf landwirtschaftliche Flächen ist vorgesehen.
Die Beteiligung der Behörden ergab folgende Ergebnisse: Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Bedenken gegen das Vorhaben, empfiehlt jedoch die Einbeziehung der Bergrechtsinhaber in das weitere Verfahren. Die GELSWASSER Energienetze GmbH hat keine Einwände, sofern die Betriebssicherheit der Gasleitungen gewahrt bleibt; hierzu wird der Verweis auf ein entsprechendes Fachmerkblatt ergänzt. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wird künftig über eine neue Kontaktadresse angeschrieben; zur Konfliktvermeidung mit Telekommunikationsleitungen wird das Pflanzschema angepasst. Das Landesforstamt Niederrhein äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, wobei die Planung einen Waldumbau von Nadel- zu Laubwald vorsieht, um ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren.
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- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 12.64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2024/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0115 befasst sich mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist es, eine gewerbliche Baufläche anstelle einer landwirtschaftlichen Fläche darzustellen. Dieses Verfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des vorlagenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1<0xC2>9 „Erweiterung Elektrobetrieb“, um die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung eines bestehenden Elektrobetriebes zu schaffen und bestehende gewerbliche Nutzungen sowie die Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ abzusichern.
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung vom Februar 2023 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Anregung zur Senkung der Grundflächenzahl nicht zu berücksichtigen, da dies im nachgelagerten Bebauungsplan geregelt wird. Die Forderung nach einer schadlosen Entwässerung mit Notüberlauf soll ebenfalls in den späteren Planungsphasen behandelt werden.
Bezüglich der Behördenbeteiligung stellte die Bezirksregierung Arnsberg fest, dass keine bergbaulichen Einwirkungen zu erwarten sind, empfahl jedoch die Einbeziehung der Bergrechtsinhaber im weiteren Verfahren. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH und die Deutsche Telekom Technik GmbH äußerten Hinweise zur Betriebssicherheit von Leitungen, welche laut Ausschuss im Rahmen der spezifischen Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen sind. Das Regionalforstamt Niederrhein erhob keine Einwände gegen die Änderung, verwies jedoch auf den Schutz angrenzender Waldflächen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen der Behörden auf dieser Planungsebene nicht zu folgen, sofern sie die Flächennutzungsplanänderung nicht unmittelbar betreffen.
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- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 13.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - erneuter Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2024/0118 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll einen erneuten Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln fassen. Das Vorhaben sieht die Errichtung von 18 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern westlich der Straße „Roßkomische Roßmühle“ vor.
Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit, das Planungsverfahren aufgrund rechtlicher Änderungen anzupassen. Ursprünglich war die Aufstellung nach dem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB vorgesehen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 hat jedoch festgestellt, dass diese Regelung gegen europäisches Recht verstößt. In der Folge wurde das Verfahren auf die Grundlage des neuen § 215a BauGB umgestellt.
Durch diese rechtliche Neuerung sind nun eine Umweltprüfung in Form eines Umweltberichts sowie eine Ausgleichsermittlung im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. Der Planentwurf des Vorhabenträgers bleibt in seinen wesentlichen Inhalten unverändert, wurde jedoch um Festsetzungen zum ökologischen Ausgleich ergänzt. Das Bauleitplanverfahren wird mit der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wieder aufgenommen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Wege der Berichtigung.
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- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 14.Außenbereichssatzung Butenfeld/Strauchheide im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2024/0110 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0110 der Fachdienste 61 sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Außenbereichssatzung Butenfeld/Strauchheide im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel der Satzung ist es, durch bauliche Nachverdichtung zusätzliche Wohnzwecke im Außenbereich zu ermöglichen. Nachdem der Rat bereits am 07.12.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, hat die Verwaltung zwischenzeitlich die Abgrenzung des Satzungsbereiches finalisiert und den entsprechenden Text erarbeitet.
Der Entwurf umfasst die gesamte Fläche der bebauten Grundstücke innerhalb des festgelegten Bereichs. Der Text reglementiert jedoch den Verdichtungsgrad auf den Grundstücken, um eine an die städtebauliche Situation angepasste Bebauungsstruktur zu gewährleisten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einbeziehung der gesamten Grundstücksflächen nicht automatisch eine Bebauung in zweiter Reihe ermöglicht, da die gesetzliche Vorgabe zur Innenentwicklung ohne Ausdehnung in den Außenbereich bestehen bleibt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, während eine formelle Bürgerbeteiligung nicht erforderlich ist. Die betroffenen Anlieger wurden bereits im Vorfeld über den Sachverhalt informiert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll über den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 15.Windenergie im Stadtgebiet Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2024/0123 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2024/0123 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Windenergie im Stadtgebiet Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz, welches die Bundesländer dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Für Nordrhein-Westfalen sind bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent und bis Ende 2032 insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch festzulegen.
Zur Erfüllung dieser Vorgaben legt das Land über die zweite Änderung des Landesentwicklungsplans regionale Teilflächenziele für die Nutzung von Windenergiebereichen fest. Die Ermittlung der Potenziale basiert auf einer Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Der Regionalverband Rhein-Lippe (RVR) hat bereits ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans eingeleitet, um die entsprechenden Windenergiebereiche festzulegen. Die Rechtskraft dieser Bereiche ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen.
Die durch den Regionalverband vorgestellten Suchräume stimmen weitgehend mit den Ergebnissen einer Flächenanalyse der Stadt Hamminkeln überein. Da Windenergieanlagen innerhalb der festzulegenden Windenergiebereiche gemäß Baugesetzbuch privilegiert sind, wird die Stadt ihre Bemühungen um eine eigenständige Ausweisung von Flächen einstellen. Außerhalb dieser Bereiche ist die Errichtung von Windenergieanlagen nur noch in Einzelfällen als sonstige Vorhaben zulässig. Die Bauleitplanung bleibt hiervon unberührt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 16.Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg - Dingden - Bocholt - SachstandsberichtZur Vorlage · 2024/0101 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2024/0101 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Sicherung der Bahnübergänge an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg – Dingden – Bocholt. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits im Dezember 2022 einem Maßnahmenkonzept der Deutschen Bahn einstimmig zugestimmt hatte, wurde im März 2024 ein Zeitplan für das weitere Vorgehen abgestimmt.
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt nicht als Gesamtpaket, sondern wird einzeln betrachtet. Durch die Nutzung von Plangenehmigungen für einzelne Fälle soll ein langwieriges Planfeststellungsverfahren vermieden werden, was die Bearbeitungszeit reduzieren soll. Der gesamte Umsetzungszeitraum ist bis zum Jahr 2029 angesetzt, wobei durch die sukzessive Umsetzung der einzelnen Maßnahmen eine schrittweise Verbesserung der Situation an den Übergängen angestrebt wird.
Ein weiterer Punkt des Berichts betrifft die Maßnahme „Heckentore“. Hierzu fand im Mai 2024 eine Ortsbesichtigung an einer eingleisigen Bahnstrecke im Raum Münster statt, an der Vertreter der Verwaltung, der Deutschen Bahn sowie betroffene Streckenanlieger teilnahmen. Zudem wird angestrebt, ein gemeinsames Gespräch zwischen der Geschäftsführung von VIAS und den zuständigen Bürgermeister der Städte Bocholt, Wesel und Hamminkeln zu organisieren, um die Themen Fahrplan und die akustischen Signale an den Übergängen zu erörtern.
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- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 17.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 21.03.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 18.Mitteilungen und Anfragen