Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Erweiterung Elektrobetrieb" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0116 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 zur Erweiterung eines Elektrobetriebs im Ortsteil Brünen. Ziel des Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine neue Lager- und Logistierungshalle. Im Rahmen des Verfahrens werden die Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung von Behörden sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung behandelt.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit ging der Wunsch nach einer Senkung der Grundflächenzahl (GRZ) hervor, um die Regenwasseraufnahme zu optimieren. Die Verwaltung empfiehlt, die GRZ von 0,8 auf 0,6 zu reduzieren, wobei für Nebenanlagen ein Wert von 0,8 zulässig bleibt. Eine ausreichende Versickerung mit Notüberlauf auf landwirtschaftliche Flächen ist vorgesehen.
Die Beteiligung der Behörden ergab folgende Ergebnisse: Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Bedenken gegen das Vorhaben, empfiehlt jedoch die Einbeziehung der Bergrechtsinhaber in das weitere Verfahren. Die GELSWASSER Energienetze GmbH hat keine Einwände, sofern die Betriebssicherheit der Gasleitungen gewahrt bleibt; hierzu wird der Verweis auf ein entsprechendes Fachmerkblatt ergänzt. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wird künftig über eine neue Kontaktadresse angeschrieben; zur Konfliktvermeidung mit Telekommunikationsleitungen wird das Pflanzschema angepasst. Das Landesforstamt Niederrhein äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, wobei die Planung einen Waldumbau von Nadel- zu Laubwald vorsieht, um ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)