Windenergie im Stadtgebiet Hamminkeln - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2024/0123 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Windenergie im Stadtgebiet Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz, welches die Bundesländer dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Für Nordrhein-Westfalen sind bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent und bis Ende 2032 insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch festzulegen.
Zur Erfüllung dieser Vorgaben legt das Land über die zweite Änderung des Landesentwicklungsplans regionale Teilflächenziele für die Nutzung von Windenergiebereichen fest. Die Ermittlung der Potenziale basiert auf einer Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Der Regionalverband Rhein-Lippe (RVR) hat bereits ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans eingeleitet, um die entsprechenden Windenergiebereiche festzulegen. Die Rechtskraft dieser Bereiche ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen.
Die durch den Regionalverband vorgestellten Suchräume stimmen weitgehend mit den Ergebnissen einer Flächenanalyse der Stadt Hamminkeln überein. Da Windenergieanlagen innerhalb der festzulegenden Windenergiebereiche gemäß Baugesetzbuch privilegiert sind, wird die Stadt ihre Bemühungen um eine eigenständige Ausweisung von Flächen einstellen. Außerhalb dieser Bereiche ist die Errichtung von Windenergieanlagen nur noch in Einzelfällen als sonstige Vorhaben zulässig. Die Bauleitplanung bleibt hiervon unberührt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 20.06.2024kein Ergebnis hinterlegt