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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2024/0105 20.06.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2024/0105 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach im Ortsteil Dingden. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden sowie zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung behandelt.

Die Beteiligung der Behörden brachte verschiedene Stellungnahmen hervor. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH wies auf vorhandene Gasleitungen hin und empfahl, den Hinweis auf das Merkblatt DWA-M 162 zu ergänzen, um die Betriebssicherheit nicht zu gefährden. Die Deutsche Telekom Technik GmbH meldete keine Bedenken gegen den Bestand der Telekommunikationslinien, sofern diese nicht verändert oder verlegt werden müssen. Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (IHK) äußerte keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung, regte jedoch einen Flächentausch im Stadtgebiet an, da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes landwirtschaftliche Flächen für Versorgungsanlagen genutzt werden. Die Verwaltung sieht hierfür keine Grundlage, da der Bebauungsplan keine bestehenden Gewerbegebiete überplant.

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Nord“ lehnte die Planungen ab. Der Verband begründete dies mit einer erschwerten Unterhaltung der Gewässer Königsbach und WL 1500 durch die geplante Einfriedung und Begrünung. Zudem wurden Unklarheiten bezüglich der Nutzung des Gewässerrandstreifens sowie der Positionierung der Zäune angemerkt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen der IHK sowie des Wasserverbandes nicht zu folgen.

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