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Beschlussvorlage

67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2024/0104 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0104 der Fachdienste 61 behandelt die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage am Königsbach. Nachdem der Rat am 30. März 2023 den Aufstellungsbeschluss gefasordnung hatte, wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden im Frühjahr 2024 durchgeführt.

Im Rahmen der Abwägung liegen verschiedene Stellungnahmen vor. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte über ein Dezernat einen Flächentausch an, was die Stadt jedoch ablehnt, da keine Einigung mit der Nachbarschaft vorliegt. Die Niederrheinische Industrie und Handelskammer regte ebenfalls einen Flächentausch an, was der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ebenfalls nicht unterstützt, da die Ausweisung gewerblicher Flächen nicht Gegenstand dieser Planung ist. Der Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Nord“ lehnte die Planung aufgrund erschwerter Gewässerunterhaltung ab. Als Reaktion sieht der Planentwurf die Darstellung von 5 Meter breiten Gewässerrandstreifen als Wiese entlang der Gewässer WL 1500 und WL 1400 vor, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Zudem umfasst der Entwurf die Festsetzung von 5 Meter breiten Randstreifen und Hecken am Königsbach sowie die nachrichtliche Darstellung von Hochwassergefahrenkarten. Artenschutzrechtlich sollen Maßnahmen zur Sicherung des Kiebitzes auf den Flächen Römerrast und Dingdener Heide vor Baubeginn umgesetzt werden. Die Anlagenkonstruktion soll eine Notflutung bis zu einer Wassertiefe von 0,9 Metern ermöglichen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Randstreifen und Hecken sowie die CEF-Maßnahmen darzustellen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zu beschließen.

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