64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0115 befasst sich mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist es, eine gewerbliche Baufläche anstelle einer landwirtschaftlichen Fläche darzustellen. Dieses Verfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des vorlagenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1<0xC2>9 „Erweiterung Elektrobetrieb“, um die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung eines bestehenden Elektrobetriebes zu schaffen und bestehende gewerbliche Nutzungen sowie die Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ abzusichern.
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung vom Februar 2023 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Anregung zur Senkung der Grundflächenzahl nicht zu berücksichtigen, da dies im nachgelagerten Bebauungsplan geregelt wird. Die Forderung nach einer schadlosen Entwässerung mit Notüberlauf soll ebenfalls in den späteren Planungsphasen behandelt werden.
Bezüglich der Behördenbeteiligung stellte die Bezirksregierung Arnsberg fest, dass keine bergbaulichen Einwirkungen zu erwarten sind, empfahl jedoch die Einbeziehung der Bergrechtsinhaber im weiteren Verfahren. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH und die Deutsche Telekom Technik GmbH äußerten Hinweise zur Betriebssicherheit von Leitungen, welche laut Ausschuss im Rahmen der spezifischen Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen sind. Das Regionalforstamt Niederrhein erhob keine Einwände gegen die Änderung, verwies jedoch auf den Schutz angrenzender Waldflächen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen der Behörden auf dieser Planungsebene nicht zu folgen, sofern sie die Flächennutzungsplanänderung nicht unmittelbar betreffen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)